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- Leseprobe -
Innovationsfinanzierung durch Mittelständische Beteiligungsgesellschaften: Das Beispiel MBG und Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
von Heinz Haller
Stichworte: Die Bürgschaftsbank und die Mittelständische
Beteiligungsgesellschaft: Entstehung, Angebote, Initiatoren und Gesellschafter, Kapitalbeteiligungsgesellschaften,
Risikokapitalfonds, Innovationsfinanzierung, Erfahrungen und Empfehlungen.
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In diesem Beitrag erfahren Sie:
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welche Voraussetzungen Sie erfüllen und welche Wege Sie
beschreiten müssen, um die Angebote der Bürgschaftsbanken und MBG nutzen zu können,
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wie Existenzgründern und bestehenden Unternehmen durch die
Beteiligungsprogramme der MBG finanziell geholfen werden kann,
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wie durch den Risikokapitalfonds aus einem
innovativen/technologieorientierten Vorhaben ein erfolgreiches Geschäftskonzept werden
kann.
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Zur Entstehung der
Bürgschaftsbanken
Bei den Bemühungen der deutschen Bundesregierung, der Landesregierungen und der
Organisationen der gewerblichen Wirtschaft um den Aufbau, die Förderung und die Erhaltung
der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stellte sich Anfang der 50er Jahre das
Problem, wie die Kreditversorgung des gewerblichen Mittelstandes
sichergestellt werden konnte. Dies insbesondere in den Fällen, in denen den
mittelständischen Unternehmen und Existenzgründern weder ein direkter Zugang zum
Kapitalmarkt noch ausreichende Banksicherheiten zur Verfügung standen.
Auf Initiative des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks wurden deshalb, beginnend mit
dem Jahr 1953, im Zusammenwirken mit dem Bund, den Ländern und den Bankenorganisationen
zunächst im Bereich Handwerk, später auch in den anderen Bereichen der gewerblichen
Wirtschaft Kreditgarantiegemeinschaften (heute Bürgschaftsbanken) geschaffen. Ihre
Aufgabe ist es seitdem, die Kreditversorgung gewerblicher Unternehmen durch die Stellung
erstklassiger Sicherheiten - nämlich modifizierter Ausfallbürgschaften - auch dann zu
ermöglichen, wenn den Betrieben ausreichende Banksicherheiten nicht oder nicht in
genügendem Umfang zur Verfügung stehen - beziehungsweise dem Kreditinstitut das Risiko
einer Kreditgewährung zu groß ist. Gefördert werden alle betriebswirtschaftlich
sinnvollen Vorhaben, von der Existenzgründung bis zur Finanzierung von
Betriebsmitteln und Investitionen bestehender Unternehmen. Zielsetzung ist nicht in erster
Linie die Verbilligung der Kredite, also günstigere Zinsen, sondern möglichst vielen
kleinen und mittleren Unternehmen eine betriebsgerechte Finanzierung zu ermöglichen.
Die Vielzahl von Engagements in jungen Technologieunternehmen und die langjährige
Erfahrung mit deren Problemen machen den Risikoträger Bürgschaftsbank - und auch
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) - zu wichtigen Partnern für die
Finanzierung von neuen Produkten/Verfahren und deren Markteinführung. Die gemachten
Erfahrungen und Empfehlungen lassen deutlich werden, wie entscheidend ein solcher Partner
für den Erfolg eines jungen Unternehmens sein kann. Die in allen Bundesländern
bestehenden Bürgschaftsbanken haben sich als Selbsthilfeorganisationen der Wirtschaft
und als Instrument der staatlichen Wirtschaftsförderung bewährt.
Initiatoren und Gesellschafter
Gründer und Träger der Bürgschaftsbanken sind die Selbstverwaltungsorganisationen
der Wirtschaft: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Fachverbände der
Wirtschaft, organisationsnahe Versicherungen sowie die Spitzeninstitute des
Kreditgewerbes, in den neuen Bundesländern auch Einzelkreditinstitute aus allen
Bankbereichen. Bund und Land unterstützten diese Initiative durch Rückbürgschaften -
eine Konzeption, die auch heute noch Gültigkeit besitzt. Die staatlichen
Rückbürgschaften nehmen den Bürgschaftsbanken einen erheblichen Teil des Risikos ab und
verleihen damit ihren Bürgschaften aus der Sicht der Kreditinstitute den Charakter einer
erstklassigen Sicherheit (siehe Tabelle 1).
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Tabelle
1: Die staatlichen Rückbürgschaften in den alten und neuen Bundesländern
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Gesamt
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Anteil Bund
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Anteil Land
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Alte Bundesländer:
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65 %
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39 %
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26 %
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Neue Bundesländer:
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80 %
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48 %
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32 %
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Hilfe zur Selbsthilfe
Die Selbsthilfe der Gründer und Träger zeigen sich in der teilweisen Übernahme des
Bürgschaftsrisikos, der fachlichen Beratung der Antragsteller, in
Stellungnahmen/Gutachten zu Anträgen und der Mitwirkung in den Entscheidungsgremien.
Diese Elemente der Selbsthilfe werden durch Staatshilfe ergänzt: durch Rückbürgschaften
von Bund und den Ländern, Zuerkennung der Steuerfreiheit und durch zinsgünstige
ERP-Darlehen (European-Recovery-Program, siehe Inset) zur Vermögensanlage.
Der Grundsatz »Hilfe zur Selbsthilfe« bedeutet eine sinnvolle Verteilung des Risikos
auf Staat, Kreditinstitut (Hausbank) und Unternehmer selbst. Dem Kreditinstitut wird das
Risiko nicht vollständig abgenommen; die Ausfallbürgschaften decken nur 80 Prozent des
Kreditbetrages ab, wobei die Bürgschaftsobergrenze bei 1,5 Mio. DM liegt. »Hilfe zur
Selbsthilfe« bedeutet aber auch, daß dem Unternehmer die wirtschaftliche
Verantwortung für seine Entscheidungen nicht voll abgenommen wird. Von ihm wird erwartet,
daß er eigenes - betriebliches und/oder privates - Vermögen zur Absicherung eines
verbürgten Kredits zur Verfügung stellt, sei es auch noch so unzulänglich, und daß er,
unbeschadet der gewählten Rechtsform persönlich für den verbürgten Kredit in einer im
Einzelfall zu bestimmenden Höhe mithaftet.
Angebote der Bürgschaftsbank
Verbürgung von Darlehen und Krediten
Es gibt im Bundesgebiet eine ganze Reihe von Bürgschaftsbanken, deren Angebote am
Beispiel der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH, dem größten Institut dieser Art
in Deutschland, dargestellt werden sollen:
Verbürgt werden Darlehen und Kredite der vom Unternehmer gewählten Hausbank, wenn für
deren Absicherung keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten bereitgestellt werden
können. Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft müssen mit entsprechenden Unterlagen
über
die Hausbank eingereicht werden.
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European-Recovery-Program (Europäisches-Recovery-Programm)
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Am 3. April 1948 wurde nach
den Vorschlägen des damaligen amerikanischen Außen-ministers George C. Marshall
ein einheitliches Hilfsprogramm erlassen. Nach dem sogenannten Marshall-Plan sollte
den Ländern Europas geholfen werden, die durch den Krieg zerstört worden waren. Die
Ostblockländer verweigerten ihre Mitarbeit, und so verteilte die Economic Cooperation
Administration (ECA), die mit der Verwaltung betraut war, Geschenke und Kredite
ausschließlich im Westen Europas, der bis 1951 (meist in Form von Geschenken) 12,4
Milliarden US-$ erhalten hatte. Mit den ECA-Mitteln konnten Lebensmittel und Rohstoffe
(vor allem aus den USA) bezogen werden, die von den Importeuren in heimischer Währung auf
Gegenwertfonds (Counterpart Funds) eingezahlt wurden. Über deren Verwendung im Inland
bestimmte die ECA.
Bis 1957 erhielt die Bundesrepublik (mit Westberlin) von der ECA und ihren
Nachfolgeinstituten 1,7 Milliarden US-$, von denen innerhalb von 30 Jahren 1 Milliarde
US-$ zurückgezahlt werden mußte.
Zinsgünstige ERP-Darlehen sind neben Rückbürgschaften von Bund/Ländern und der
Zuerkennung von Steuerfreiheit Staatshilfen, die die Selbsthilfe der Gründer und Träger
der Bürgschaftsbanken unterstützen. M.Ossoble |
Die Bürgschaftsbank prüft Vorhaben, Finanzierung und Zukunftsaussichten und
entscheidet dann über die Bürgschaftsübernahme.
Diese Entscheidung basiert in erster Linie auf den Erfolgsaussichten des Unternehmens
und damit der Erzielung ausreichender Erträge, die unter anderem zur Aufbringung des
Zins- und Tilgungsdienstes (betrieblich und privat) sowie der Bestreitung des
Lebensunterhalts, der persönlichen Steuern und Beiträge zur sozialen Absicherung
notwendig sind und auch noch genügend finanziellen Spielraum für Neu- beziehungsweise
Ersatzinvestitionen lassen. Dafür hat das Unternehmen aussagefähiges
betriebswirtschaftliches Zahlenmaterial der Vergangenheit sowie eine nachvollziehbare
Planung für die Folgejahre vorzulegen. Bei Existenzgründungen spielt die persönliche
Qualifikation eine ebenso mitentscheidende Rolle wie die Zukunftsperspektiven des neuen
Unternehmens.
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Was
verlangen Bürgschaftsbank und MBG?
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Lebenslauf/beruflicher Werdegang,
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Erläuterungen zum Vorhaben inklusive Kostenvoranschlag und
Finanzierungsplan,
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unterzeichnete Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
(Besitz- und Betriebsgesellschaft),
-
aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und
Saldenliste,
-
Liquiditäts-/Finanzplanung (sofern erforderlich),
-
Rentabilitätsvorschau (mindestens 2 Jahre),
-
Aufstellung: Kredite, Darlehen, Leasingverbindlichkeiten
(betrieblich und privat) mit Zins/Tilgung,
-
Produktions-/Handelsprogramm, Kundenkreis, Marktstellung,
Auftragsbestand,
-
Gründungsdatum, Beschäftigte, Geschäftsräume,
-
Gesellschaftsverträge,
-
Privatvermögen (Grundbesitz, Lebensversicherungen, Guthaben
etc.) und
-
sonstiges (z.B. Firmenprospekte).
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Die verbürgten Kredite sollen, soweit es möglich ist, abgesichert werden, wobei es
sich um meist nachrangige, nur schwer bewertbare bankmäßige Sicherheiten handelt, die es
Kreditinstituten nicht erlauben, nach ihren Bewertungsvorschriften Kredite
bereitzustellen. Die Mithaftung des Unternehmers/der Gesellschafter für die verbürgten
Kredite ist obligatorisch. Entscheidend für die Bürgschaftsbank sind positive
Zukunftserwartungen und nicht vorhandene Sicherheiten.
Verbürgt werden kurz-, mittel- und langfristige Darlehen und Kredite von Kreditinstituten
(der Hausbank), öffentlich geförderte Programmkredite des Bundes und der Länder und
Leasingforderungen von Leasinggesellschaften.
Das Spektrum der Vorhaben umfaßt unter anderem:
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Existenzgründung - Neugründungen/Betriebsübernahmen,
-
Übernahme tätiger Beteiligungen,
-
Betriebserweiterungen und -verlagerungen,
-
Modernisierung und Rationalisierung,
-
Betriebsmittelfinanzierungen (Warenlager, Debitoren,
Markteinführung, Anlaufkosten
etc.),
-
Auftragsvorfinanzierungen,
-
Akkreditivrahmen,
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Avale (Inland) - Anzahlungen, Vertragserfüllung, Gewährleistungen,
-
Mieten, Kautionen und
-
Mobilienleasing
Ziel der Bürgschaftsbank ist es stets, dem Unternehmen eine betriebsgerechte
Finanzierung zu ermöglichen, also dazu beizutragen, daß Investitionen laufzeitkongruent
zu tragbaren Tilgungsbelastungen finanziert oder ausreichende Betriebsmittelkredite
bereitgestellt werden können.
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