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Hrsg.: Barske; Gerybadze; Hünninghausen; Sommerlatte
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Organisatorische und strategische Innovationen im Bereich Umwelt- und Entsorgungsdienstleistungen am Beispiel der METRO Group

Teil 1: Professionelle Entsorgungslogistik im Handelskonzern

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- Leseprobe - 
  
Organisatorische und strategische Innovationen im Bereich Umwelt- und Entsorgungsdienstleistungen am Beispiel der METRO Group

Teil 1: Professionelle Entsorgungslogistik im Handelskonzern
von Nuria-Julia Martín-Pérez und Gerhard Weipprecht

Die Entsorgung ist nicht zuletzt durch ein verändertes Umweltbewusstsein zu einem wichtigen Thema geworden. Anforderungen an Abfallwirtschaft und Entsorgungslogistik nehmen zu. Das Autoren-Team beleuchtet im ersten Teil seines Beitrags die gesellschaftliche und rechtliche Situation und skizziert, wie das Umweltmanagement in einem großen Handelsunternehmen darauf reagieren kann. Im zweiten Teil wird das dazugehörige Fallbeispiel »Metro-Wertstoff-Circle Services GmbH« im Mittelpunkt stehen. 
 

Stichworte: Umwelt- und Entsorgungsdienstleistungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmen; Organisation unternehmensinterner Umweltdienstleistungen: Gesellschaftliche Relevanz, Gesetzliche Bestimmungen; Aktivitäten des Handelskonzerns METRO AG; Organisation und Steuerung von Umwelt- und Entsorgungsdienstleistungen: Umweltmanagement, Shared Services Center; Zusammenfassung.

 

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wie eine unternehmensinterne Abfallentsorgung zu einer zusätzlichen Wertschöpfungsquelle werden kann,

  • welche Vorgaben das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz einem Umweltdienstleister im Handelsbereich macht,

  • wie der Handelskonzern METRO Group organisiert ist,

  • wie die METRO Group ihre internen Umweltdienstleistungen in einem Shared Services Center bündelt.

 

Zur Bedeutung von Umwelt- und Entsorgungsdienstleistungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmen

Die Entsorgung und Behandlung von Abfällen, die im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit anfallen, ist durch das in den letzten Jahren veränderte Umweltbewusstsein zu einem besonders heiklen Thema geworden. Der Rückgang an Beseitigungskapazitäten, restriktivere Umweltgesetze und der damit verbundene Anstieg der Entsorgungskosten sind nur einige Ursachen dafür, dass an die Abfallwirtschaft, und damit auch an die Entsorgungslogistik, zunehmend komplexere Anforderungen gestellt werden. Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungsstrategien als integraler Bestandteil einer ganzheitlichen Entsorgungspolitik lassen entsorgungslogistische Optimierungspotenziale zunehmend an Bedeutung gewinnen.

In diesem gesellschaftspolitisch kritischen Bereich bietet sich an, die Frage zu diskutieren, ob die von der Wirtschaft immer wieder beschworene Dichotomie zwischen Ökologie und Ökonomie tatsächlich so besteht. Umwelt- und Entsorgungsdienstleistungen gehören nicht zu den Kernaktivitäten von Handelskonzernen und werden oft von externen, spezialisierten Firmen im Auftrag durchgeführt. Dennoch kann eine professionelle unternehmensinterne Abfallentsorgung, nicht nur unter ökologischen sondern vor allem unter ökonomischen Gesichtspunkten, eine zusätzliche Wertschöpfungsquelle für das Unternehmen bedeuten. Am Beispiel des Handelskonzerns METRO Group soll ein innovatives, unternehmensinternes Organisationskonzept im Bereich Umweltdienstleistungen dargestellt werden.

 
Relevante Einflussfaktoren bei der Organisation von unternehmensinternen Umweltdienstleistungen

Bei der konzeptionellen Gestaltung einer erfolgreichen, innerbetrieblichen Serviceeinheit, welche sich um Entsorgungsaktivitäten kümmern soll, sind insbesondere zwei kritische, externe Faktoren zu berücksichtigen: die gesellschaftliche Bedeutung und die umweltgesetzlichen Bestimmungen.

 
Gesellschaftliche Relevanz
Gravierende Umweltkatastrophen haben in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt und haben dazu beigetragen, ein erhöhtes gesellschaftliches Umweltbewusstsein zu verankern. Die zunehmende Verbreitung und Intensivierung des Umweltbewusstseins und mithin des umweltbewussten Verhaltens in der Gesellschaft führen dazu, dass ein Unternehmen in verstärktem Maße umweltschutzorientierten Anforderungen aus dem sozio-kulturellen Umfeld gegenübersteht [16]. Diese Anforderungen können dem Umweltbewusstsein einer kritischen Öffentlichkeit entspringen und das Unternehmen dazu bewegen, soziale Verantwortung zu übernehmen.

Heutzutage beschäftigt sich fast jedes Großunternehmen mit dem Bereich Umweltmanagement, denn die Öffentlichkeit reagiert sehr kritisch auf unterlassene Umweltschutzmaßnahmen seitens der Unternehmen. Darüber hinaus lassen sich Umweltsünden, vor allem durch den starken Einfluss von Umweltorganisationen in der Öffentlichkeit und in den Medien, weit schwerer vor der Weltöffentlichkeit verbergen als früher. Im Gegensatz dazu kann der Trend zur betrieblichen Eigenverantwortung im Umweltschutz und zur korrekten Handhabung von Umweltthemen zu einem Imagegewinn des Unternehmens beitragen.

Umweltgerechte Entsorgungsaktivitäten spielen vor diesem Hintergrund eine besonders bedeutende Rolle. Im Jahr 1998 wurde das gesamte Abfallaufkommen in Deutschland auf zirka 398 Mio. Tonnen geschätzt [11]. Ausschließlich zirka 44 Mio. Tonnen stammten aus Siedlungs- beziehungsweise Haushaltsabfällen. Das bedeutet gleichzeitig, dass zirka 90 Prozent des produzierten Abfalls im Rahmen von wirtschaftlichen Aktivitäten entstanden ist. Diese Daten sprechen für die große Umweltverantwortung, die Unternehmen als hauptsächliche Abfallerzeuger tragen. Obwohl in den meisten Unternehmen Umweltdienstleistungen als peripheres Geschäftsfeld bezeichnet werden, sollte der Aufbau und die Etablierung eines innerbetrieblichen Abfall- und Entsorgungskonzepts integrierter Bestandteil des gesamten Unternehmenssystems sein.

Allerdings wird für eine optimale Funktionsweise des unternehmens-internen Umweltansatzes eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden vorausgesetzt. Dies kann sehr hilfreich sein, vor allem in Hinblick auf die konkrete Anwendung gesetzlicher Regelungen.

 
Gesetzliche Bestimmungen: Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Wie sehr Umweltdienstleistungen und Entsorgungsaktivitäten von gesetzlichen Vorschriften abhängig sind, lässt sich erkennen, wenn man sich einen Überblick über das in Deutschland geltende Abfallrecht verschafft.

In der Hierarchie des Abfallrechts steht das EU-Recht ganz oben, gefolgt vom jeweiligen nationalen Verfassungsrecht sowie den auf dessen Grundlage erlassenen nationalen Abfallgesetzen. In der Bundesrepublik Deutschland sind das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie das Wasserhaushaltsgesetz in den 16 Bundesländern in entsprechenden Landesgesetzen spezifiziert. Eine weitere Präzisierung erfahren die Landesgesetze durch die in den Bereich des Kommunalrechts fallenden, von den Kreisen, Gemeinden oder Zweckverbänden erlassenen Satzungen [2].

Für einen Umweltdienstleister im Handelsbereich ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz maßgeblich. Neben dem Hauptgesetz (KrW-/AbfG) regeln etwa 15 Einzelverordnungen den richtigen Umgang mit Abfällen (Verpackungs-, Altöl-, Altbatterien-, Elektronikschrottverordnung usw.).

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz trat am 7. Oktober 1996 als Nachfolger des »Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen« (AbfG) in Kraft. Dieses neue Gesetz sollte nicht nur die Vermeidung und Beseitigung von Abfällen regeln, sondern gleichzeitig deren Verwertung [7]. Mit der Gesetzesnovellierung begann eine neue Ära der Abfallbehandlung, nämlich die Abkehr von der »Wegwerfgesellschaft« hin zu einer »Kreislaufwirtschaft« auf der Grundlage marktwirtschaftlicher Strukturen. Der Zweck und damit die umweltpolitische Absicht der Bundesregierung bei der Novellierung war vor allem die Förderung der Kreislaufwirtschaft, um die natürlichen Ressourcen zu schonen und eine umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zu sichern [13]. Das Hauptanliegen des Gesetzes ist die Betonung der Produkthaftung und des Grundsatzes »Vermeiden vor Verwerten vor ordnungsmäßiger Beseitigung«. Deshalb zielen auch die in diesem Gesetz enthaltenen neuen Grundsätze und Pflichten für Abfallerzeuger und -besitzer darauf ab, Abfälle möglichst lange in der Kreislaufwirtschaft zu halten und möglichst wenig zu beseitigen. Darüber hinaus umfasst die Kreislaufwirtschaft das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme, Befördern, Lagern und Behandeln von Abfällen zur Verwertung [7]. Abfallentsorgung erstreckt sich damit nicht nur auf die Deponierung, sondern auch auf die Abfallverwertung. Dieser neue Aspekt spiegelt sich vor allem in der Neudefinition des Abfallbegriffes wider. Nach § 3 KrW-/AbfG wird zwischen zwei Abfallarten unterschieden: Abfall zur Verwertung (AzV) und Abfall zur Beseitigung (AzB). Abfälle zur Verwertung sind solche, die entweder stofflich oder energetisch verwertet werden können. Unter stofflicher Verwertung wird eine Rohstoffrückgewinnung aus Abfällen (z. B. Öl aus Kunststoffen) verstanden. Von einer energetischen Verwertung spricht man, wenn die Abfälle als Brennstoffe fungieren können, wofür sie aber strenge Kriterien erfüllen müssen: Der Heizwert des verwerteten Abfalls muss mindestens 11.000 kJ/kg betragen, mit der Verwertungsanlage muss mindestens ein Feuerungswirkungsgrad von 75 Prozent erzielt werden, und die bei der energetischen Verwertung entstandene Wärme muss entweder vom Betreiber selbst genutzt oder an Dritte abgegeben werden. Lassen sich Abfälle weder stofflich noch energetisch verwerten, sind sie automatisch der Kategorie Abfälle zur Beseitigung zuzurechnen. Darüber hinaus verlangt das Gesetz keine Verwertung um jeden Preis: Diese Grundpflicht steht unter dem Vorbehalt der technischen Möglichkeiten und auch der wirtschaftlichen Zumutbarkeit [5].

Die beiden angesprochenen Abfallarten lassen sich weiter in drei Kategorien untergliedern: nicht überwachungsbedürftige Abfälle (z. B. Holz, Papier, Pappe, Kartonage, Folie), überwachungsbedürftige Abfälle (z. B. Leuchtröhren) und besonders überwachungsbedürftige Abfälle (z. B. Batterien oder sonstige gefährliche Schadstoffe) [6]. Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, denn aus ihr resultieren bestimmte Nachweispflichten für Privatentsorger gegenüber den Behörden. Dieses Nachweisverfahren wird in einer bundesweiten Rechtsverordnung bestimmt. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle unterliegen einer obligatorischen Nachweisführung. Die entsprechenden Belege des Transports, der Verwertung oder Beseitigung müssen den Behörden vorgelegt werden. Bei »nur« überwachungsbedürftigen Abfällen besteht eine vereinfachte Nachweisführung. In diesem Fall genügt die Aufbewahrung der Belege, um später gegebenenfalls noch eine Kontrolle zu ermöglichen [13]. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die einzelnen Abfallarten.

Abb. 1: Kategorisierung von Abfallarten [10]
 

Wenn mehr als zwei Tonnen besonders überwachungsbedürftiger oder mehr als 2.000 Tonnen überwachungsbedürftiger Abfall pro Kalenderjahr anfallen, sind Unternehmen verpflichtet, eine Abfallbilanz und ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen [7]. In der Abfallbilanz müssen die Art, die Menge und der Verbleib der Abfälle aufgelistet werden. Darüber hinaus ist zu begründen, warum manche Abfälle nicht verwertet, sondern beseitigt wurden. Das Abfallwirtschaftskonzept soll Angaben zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie eine Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege für die nächsten fünf Jahre beinhalten. Das Abfallwirtschaftskonzept dient ausdrücklich als internes Planungsinstrument und ist ebenso wie die Abfallbilanz auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Auswertung für die Abfallwirtschaftsplanung vorzulegen [2].

Mit der Einführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes haben sich erhebliche Veränderungen, vor allem im Rahmen der privatwirtschaftlichen Entsorgung, ergeben. Vor der Neufassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ging ein Großteil der Abfälle über die kommunale Entsorgung in die Beseitigung. Seit der Novellierung werden Abfälle zur Verwertung in die Definition des Abfallbegriffs mit einbezogen. Aufgrund des Vorrangs der Vermeidung vor der Verwertung und vor der Beseitigung werden private Gewerbebetriebe verstärkt in die Entsorgung eingebunden. Sie sind dadurch dazu gezwungen, einerseits weniger Abfall zu produzieren, um unnötige Umweltausgaben zu vermeiden. Andererseits brauchen sie innovative, unternehmensinterne Entsorgungskonzepte, die eine maximale Verwertungsquote garantieren, um eine explosionsartige Zunahme von Entsorgungskosten zu verhindern.

 
Überblick über die Aktivitäten des Handelskonzerns METRO Group

Die Metro Group ist derzeit eines der größten europäischen Handelsunternehmen. Dieser Handelskonzern ist 1996 durch Verschmelzung der ehemaligen Konzerne Kaufhof Holding AG, Deutsche SB-Kauf AG und Asko Deutsche Kaufhaus AG sowie die Einbringung von Metro Cash & Carry und handelsnahen Dienstleistungsgesellschaften entstanden.

Seit 1998 ist der Metro-Konzern völlig neu organisiert. Es lässt sich eine klare Organisationsstruktur erkennen, die aus der Führungsholding, vier Vertriebslinien und den ihnen zugeordneten Dienstleistungen besteht [8].

Abb. 2: Organisationsstruktur der Metro Group [8]
 

 
Cash & Carry
Das mit Abstand größte Geschäftsfeld der Metro orientiert sich ausschließlich am Bedarf der gewerblichen Kunden sowie institutioneller Großverbraucher und ist mittlerweile in 22 Ländern mit 384 Vertriebsstätten vertreten, 82 davon in Deutschland. Wichtigste Marken sind Metro, Makro und Schaper. Der Essener Lederwarenkaufmann und Firmengründer Otto Beisheim brachte dieses Geschäftskonzept Anfang der sechziger Jahre aus den USA mit. Heutzutage ist die Vertriebslinie internationaler Marktführer im Selbstbedienungsgroßhandel. Der Anteil am Umsatz betrug im Jahr 2001 45,9 Prozent (22,7 Mrd. Euro). Leistungsvorteile gegenüber dem traditionellen Großhandel liegen vor allem im günstigen Preisniveau und in der sofortigen Warenverfügbarkeit großer Bedarfsmengen [4].

 
Lebensmitteleinzelhandel (SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte)

Hierzu gehören jeweils die Marken Real und Extra, die aus mehreren verschiedenen Akquisitionen hervorgegangen sind (unter anderem Realkauf, Allkauf, Divi, Comet). Verbrauchermärkte verfolgen im Gegensatz zu den SB-Warenhäusern eine discount-orientierte Strategie, die in einer kostenbewussten Ladengestaltung beziehungsweise Warenpräsentation zum Ausdruck kommt. Mit 248 SB-Warenhäusern und 500 Verbraucher- und Supermärkten ist die Metro Marktführer in Deutschland. Im Jahr 2001 erwirtschafteten diese Vertriebslinien 23 Prozent des Konzernumsatzes.

 
Non-food-Fachmärkte (Elektronik- und Baumärkte)

Der Non-food-Bereich setzt sich zusammen aus den Elektronikmärkten Media-Markt und Saturn (357 Standorte insgesamt) sowie der Baumarktkette Praktiker. Diese Fachmärkte erwirtschaften zusammen 21,8 Prozent des Metro-Umsatzes. Im europäischen Elektronikhandel ist die Metro Group Marktführer. Der Erfolg der Zwei-Marken-Strategie wird durch ein positives Umsatzwachstum im Jahr 2001 von 9,5 Prozent bestätigt. Darüber hinaus steht die Internationalisierung weiterhin im Mittelpunkt der Aktivitäten von Media-Saturn. Schwerpunkte im Ausland sind Italien, die Niederlande, Spanien und Polen. Die Baumarktbranche ist durch ein hohes Flächenwachstum und einen verschärften Verdrängungswettbewerb geprägt. Aus diesem Grund entwickeln sich die Baumärkte der Metro-Gruppe (347 Standorte) dabei in den letzten Jahren zunehmend zum Sorgenkind: Ihre Umsätze gehen langsam aber stetig zurück [4].

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