Die frühe Innovationsphase Hrsg.: Carsten Gundlach, Axel Glanz, Jens Gutsche Hardcover 508 Seiten ISBN 978-3-939707-50-9 Erste Auflage Erscheinungsjahr: 2010 EUR 69,00 (inkl. MwSt. und Versandkosten)
Die frühe Innovationsphase Methoden und Strategien
für die Vorentwicklung Die strategische Nutzung von Patentinformationen
Ihr enormes Informationspotenzial wird in der Praxis oft unterschätzt: Patente lassen sich im Innovationsmanagement als einfach zugängliche Quelle nutzen. Mit Hilfe der in Patentschriften enthaltenen Angaben können technologische und innovative Tätigkeiten von Unternehmen analysiert werden.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
warum Patente hochinteressante Informationen für das Technologie- und Innovationsmanagement bieten,
wie sie sich für Markt- und Wettbewerbsanalysen nutzen lassen,
wie sie das Personalmanagement unterstützen.
Warum sich die Nutzung von Patentinformationen lohnt
Die Güte und Schlagkraft strategischer Entscheidungen in der Unternehmensplanung und insbesondere im Innovationsmanagement hängt unmittelbar von der Qualität der Informationen ab, die dem Entscheider zur Verfügung stehen. Aus Sicht der modernen und innovationsorientierten Unternehmensführung stellen Informationen den Produktionsfaktor und die Unternehmensressource schlechthin dar. [7] Strategische Entscheidungen erfordern demzufolge ein effizientes Informationsmanagement, das möglichst alle verfügbaren Informationen rechtzeitig bereitstellt. Die effektive und effiziente Nutzung verschiedener Arten von relevanten Informationen ist damit eine wichtige Managementaufgabe. [12, 4] Patente sind eine wichtige Informationsquelle für betriebswirtschaftliche Fragestellungen im Strategischen Innovations-Management im Unternehmen. Ziel der Nutzung von in Patentschriften enthaltenen Informationen ist die Verbesserung der Qualität von Entscheidungen im Management, insbesondere im Technologie- und Innovationsmanagement.
Patente gelten zunächst als geeignete Informationsressource für technologische Sachverhalte. Darüber hinaus liefern die in Patentschriften enthaltenen Angaben aber auch vielfältige Hinweise für die Beantwortung von betriebswirtschaftlich relevanten Fragestellungen, insbesondere im Innovationsmanagement. Im Gegensatz zu den nicht vergleichbaren bzw. schwer zugänglichen Informationen über die unternehmerischen Aktivitäten im Bereich der Forschung- und Entwicklung F&E können Patente nach ihrer Offenlegung von jedermann eingesehen werden. Patentinformationen lassen sich einzelnen Unternehmen, Geschäftsbereichen, Technologiefeldern und Erfindern direkt zuordnen und können somit je nach betriebswirtschaftlicher Fragestellung gezielt ausgewertet werden. Im Unterschied zu den F&E-Aktivitäten zeichnen sich Patentaktivitäten durch einen stärkeren Marktbezug aus und sind, aufgrund des einheitlichen Anmelde- und Erteilungsverfahrens, auch für Vergleiche zwischen Akteuren im Markt nutzbar. Diese Eigenschaften machen Patente sowohl für Unternehmen als auch für externe Anwender zu einer einzigartigen und wertvollen Informationsressource.
Die Nutzung dieser Quelle hat zum einen durch die zunehmende Bedeutung von Innovationsaktivitäten in Unternehmen Auftrieb erhalten. Zum anderen verstärkte die wachsende Verfügbarkeit kostenloser, zuverlässiger und auch für den technisch nicht versierten ökonomischen Laien leicht zugänglichen Online- und CD-Rom- bzw. DVD-Datenbanken deren Verwendung. Der automatisierte Zugriff auf nationale und internationale Patentdatenbanken erlaubt eine einfache, benutzerfreundliche Beobachtung von technologischen Trends und technologischen Aktivitäten der Akteure im Markt. Somit gewinnt die systematische Auswertung von Patentinformationen im Rahmen der unternehmerischen Planungsaktivitäten zunehmend an Bedeutung. [10, 12]
Trotz der gestiegenen Popularität von Patentinformationen bestehen in der Praxis jedoch weiterhin Defizite bei der Nutzung der Informationsressource für die Zwecke der strategischen Unternehmensplanung. Eine Vielzahl von innovierenden Unternehmen nutzt diese Informationsquelle überhaupt nicht oder nur unzureichend. Im Rahmen einer empirischen Erhebung unter innovationsorientierten Unternehmen in Deutschland Hessen im Jahre 2008 hat sich gezeigt, dass nur etwa 45 Prozent der befragten Unternehmen Patente bzw. andere Schutzrechte wie Gebrauchsmuster oder Marken regelmäßig als Informationsquelle nutzt. Deutlich über 50 Prozent der Unternehmen nutzen diese Informationsquelle gar nicht, selten oder nur sporadisch. [11] Der vorliegende Beitrag will einen Teil zur Beseitigung dieses Anwendungsdefizits leisten.
Was sind Patentinformationen?
Patentschriften bieten sowohl technisch-inhaltliche Informationen über die zu patentierende Neuerung als auch bibliographische Angaben. Die technischen Informationen beinhalten die Beschreibung des aktuellen Standes der Technik sowie die Präzisierung der Aufgabe der Erfindung und des Hauptanspruchs des Patents. Darüber enthält der technisch-inhaltliche Teil auch ein oder mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung. Im technischen Teil finden sich neben technischen Beschreibungen auch Zeichnungen, Formeln und Schaubilder. Die bibliographischen Angaben finden sich im Deckblatt der Patentschrift und umfassen eine Reihe von Informationen, die insbesondere für betriebswirtschaftliche Analysen nutzbar sind. Der bibliographische Teil eines Patents enthält u. a. die folgenden Angaben:
Ordnungsmerkmale des Patents: Angaben zum Patentamt, zur Dokumentenart/-nummer, Anmeldenummer, Prioritätsdaten etc.;
Datumsmerkmale des Patents: Prioritätsdatum, Anmeldedatum, Veröffentlichung der Anmeldung, Veröffentlichung der Patenterteilung;
Internationale Patentklassifikation IPC: Informationen zu den Technologiebereichen, in denen die technische Neuerung bzw. das Patent angesiedelt ist;
Name des Anmelders inklusive dessen Anschrift Ort und Land;
Namen aller beteiligten Erfinder inklusive deren privater Anschrift Ort und Land;
Name des Rechtsvertreters Patentanwalt und dessen Anschrift;
Patentzitationen: Informationen über die in der Patentschrift zitierten Patente und andere Quellen;
Territorialer Schutz: Informationen über die im Patent benannten Staaten, auf die sich die Schutzwirkung erstreckt;
Titel der Erfindung und zusammenfassende Beschreibung Abstract der Neuerung.
Abbildung 1 zeigt das Deckblatt der Europäischen Patentanmeldung EP 0906726 A2 der Bahlsen KG »Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer Dauerbackware«, welches bibliographische und technische Patentinformationen die Zusammenfassung enthält.
Abb. 1:
Deckblatt der Europäischen Patentanmeldung EP 0906726 A2 der Bahlsen KG »Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer Dauerbackware«
Es bleibt anzumerken, dass in den Offenlegungsschriften von bereits erteilten Patenten alle oben angegebenen bibliographischen Informationen enthalten sind, während in Patentanmeldungen bestimmte Angaben, u. a. die Patentzitationen, nicht enthalten sind. Nachfolgend werden die im bibliographischen Teil der Patentschrift enthaltenen Angaben näher erläutert, welche mit Blick auf die Nutzung von Patentinformationen zu Recherchezwecken im Rahmen des Strategischen Managements von Interesse sind. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu den Erfindern, zur Patentklassifikation und zu den Patentzitationen.
Erfindernennung
Bei der Erfindernennung sind der oder die Erfinder anzugeben, das heißt die natürlichen Personen, die im Sinne von §6 des deutschen Patentgesetztes PatG Erfinder sind. Dies gilt insbesondere auch für den Arbeitnehmererfinder und zwar auch, wenn nach der maßgeblichen Rechtsordnung der originäre Erwerb des Patents beim Arbeitgeber liegt. Nach §37 PatG hat der Anmelder innerhalb von 15 Monaten nach dem Anmeldetag den oder die Erfinder zu benennen und zu versichern, dass seines Wissens keine weiteren Personen an der Erfindung beteiligt sind. Es sind also alle an der Generierung der technischen Neuerung beteiligten Erfinder zu nennen. Das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA nennt nach §63 Abs. 1 Satz 1 PatG den/die Erfinder in der Offenlegungsschrift §32 Abs. 2 PatG, in der Patentschrift §32 Abs. 3 PatG sowie in der Veröffentlichung der Patenterteilung §58 Abs. 1 PatG.
Im Allgemeinen prüft das Patentamt die Richtigkeit einer Erfindernennung nicht nach. [14] Es ist an die Benennung durch den Anmelder gebunden. Dadurch kann es natürlich zu inhaltlich falschen Angaben kommen, da bspw. das anmeldende Unternehmen die beteiligten Mitarbeiter in der F&E-Abteilung nicht öffentlich nennen möchte Gefahr der Abwerbung. Auch können Erfinder eine Nichtnennung beantragen. [15] Korrespondierende internationale Richtlinien mit Blick auf die Erfindernennung finden sich in beinahe allen nationalen und internationalen Patentsystemen.
Internationale Patentklassifikation
Die technische Neuheit wird im Rahmen des Anmeldeverfahrens einschlägigen Technologiebereichen zugeordnet. Eine Erfindung kann dabei auch mehrere technische Bereiche gleichzeitig tangieren. Als Klassifikationsschema findet dabei in den meisten Ländern die Internationale Patentklassifikation IPC Verwendung. [10] Die IPC basiert auf dem Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation und wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO veröffentlicht. Die Systematik wurde 1968 international eingeführt und wird heute in über 100 Ländern zur Klassifikation des technischen Inhalts von Patenten angewendet. Die IPC ist ein hierarchisch angelegtes Ordnungs- und Klassifizierungsschema für patentierbares technologisches Wissen. Die Systematik basiert auf rein technologischen und funktionalen Prinzipien und ist damit unabhängig von Produkten und Anwendungsfeldern der technischen Neuerungen. [1] Die IPC gliedert sich in acht verschiedene Sektionen täglicher Lebensbedarf, Arbeitsverfahren, Chemie/Hüttenwesen, Textilien/Papier, Bauwesen/Bergbau, Maschinenbau, Physik, Elektrizität, die weiter unterteilt werden in Klassen und Unterklassen. Letztere gliedern sich weiter auf in Haupt- und Untergruppen. Somit basiert die IPC auf einer Gliederung von fünf Ebenen Sektionen, Klassen, Unterklassen, Hauptgruppen und Untergruppen, wobei der Detaillierungsgrad mit der Tiefe der Ebenen zunimmt. In Abbildung 2 ist die Gliederungshierarchie der IPC dargestellt.
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Prof. Dr. Michael Stephan
Prof. Dr. Michael Stephan, Jahrgang 1970, ist Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere für Technologie- und Innovationsmanagement an der Philipps-Universität Marburg. In seinen Forschungsarbeiten beschäftigt er sich mit Fragen des Innovationsmanagements, der technologieorientierten Unternehmensführung und Fragen des internationalen Know-how-Schutzes. mehr