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- Leseprobe -
Organisatorische und strategische Innovationen im Bereich Umwelt- und Entsorgungsdienstleistungen am Beispiel der METRO Group
Teil 1: Professionelle Entsorgungslogistik im Handelskonzern
von Nuria-Julia Martín-Pérez
und Gerhard Weipprecht
Die Entsorgung ist nicht zuletzt durch ein verändertes Umweltbewusstsein zu einem wichtigen Thema geworden. Anforderungen an Abfallwirtschaft und Entsorgungslogistik nehmen zu. Das Autoren-Team beleuchtet im ersten Teil seines Beitrags die gesellschaftliche und rechtliche Situation und skizziert, wie das Umweltmanagement in einem großen Handelsunternehmen darauf reagieren kann. Im zweiten Teil wird das
dazugehörige Fallbeispiel »Metro-Wertstoff-Circle Services GmbH« im Mittelpunkt stehen.
Stichworte: Umwelt- und Entsorgungsdienstleistungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmen; Organisation unternehmensinterner Umweltdienstleistungen: Gesellschaftliche Relevanz, Gesetzliche Bestimmungen; Aktivitäten des Handelskonzerns METRO AG; Organisation und Steuerung von Umwelt- und Entsorgungsdienstleistungen: Umweltmanagement, Shared Services Center; Zusammenfassung.
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In diesem Beitrag erfahren
Sie:
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Wie eine unternehmensinterne Abfallentsorgung zu
einer zusätzlichen Wertschöpfungsquelle werden kann,
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welche Vorgaben das Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz einem Umweltdienstleister im Handelsbereich macht,
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wie der Handelskonzern METRO Group organisiert
ist,
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wie die METRO Group ihre internen
Umweltdienstleistungen in einem Shared Services Center bündelt.
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Zur Bedeutung von Umwelt- und
Entsorgungsdienstleistungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Rahmen
Die Entsorgung und Behandlung von Abfällen,
die im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit anfallen, ist durch das in
den letzten Jahren veränderte Umweltbewusstsein zu einem besonders
heiklen Thema geworden. Der Rückgang an Beseitigungskapazitäten,
restriktivere Umweltgesetze und der damit verbundene Anstieg der
Entsorgungskosten sind nur einige Ursachen dafür, dass an die
Abfallwirtschaft, und damit auch an die Entsorgungslogistik, zunehmend
komplexere Anforderungen gestellt werden. Abfallvermeidungs- und
Abfallverwertungsstrategien als integraler Bestandteil einer
ganzheitlichen Entsorgungspolitik lassen entsorgungslogistische
Optimierungspotenziale zunehmend an Bedeutung gewinnen.
In diesem gesellschaftspolitisch kritischen
Bereich bietet sich an, die Frage zu diskutieren, ob die von der
Wirtschaft immer wieder beschworene Dichotomie zwischen Ökologie und
Ökonomie tatsächlich so besteht. Umwelt- und Entsorgungsdienstleistungen
gehören nicht zu den Kernaktivitäten von Handelskonzernen und werden oft
von externen, spezialisierten Firmen im Auftrag durchgeführt. Dennoch
kann eine professionelle unternehmensinterne Abfallentsorgung, nicht nur
unter ökologischen sondern vor allem unter ökonomischen Gesichtspunkten,
eine zusätzliche Wertschöpfungsquelle für das Unternehmen bedeuten. Am
Beispiel des Handelskonzerns METRO Group soll ein innovatives,
unternehmensinternes Organisationskonzept im Bereich
Umweltdienstleistungen dargestellt werden.
Relevante Einflussfaktoren bei der Organisation von unternehmensinternen
Umweltdienstleistungen
Bei der konzeptionellen Gestaltung einer
erfolgreichen, innerbetrieblichen Serviceeinheit, welche sich um
Entsorgungsaktivitäten kümmern soll, sind insbesondere zwei kritische,
externe Faktoren zu berücksichtigen: die gesellschaftliche Bedeutung und
die umweltgesetzlichen Bestimmungen.
Gesellschaftliche Relevanz
Gravierende Umweltkatastrophen haben in der Öffentlichkeit für großes
Aufsehen gesorgt und haben dazu beigetragen, ein erhöhtes
gesellschaftliches Umweltbewusstsein zu verankern. Die zunehmende
Verbreitung und Intensivierung des Umweltbewusstseins und mithin des
umweltbewussten Verhaltens in der Gesellschaft führen dazu, dass ein
Unternehmen in verstärktem Maße umweltschutzorientierten Anforderungen
aus dem sozio-kulturellen Umfeld gegenübersteht [16]. Diese Anforderungen
können dem Umweltbewusstsein einer kritischen Öffentlichkeit entspringen
und das Unternehmen dazu bewegen, soziale Verantwortung zu übernehmen.
Heutzutage beschäftigt sich fast jedes
Großunternehmen mit dem Bereich Umweltmanagement, denn die
Öffentlichkeit reagiert sehr kritisch auf unterlassene
Umweltschutzmaßnahmen seitens der Unternehmen. Darüber hinaus lassen
sich Umweltsünden, vor allem durch den starken Einfluss von
Umweltorganisationen in der Öffentlichkeit und in den Medien, weit
schwerer vor der Weltöffentlichkeit verbergen als früher. Im Gegensatz
dazu kann der Trend zur betrieblichen Eigenverantwortung im Umweltschutz
und zur korrekten Handhabung von Umweltthemen zu einem Imagegewinn des
Unternehmens beitragen.
Umweltgerechte Entsorgungsaktivitäten
spielen vor diesem Hintergrund eine besonders bedeutende Rolle. Im Jahr
1998 wurde das gesamte Abfallaufkommen in Deutschland auf zirka 398 Mio.
Tonnen geschätzt [11]. Ausschließlich zirka 44 Mio. Tonnen stammten aus
Siedlungs- beziehungsweise Haushaltsabfällen. Das bedeutet gleichzeitig,
dass zirka 90 Prozent des produzierten Abfalls im Rahmen von
wirtschaftlichen Aktivitäten entstanden ist. Diese Daten sprechen für
die große Umweltverantwortung, die Unternehmen als hauptsächliche
Abfallerzeuger tragen. Obwohl in den meisten Unternehmen
Umweltdienstleistungen als peripheres Geschäftsfeld bezeichnet werden,
sollte der Aufbau und die Etablierung eines innerbetrieblichen Abfall- und
Entsorgungskonzepts integrierter Bestandteil des gesamten
Unternehmenssystems sein.
Allerdings wird für eine optimale
Funktionsweise des unternehmens-internen Umweltansatzes eine enge
Zusammenarbeit mit den Behörden vorausgesetzt. Dies kann sehr hilfreich
sein, vor allem in Hinblick auf die konkrete Anwendung gesetzlicher
Regelungen.
Gesetzliche Bestimmungen: Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Wie sehr Umweltdienstleistungen und Entsorgungsaktivitäten von
gesetzlichen Vorschriften abhängig sind, lässt sich erkennen, wenn man
sich einen Überblick über das in Deutschland geltende Abfallrecht
verschafft.
In der Hierarchie des Abfallrechts steht das
EU-Recht ganz oben, gefolgt vom jeweiligen nationalen Verfassungsrecht
sowie den auf dessen Grundlage erlassenen nationalen Abfallgesetzen. In
der Bundesrepublik Deutschland sind das Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie das
Wasserhaushaltsgesetz in den 16 Bundesländern in entsprechenden
Landesgesetzen spezifiziert. Eine weitere Präzisierung erfahren die
Landesgesetze durch die in den Bereich des Kommunalrechts fallenden, von
den Kreisen, Gemeinden oder Zweckverbänden erlassenen Satzungen [2].
Für einen Umweltdienstleister im
Handelsbereich ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz maßgeblich.
Neben dem Hauptgesetz (KrW-/AbfG) regeln etwa 15 Einzelverordnungen den
richtigen Umgang mit Abfällen (Verpackungs-, Altöl-, Altbatterien-,
Elektronikschrottverordnung usw.).
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
trat am 7. Oktober 1996 als Nachfolger des »Gesetzes über die Vermeidung
und Entsorgung von Abfällen« (AbfG) in Kraft. Dieses neue Gesetz sollte
nicht nur die Vermeidung und Beseitigung von Abfällen regeln, sondern
gleichzeitig deren Verwertung [7]. Mit der Gesetzesnovellierung begann
eine neue Ära der Abfallbehandlung, nämlich die Abkehr von der
»Wegwerfgesellschaft« hin zu einer »Kreislaufwirtschaft« auf der
Grundlage marktwirtschaftlicher Strukturen. Der Zweck und damit die
umweltpolitische Absicht der Bundesregierung bei der Novellierung war vor
allem die Förderung der Kreislaufwirtschaft, um die natürlichen
Ressourcen zu schonen und eine umweltverträgliche Beseitigung von
Abfällen zu sichern [13]. Das Hauptanliegen des Gesetzes ist die Betonung
der Produkthaftung und des Grundsatzes »Vermeiden vor Verwerten vor
ordnungsmäßiger Beseitigung«. Deshalb zielen auch die in diesem Gesetz
enthaltenen neuen Grundsätze und Pflichten für Abfallerzeuger und
-besitzer darauf ab, Abfälle möglichst lange in der Kreislaufwirtschaft
zu halten und möglichst wenig zu beseitigen. Darüber hinaus umfasst die
Kreislaufwirtschaft das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln
durch Hol- und Bringsysteme, Befördern, Lagern und Behandeln von
Abfällen zur Verwertung [7]. Abfallentsorgung erstreckt sich damit nicht
nur auf die Deponierung, sondern auch auf die Abfallverwertung. Dieser
neue Aspekt spiegelt sich vor allem in der Neudefinition des
Abfallbegriffes wider. Nach § 3 KrW-/AbfG wird zwischen zwei Abfallarten
unterschieden: Abfall zur Verwertung (AzV) und Abfall zur Beseitigung (AzB).
Abfälle zur Verwertung sind solche, die entweder stofflich oder
energetisch verwertet werden können. Unter stofflicher Verwertung wird
eine Rohstoffrückgewinnung aus Abfällen (z. B. Öl aus Kunststoffen)
verstanden. Von einer energetischen Verwertung spricht man, wenn die
Abfälle als Brennstoffe fungieren können, wofür sie aber strenge
Kriterien erfüllen müssen: Der Heizwert des verwerteten Abfalls muss
mindestens 11.000 kJ/kg betragen, mit der Verwertungsanlage muss
mindestens ein Feuerungswirkungsgrad von 75 Prozent erzielt werden, und
die bei der energetischen Verwertung entstandene Wärme muss entweder vom
Betreiber selbst genutzt oder an Dritte abgegeben werden. Lassen sich
Abfälle weder stofflich noch energetisch verwerten, sind sie automatisch
der Kategorie Abfälle zur Beseitigung zuzurechnen. Darüber hinaus
verlangt das Gesetz keine Verwertung um jeden Preis: Diese Grundpflicht
steht unter dem Vorbehalt der technischen Möglichkeiten und auch der
wirtschaftlichen Zumutbarkeit [5].
Die beiden angesprochenen Abfallarten lassen
sich weiter in drei Kategorien untergliedern: nicht
überwachungsbedürftige Abfälle (z. B. Holz, Papier, Pappe, Kartonage,
Folie), überwachungsbedürftige Abfälle (z. B. Leuchtröhren) und
besonders überwachungsbedürftige Abfälle (z. B. Batterien oder sonstige
gefährliche Schadstoffe) [6]. Diese Unterscheidung ist besonders wichtig,
denn aus ihr resultieren bestimmte Nachweispflichten für Privatentsorger
gegenüber den Behörden. Dieses Nachweisverfahren wird in einer
bundesweiten Rechtsverordnung bestimmt. Besonders überwachungsbedürftige
Abfälle unterliegen einer obligatorischen Nachweisführung. Die
entsprechenden Belege des Transports, der Verwertung oder Beseitigung
müssen den Behörden vorgelegt werden. Bei »nur«
überwachungsbedürftigen Abfällen besteht eine vereinfachte
Nachweisführung. In diesem Fall genügt die Aufbewahrung der Belege, um
später gegebenenfalls noch eine Kontrolle zu ermöglichen [13]. Abbildung
1 gibt einen Überblick über die einzelnen Abfallarten.

Abb. 1: Kategorisierung von Abfallarten [10]
Wenn mehr als zwei Tonnen besonders
überwachungsbedürftiger oder mehr als 2.000 Tonnen
überwachungsbedürftiger Abfall pro Kalenderjahr anfallen, sind
Unternehmen verpflichtet, eine Abfallbilanz und ein Abfallwirtschaftskonzept
zu erstellen [7]. In der Abfallbilanz müssen die Art, die Menge und der
Verbleib der Abfälle aufgelistet werden. Darüber hinaus ist zu
begründen, warum manche Abfälle nicht verwertet, sondern beseitigt
wurden. Das Abfallwirtschaftskonzept soll Angaben zu geplanten Maßnahmen
zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie eine
Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege für die nächsten fünf Jahre
beinhalten. Das Abfallwirtschaftskonzept dient ausdrücklich als internes
Planungsinstrument und ist ebenso wie die Abfallbilanz auf Verlangen der
zuständigen Behörde zur Auswertung für die Abfallwirtschaftsplanung
vorzulegen [2].
Mit der Einführung des Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes haben sich erhebliche Veränderungen, vor allem im
Rahmen der privatwirtschaftlichen Entsorgung, ergeben. Vor der Neufassung
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ging ein Großteil der
Abfälle über die kommunale Entsorgung in die Beseitigung. Seit der
Novellierung werden Abfälle zur Verwertung in die Definition des
Abfallbegriffs mit einbezogen. Aufgrund des Vorrangs der Vermeidung vor
der Verwertung und vor der Beseitigung werden private Gewerbebetriebe
verstärkt in die Entsorgung eingebunden. Sie sind dadurch dazu gezwungen,
einerseits weniger Abfall zu produzieren, um unnötige Umweltausgaben zu
vermeiden. Andererseits brauchen sie innovative, unternehmensinterne
Entsorgungskonzepte, die eine maximale Verwertungsquote garantieren, um
eine explosionsartige Zunahme von Entsorgungskosten zu verhindern.
Überblick über die Aktivitäten des Handelskonzerns METRO Group
Die Metro Group ist derzeit eines der
größten europäischen Handelsunternehmen. Dieser Handelskonzern ist 1996
durch Verschmelzung der ehemaligen Konzerne Kaufhof Holding AG, Deutsche
SB-Kauf AG und Asko Deutsche Kaufhaus AG sowie die Einbringung von Metro
Cash & Carry und handelsnahen Dienstleistungsgesellschaften
entstanden.
Seit 1998 ist der Metro-Konzern völlig neu
organisiert. Es lässt sich eine klare Organisationsstruktur erkennen, die
aus der Führungsholding, vier Vertriebslinien und den ihnen zugeordneten
Dienstleistungen besteht [8].

Abb. 2: Organisationsstruktur der Metro Group [8]
Cash & Carry
Das mit Abstand größte Geschäftsfeld der Metro orientiert sich
ausschließlich am Bedarf der gewerblichen Kunden sowie institutioneller
Großverbraucher und ist mittlerweile in 22 Ländern mit 384
Vertriebsstätten vertreten, 82 davon in Deutschland. Wichtigste Marken
sind Metro, Makro und Schaper. Der Essener Lederwarenkaufmann und
Firmengründer Otto Beisheim brachte dieses Geschäftskonzept Anfang der
sechziger Jahre aus den USA mit. Heutzutage ist die Vertriebslinie
internationaler Marktführer im Selbstbedienungsgroßhandel. Der Anteil am
Umsatz betrug im Jahr 2001 45,9 Prozent (22,7 Mrd. Euro).
Leistungsvorteile gegenüber dem traditionellen Großhandel liegen vor
allem im günstigen Preisniveau und in der sofortigen Warenverfügbarkeit
großer Bedarfsmengen [4].
Lebensmitteleinzelhandel (SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte)
Hierzu gehören jeweils die Marken Real und Extra, die aus mehreren
verschiedenen Akquisitionen hervorgegangen sind (unter anderem Realkauf,
Allkauf, Divi, Comet). Verbrauchermärkte verfolgen im Gegensatz zu den
SB-Warenhäusern eine discount-orientierte Strategie, die in einer
kostenbewussten Ladengestaltung beziehungsweise Warenpräsentation zum
Ausdruck kommt. Mit 248 SB-Warenhäusern und 500 Verbraucher- und
Supermärkten ist die Metro Marktführer in Deutschland. Im Jahr 2001
erwirtschafteten diese Vertriebslinien 23 Prozent des Konzernumsatzes.
Non-food-Fachmärkte (Elektronik- und Baumärkte)
Der Non-food-Bereich setzt sich zusammen aus den Elektronikmärkten
Media-Markt und Saturn (357 Standorte insgesamt) sowie der Baumarktkette
Praktiker. Diese Fachmärkte erwirtschaften zusammen 21,8 Prozent des
Metro-Umsatzes. Im europäischen Elektronikhandel ist die Metro Group
Marktführer. Der Erfolg der Zwei-Marken-Strategie wird durch ein
positives Umsatzwachstum im Jahr 2001 von 9,5 Prozent bestätigt. Darüber
hinaus steht die Internationalisierung weiterhin im Mittelpunkt der
Aktivitäten von Media-Saturn. Schwerpunkte im Ausland sind Italien, die
Niederlande, Spanien und Polen. Die Baumarktbranche ist durch ein hohes
Flächenwachstum und einen verschärften Verdrängungswettbewerb geprägt.
Aus diesem Grund entwickeln sich die Baumärkte der Metro-Gruppe (347
Standorte) dabei in den letzten Jahren zunehmend zum Sorgenkind: Ihre
Umsätze gehen langsam aber stetig zurück [4].
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