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Hünninghausen, Sommerlatte
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Innovationsfinanzierung durch Mittelständische Beteiligungsgesellschaften: Das Beispiel MBG und Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

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- Leseprobe - 
  

Innovationsfinanzierung durch Mittelständische Beteiligungsgesellschaften: Das Beispiel MBG und Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
von Heinz Haller

Stichworte: Die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft: Entstehung, Angebote, Initiatoren und Gesellschafter, Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Risikokapitalfonds, Innovationsfinanzierung, Erfahrungen und Empfehlungen.

  

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • welche Voraussetzungen Sie erfüllen und welche Wege Sie beschreiten müssen, um die Angebote der Bürgschaftsbanken und MBG nutzen zu können,

  • wie Existenzgründern und bestehenden Unternehmen durch die Beteiligungsprogramme der MBG finanziell geholfen werden kann,

  • wie durch den Risikokapitalfonds aus einem innovativen/technologieorientierten Vorhaben ein erfolgreiches Geschäftskonzept werden kann.

  

Zur Entstehung der Bürgschaftsbanken

Bei den Bemühungen der deutschen Bundesregierung, der Landesregierungen und der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft um den Aufbau, die Förderung und die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stellte sich Anfang der 50er Jahre das Problem, wie die Kreditversorgung des gewerblichen Mittelstandes sichergestellt werden konnte. Dies insbesondere in den Fällen, in denen den mittelständischen Unternehmen und Existenzgründern weder ein direkter Zugang zum Kapitalmarkt noch ausreichende Banksicherheiten zur Verfügung standen.
Auf Initiative des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks wurden deshalb, beginnend mit dem Jahr 1953, im Zusammenwirken mit dem Bund, den Ländern und den Bankenorganisationen zunächst im Bereich Handwerk, später auch in den anderen Bereichen der gewerblichen Wirtschaft Kreditgarantiegemeinschaften (heute Bürgschaftsbanken) geschaffen. Ihre Aufgabe ist es seitdem, die Kreditversorgung gewerblicher Unternehmen durch die Stellung erstklassiger Sicherheiten - nämlich modifizierter Ausfallbürgschaften - auch dann zu ermöglichen, wenn den Betrieben ausreichende Banksicherheiten nicht oder nicht in genügendem Umfang zur Verfügung stehen - beziehungsweise dem Kreditinstitut das Risiko einer Kreditgewährung zu groß ist. Gefördert werden alle betriebswirtschaftlich sinnvollen Vorhaben, von der Existenzgründung bis zur Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen bestehender Unternehmen. Zielsetzung ist nicht in erster Linie die Verbilligung der Kredite, also günstigere Zinsen, sondern möglichst vielen kleinen und mittleren Unternehmen eine betriebsgerechte Finanzierung zu ermöglichen.
Die Vielzahl von Engagements in jungen Technologieunternehmen und die langjährige Erfahrung mit deren Problemen machen den Risikoträger Bürgschaftsbank - und auch Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) - zu wichtigen Partnern für die Finanzierung von neuen Produkten/Verfahren und deren Markteinführung. Die gemachten Erfahrungen und Empfehlungen lassen deutlich werden, wie entscheidend ein solcher Partner für den Erfolg eines jungen Unternehmens sein kann. Die in allen Bundesländern bestehenden Bürgschaftsbanken haben sich als Selbsthilfeorganisationen der Wirtschaft und als Instrument der staatlichen Wirtschaftsförderung bewährt.

Initiatoren und Gesellschafter

Gründer und Träger der Bürgschaftsbanken sind die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Fachverbände der Wirtschaft, organisationsnahe Versicherungen sowie die Spitzeninstitute des Kreditgewerbes, in den neuen Bundesländern auch Einzelkreditinstitute aus allen Bankbereichen. Bund und Land unterstützten diese Initiative durch Rückbürgschaften - eine Konzeption, die auch heute noch Gültigkeit besitzt. Die staatlichen Rückbürgschaften nehmen den Bürgschaftsbanken einen erheblichen Teil des Risikos ab und verleihen damit ihren Bürgschaften aus der Sicht der Kreditinstitute den Charakter einer erstklassigen Sicherheit (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Die staatlichen Rückbürgschaften in den alten und neuen Bundesländern

 

Gesamt

Anteil Bund

Anteil Land

Alte Bundesländer:

65 %

39 %

26 %

Neue Bundesländer:

80 %

48 %

32 %

Hilfe zur Selbsthilfe

Die Selbsthilfe der Gründer und Träger zeigen sich in der teilweisen Übernahme des Bürgschaftsrisikos, der fachlichen Beratung der Antragsteller, in Stellungnahmen/Gutachten zu Anträgen und der Mitwirkung in den Entscheidungsgremien.
Diese Elemente der Selbsthilfe werden durch Staatshilfe ergänzt: durch Rückbürgschaften von Bund und den Ländern, Zuerkennung der Steuerfreiheit und durch zinsgünstige ERP-Darlehen (European-Recovery-Program, siehe Inset) zur Vermögensanlage.
Der Grundsatz »Hilfe zur Selbsthilfe« bedeutet eine sinnvolle Verteilung des Risikos auf Staat, Kreditinstitut (Hausbank) und Unternehmer selbst. Dem Kreditinstitut wird das Risiko nicht vollständig abgenommen; die Ausfallbürgschaften decken nur 80 Prozent des Kreditbetrages ab, wobei die Bürgschaftsobergrenze bei 1,5 Mio. DM liegt. »Hilfe zur Selbsthilfe« bedeutet aber auch, daß dem Unternehmer die wirtschaftliche Verantwortung für seine Entscheidungen nicht voll abgenommen wird. Von ihm wird erwartet, daß er eigenes - betriebliches und/oder privates - Vermögen zur Absicherung eines verbürgten Kredits zur Verfügung stellt, sei es auch noch so unzulänglich, und daß er, unbeschadet der gewählten Rechtsform persönlich für den verbürgten Kredit in einer im Einzelfall zu bestimmenden Höhe mithaftet.

Angebote der Bürgschaftsbank

Verbürgung von Darlehen und Krediten
Es gibt im Bundesgebiet eine ganze Reihe von Bürgschaftsbanken, deren Angebote am Beispiel der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH, dem größten Institut dieser Art in Deutschland, dargestellt werden sollen:
Verbürgt werden Darlehen und Kredite der vom Unternehmer gewählten Hausbank, wenn für deren Absicherung keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten bereitgestellt werden können. Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft müssen mit entsprechenden Unterlagen über die Hausbank eingereicht werden.

European-Recovery-Program (Europäisches-Recovery-Programm)

Am 3. April 1948 wurde nach den Vorschlägen des damaligen amerikanischen Außen-ministers George C. Marshall ein einheitliches Hilfsprogramm erlassen. Nach dem sogenannten Marshall-Plan sollte den Ländern Europas geholfen werden, die durch den Krieg zerstört worden waren. Die Ostblockländer verweigerten ihre Mitarbeit, und so verteilte die Economic Cooperation Administration (ECA), die mit der Verwaltung betraut war, Geschenke und Kredite ausschließlich im Westen Europas, der bis 1951 (meist in Form von Geschenken) 12,4 Milliarden US-$ erhalten hatte. Mit den ECA-Mitteln konnten Lebensmittel und Rohstoffe (vor allem aus den USA) bezogen werden, die von den Importeuren in heimischer Währung auf Gegenwertfonds (Counterpart Funds) eingezahlt wurden. Über deren Verwendung im Inland bestimmte die ECA.
Bis 1957 erhielt die Bundesrepublik (mit Westberlin) von der ECA und ihren Nachfolgeinstituten 1,7 Milliarden US-$, von denen innerhalb von 30 Jahren 1 Milliarde US-$ zurückgezahlt werden mußte.
Zinsgünstige ERP-Darlehen sind neben Rückbürgschaften von Bund/Ländern und der Zuerkennung von Steuerfreiheit Staatshilfen, die die Selbsthilfe der Gründer und Träger der Bürgschaftsbanken unterstützen.

M.Ossoble

Die Bürgschaftsbank prüft Vorhaben, Finanzierung und Zukunftsaussichten und entscheidet dann über die Bürgschaftsübernahme.
Diese Entscheidung basiert in erster Linie auf den Erfolgsaussichten des Unternehmens und damit der Erzielung ausreichender Erträge, die unter anderem zur Aufbringung des Zins- und Tilgungsdienstes (betrieblich und privat) sowie der Bestreitung des Lebensunterhalts, der persönlichen Steuern und Beiträge zur sozialen Absicherung notwendig sind und auch noch genügend finanziellen Spielraum für Neu- beziehungsweise Ersatzinvestitionen lassen. Dafür hat das Unternehmen aussagefähiges betriebswirtschaftliches Zahlenmaterial der Vergangenheit sowie eine nachvollziehbare Planung für die Folgejahre vorzulegen. Bei Existenzgründungen spielt die persönliche Qualifikation eine ebenso mitentscheidende Rolle wie die Zukunftsperspektiven des neuen Unternehmens.

Was verlangen Bürgschaftsbank und MBG?

  • Lebenslauf/beruflicher Werdegang,

  • Erläuterungen zum Vorhaben inklusive Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan,

  • unterzeichnete Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre (Besitz- und Betriebsgesellschaft),

  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste,

  • Liquiditäts-/Finanzplanung (sofern erforderlich),

  • Rentabilitätsvorschau (mindestens 2 Jahre),

  • Aufstellung: Kredite, Darlehen, Leasingverbindlichkeiten (betrieblich und privat) mit Zins/Tilgung,

  • Produktions-/Handelsprogramm, Kundenkreis, Marktstellung, Auftragsbestand,

  • Gründungsdatum, Beschäftigte, Geschäftsräume,

  • Gesellschaftsverträge,

  • Privatvermögen (Grundbesitz, Lebensversicherungen, Guthaben etc.) und

  • sonstiges (z.B. Firmenprospekte).

Die verbürgten Kredite sollen, soweit es möglich ist, abgesichert werden, wobei es sich um meist nachrangige, nur schwer bewertbare bankmäßige Sicherheiten handelt, die es Kreditinstituten nicht erlauben, nach ihren Bewertungsvorschriften Kredite bereitzustellen. Die Mithaftung des Unternehmers/der Gesellschafter für die verbürgten Kredite ist obligatorisch. Entscheidend für die Bürgschaftsbank sind positive Zukunftserwartungen und nicht vorhandene Sicherheiten.
Verbürgt werden kurz-, mittel- und langfristige Darlehen und Kredite von Kreditinstituten (der Hausbank), öffentlich geförderte Programmkredite des Bundes und der Länder und Leasingforderungen von Leasinggesellschaften.
Das Spektrum der Vorhaben umfaßt unter anderem:

  • Existenzgründung - Neugründungen/Betriebsübernahmen,

  • Übernahme tätiger Beteiligungen,

  • Betriebserweiterungen und -verlagerungen,

  • Modernisierung und Rationalisierung,

  • Betriebsmittelfinanzierungen (Warenlager, Debitoren, Markteinführung, Anlaufkosten etc.),

  • Auftragsvorfinanzierungen,

  • Akkreditivrahmen,

  • Avale (Inland) - Anzahlungen, Vertragserfüllung, Gewährleistungen,

  • Mieten, Kautionen und

  • Mobilienleasing

Ziel der Bürgschaftsbank ist es stets, dem Unternehmen eine betriebsgerechte Finanzierung zu ermöglichen, also dazu beizutragen, daß Investitionen laufzeitkongruent zu tragbaren Tilgungsbelastungen finanziert oder ausreichende Betriebsmittelkredite bereitgestellt werden können.

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