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- Leseprobe -
Auswertung neuer F&E-Ergebnisse
Teil 1: Patentliteratur
von Heiko Barske
Stichworte: Wissensquelle Patentliteratur,
Die
IPC-Klassifikation, Präsenzbibliotheken,
Datenbanken - online/CD Rom, Durch
Patentrecherche Antworten auf Fragen nach: Entwicklung der
unternehmensrelevanten Technik, Entwicklung der Wirtschaft,
Pläne des
Wettbewerbs, Freiräume für eigene
Innovationen, Übereinstimmung
der F & E Aktivitäten mit der Unternehmensstrategie, Eigenrecherche
oder Fremdvergabe
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In diesem Beitrag
erfahren Sie:
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wie man in Datenbanken und Präsenzbibliotheken
Patentrecherchen durchführt,
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welche Informationen man einer Patentanmeldung entnehmen
kann,
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wie man sich mittels Patentrecherche einen Überblick über
die Aktivitäten der Wettbewerber verschafft,
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welche Rolle Patente und Patentanmeldungen für
Entwicklungen im eigenen Unternehmen spielen können,
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wie unter Kosten-Nutzen-Aspekten Patentanmeldungen zu
bewerten sind,
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welche Kriterien bei der Entscheidung für Eigen- oder
Fremdrecherche helfen können.
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Vorbemerkung
Ob wir wollen oder nicht: Die Gegenwart ist durch die rasanten Fortschritte der
Informationstechnologien davon geprägt, daß irgendwo der Öffentlichkeit preisgegebene
Informationen weltweit - praktisch augenblicklich - zur Verfügung stehen. Dabei nimmt
sowohl die Anzahl der »Wissen-Schaffenden«, egal ob in technischen und
wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen oder auf anderen Gebieten, als auch deren
Produktivität ständig zu, so daß das verfügbare Wissen mit zunehmender Geschwindigkeit
anwächst.
Wer ohne fundiertes Wissen Entscheidungen trifft, egal, ob beispielsweise eine
Neuentwicklung begonnen, ein fertiges Produkt in einen weiteren Markt eingeführt oder ein
neues EDV-System installiert wird, kann im Einzelfall Glück haben. Insgesamt aber wird er
gegenüber dem, der sich relevantes Wissen gezielt verschafft und dadurch seine
Entscheidungen fundiert trifft, auf Dauer einen erheblichen Wettbewerbsnachteil haben.
Es gilt also, sich gezielt Wissen zu verschaffen. Wer Neues hervorbringt, tut dies
häufig durch kreative Assoziation von bereits Bekanntem. Wissen ist somit die
Voraussetzung für kreatives Denken. Wegen der umfassenden Verfügbarkeit von Wissen gilt
es allerdings, zielgerecht vorzugehen, um nicht im Wissen zu ersticken und »den Wald vor
lauter Bäumen nicht mehr zu sehen«. Dabei hat sich folgende Reihenfolge bewährt:
-
Thema bzw. Problem definieren,
-
einschlägige Informationen suchen,
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gefundene Informationen im Hinblick auf das Problem verdichten,
-
Informationen analysieren,
-
aufgrund des Analyseergebnisses handeln.
Für Innovationen ist aktuelles Wissen somit, wenn nicht Voraussetzung, so doch ein
guter Nährboden.
In diesem Kapitel werden zwei Wissensquellen näher beleuchtet - im vorliegenden Teil 1 die
Patentliteratur und in Teil 2 die Auswertung wissenschaftlicher Zeitschriften,
Ausstellungen und Messen.
Wissensquelle Patentliteratur
Patentliteratur, eine der umfangreichsten und
aktuellsten Informationsquellen
Patente werden erteilt für Erfindungen, die neu und gewerblich verwertbar sind (siehe
Tabelle 1).
Im Gegensatz zu einer Entdeckung oder einer Anweisung an den menschlichen Geist - hier ist
für den Erfolg der Einsatz des Verstandes maßgebend wie beim »Mensch-ärgere-Dich-nicht-Spiel« - wird unter Erfindung eine Lehre zum technischen
Handeln verstanden. Dabei führt man unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte einen
kausal übersehbaren Erfolg ohne Zwischenschaltung menschlicher Verstandestätigkeit
herbei. Beispiel: Sensoren einer Maschine lesen Farbmarken ab, woraufhin die Maschine
vorbestimmte Tätigkeiten ausführt; die Vorgänge laufen ohne Einsatz des Verstandes ab.
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Tabelle
1: Das Patent
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Voraussetzung für
Patentierbarkeit
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Vorteile für Anmelder
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Vorteile für
Allgemeinheit
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Patent
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- technische Lehre
- weltweite Neuheit
- gewerbliche Verwertbarkeit
- Erfindungshöhe
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-Verbietungsrecht
- Lizenzvergabe an Dritte
- Nachweis von Kreativität
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- frühe Information
über neueste
Entwicklungsergebnisse
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Voraussetzung für die Patentfähigkeit einer Erfindung ist zusätzlich ein gewisses Maß
an Kreativität, das heißt, ein Durchschnittsfachmann des jeweiligen Fachgebietes muß
eine kreative Leistung vollbringen, um in Kenntnis des Vorbekannten zum Gegenstand der
patentfähigen Erfindung zu kommen. Jede Patentschrift beschreibt somit eine Innovation
und gibt deren Vorteile an. Ob damit allerdings ein wirtschaftlicher Erfolg verbunden ist,
ist der Druckschrift nicht entnehmbar. Der jeweilige Anmelder hält den Gegenstand der
Patentanmeldung allerdings für so relevant, daß er die Kosten der Patentanmeldung und
gegebenenfalls entsprechender Auslandsanmeldungen nicht scheut.
Man begegnet manchmal der Auffassung, Patente behinderten wegen der Kosten die Wirtschaft,
und es sei nicht ratsam, sie anzumelden, weil dadurch Know-how preisgegeben würde.
Doch liberale Wirtschaftssysteme, die dem möglichst uneingeschränkten Wettbewerb einen
hohen Stellenwert beimessen, haben erkannt, daß Kreativität und der damit verbundene
Fortschritt sowie die für ein lebhaftes Wirtschaftsgeschehen entscheidenden Innovationen
durch Patentschutz wesentlich gefördert werden. Vor allem drei Gründe sind dafür
maßgebend:
-
Das Patent verleiht seinem Inhaber das Recht, Dritten die Nutzung der geschützten
Erfindung zu verbieten. Erst durch ein Patent kann somit gegen Dritte vorgegangen werden,
die ein unter hohen Vorleistungen entwickeltes neues Produkt nachbauen und sich dadurch
den Aufwand sparen wollen. Ohne Patentschutz ist das Risiko, daß andere die Früchte
eigener Vorleistungen ernten, kaum kalkulierbar.
-
Ein Patent weist seinen Erfinder oder das damit befaßte Unternehmen als kreativ und
hinsichtlich der Innovationsfähigkeit als wettbewerbsstark aus; dies ist ein nicht zu
unterschätzender Image- und Motivationsfaktor.
-
Patentanmeldungen und erteilte Patente werden veröffentlicht. Die systematische Nutzung
des durch Patentanmeldungen und erteilte Patente geschaffenen Informationssystems
eröffnet viele Chancen und spart Kosten,
- weil vermieden wird, daß Entwicklungen mehrfach durchgeführt werden,
- weil Ergebnisse fremder Entwicklungen für eigene Neuentwicklungen genutzt werden
können,
- weil im Vorfeld sichergestellt werden kann, daß eigene Entwicklungen später gewerblich
genutzt werden können,
- weil frühzeitig erkannt werden kann, ob eigene Ideen noch er folgversprechend sind oder
durch neue Technologien überholt werden,
- weil Kooperationspartner gefunden werden können.
Die manchmal schwere Lesbarkeit von Patentansprüchen ist durch deren abstrakte
Formulierung bedingt. Dem steht jedoch die verbindliche Beschreibung wenigstens eines
Ausführungsbeispiels gegenüber.
Aus den vorgenannten Gründen ist es gerade in unserer Zeit der fortschreitenden
Kommunikationstechnik ein Fehler, für patentfähige Erfindungen, insbesondere wenn deren
Gegenstand ohne großen Aufwand analysierbar ist, nicht den entsprechenden Schutz zu
erwirken. Mehr denn je gilt:
Wer nichts erfindet, verschwindet; wer nichts patentiert, verliert. Oder weniger
plakativ: Wer recherchiert, verschafft sich eine Basis und vermeidet Kosten; wer erfindet,
sät neue Früchte; wer patentiert, sichert seine Ernte.
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Zahl der Anmeldungen
beim deutschen Patentamt, beim europäischen Patentamt und in Japan
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Beim Deutschen Patentamt werden derzeit
jährlich etwa 42.000 Patentanmeldungen eingereicht, die auf deutsche Anmelder
zurückgehen. Dazu kommen 8.000 Patentanmeldungen, die auf ausländische Anmelder
zurückgehen. Beim Europäischen Patentamt werden derzeit jährlich etwa 64.000
Anmeldungen eingereicht, davon gehen etwa 12.000 auf deutsche Anmelder, 19.000 auf
sonstige europäische Anmelder, 19.000 auf amerikanische Anmelder und 11.000 auf
japanische Anmelder zurück. In Japan werden jährlich ca. 300.000 Patentanmeldungen
eingereicht. Alle genannten Anmeldungen werden 18 Monate nach ihrem Erstanmeldetag
veröffentlicht, d.h. sie sind ab diesem Zeitpunkt recherchierbar. Die Recherche in
Patentanmeldungen hat den Nachteil, daß diese noch nicht auf Neuheit und erfinderische
Substanz überprüft sind. Dies ist erst der Fall bei erteilten Patenten, wobei nur ein
Teil der Anmeldungen zu Patenten führt. Eine Recherche in Dokumenten erteilter Patente
bietet somit die Gewähr dafür, daß der recherchierte Gegenstand zumindest zum Zeitpunkt
seiner Erstanmeldung neu und erfinderisch war.
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Wegen der strengen Neuheitsanforderungen werden Erfindungen sehr früh im
Entwicklungsablauf zum Patent angemeldet. Trotz der Zeitspanne zwischen der Anmeldung
eines Patents und der Veröffentlichung der Patentanmeldung oder des Patents (im
allgemeinen 18 Monate oder mehr) ermöglicht die Patentliteratur eine Orientierung über
Neuentwicklungen lange vor dem Serieneinsatz der entsprechenden Produkte. Analysen
haben ergeben, daß 80 Prozent des in der Patentliteratur enthaltenen technischen Wissens
in keiner anderen Literatur zu finden ist.
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Ausländische Schutzrechte in Deutschland
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Im Jahr 1996 wurden vom Deutschen Patentamt etwa 16.400 Patente
erteilt, von denen 74 Prozent auf inländische Anmelder, vier Prozent auf US-Anmelder und
etwa 14 Prozent auf japanische Anmelder zurückgingen. Vom Europäischen Patentamt wurden
im selben Jahr 39.000 mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilt, von denen
nur 18 Prozent von deutschen Anmeldern stammen, aber 30 Prozent auf US-Anmelder und etwa
18 Prozent auf japanische Anmelder zurückgehen. Der Standort Deutschland wird zunehmend
mit ausländischen Schutzrechten überzogen, ein weiterer Beleg dafür, wie wichtig in
Zukunft eigene Innovationen sind. In den USA wird im Gegensatz zu Deutschland eine
Patentanmeldung nur dann veröffentlicht, wenn daraus ein Patent hervorgeht. Die Anzahl
der jährlich in den USA erteilten und damit veröffentlichten Patente liegt bei etwa
100.000.
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Patentliteratur,
eine wohlgeordnete Wissensquelle
Die
IPC-Klassifikation
Die Internationale Patentklassifikation (IPC) wird vom Deutschen Patentamt als
neunbändiges Werk herausgegeben, das in den Auslegehallen des Deutschen Patentamts in
München und Berlin und in den über die Bundesrepublik verteilten
Patentinformationszentren ausliegt oder bei der Carl Heymanns Verlags KG bezogen werden
kann. Das Werk enthält einen Band für jede der acht Sektionen und einen Übersichtsband.
Die Suche ist außerordentlich einfach, da »hierarchisch« vorgegangen werden kann. Nach
Identifikation einer der acht Sektionen wird innerhalb der Sektion die Klasse, innerhalb
der Klasse die Gruppe usw. identifiziert. Weiter gibt es ein an den gleichen Stellen
zugäng-liches oder erhältliches Stich- und Schlagwörterverzeichnis zur
IPC, in dem
alphabetisch geordnet über 100.000 technische Suchbegriffe unmittelbar der
IPC-Klassifikation zugeordnet sind. Für allgemeine Auskünfte steht die Auskunftsstelle
des Deutschen Patentamts zur Verfügung, Tel.: (089) 21950.
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Eine Patentrecherche
in der Präsenzbibliothek des »Informationszentrums Technik« an der Universität
Dortmund
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Wer jemals eine Präsenzbibliothek
genutzt hat, um sich vom dokumentierten Know-how eines technischen Gebietes ein Bild zu
machen, weiß diese preiswerte und leicht zu erschließende Infsormationsquelle zu
schätzen. Doch viele Unternehmen haben mit dieser Art der Recherche wenig Erfahrung.
Deshalb dokumentieren wir hier exemplarisch unseren Rechercheweg, den wir auf der Suche
nach der Patentschrift eines »elektrischen Schiebeschalters« durchliefen. Durch einen Anruf beim Patentamt in München erfuhren wir, daß die
für uns nächstliegende Patent-Informationsstelle die Universität Dortmund ist (Liste
aller Infozentren in Deutschland, siehe Abb. 3).
Schritt 1:
Nach Anmeldung bei der Informationsstelle entrichteten wir die Benutzungsgebühr von 40
DM. Der hilfsbereite Bibliothekar verwies uns auf das neunbändige Werk mit dem Titel:
»Die Internationale Patentklassifikation«.
Das Werk untergliedert sich in folgende Sektionen:
Sektion A, Band 1 Täglicher Lebensbedarf
Sektion B, Band 2 Arbeitsverfahren, Transportieren
Sektion C, Band 3 Chemie, Hüttenwesen
Sektion D, Band 4 Textilien, Papier
Sektion E, Band 5 Bauwesen, Bergbau
Sektion F, Band 6 Maschinenbau, Beleuchtung, Heizung, Waffen, Sprengen
Sektion G, Band 7 Physik
Sektion H, Band 8 Elektrotechnik
Band 9 Übersicht
Schritt 2:
Wir vermuteten, daß sich der gesuchte Gegenstand entweder in der Sektion F oder aber in
der Sektion H befinden würde, und blätterten in den Inhaltsverzeichnissen der
entsprechenden Bände. In der Untergruppe »Beleuchtung; Heizung« fanden sich zwar
Glühstrümpfe, Signalleuchten, Lichtfilter, Kerzenhalter und allerlei
Beleuchtungszubehör, aber kein Schiebeschalter.
Schritt 3:
Schiebeschalter gehören in die Sektion H »Elektrotechnik« und stehen, ganz präzise
formuliert, in der Untergruppe H01H: »Elektrische Schalter; Relais; Wählschalter;
Schutzvorrichtungen (Sicherungen) für Not- und Störfälle«.
Schritt 4:
In einer weiteren Unterteilung (H01H 15/00) fand sich in folgender Beschreibung ein
Hinweis auf den gesuchten Schiebeschalter: »Schalter mit gradlinig bewegbarem
Betätigungsteil oder Teilen, die zum Betätigen in entgegengesetzten Richtungen
ausgebildet sind, z.B. Schiebeschalter«.
Ab jetzt war elektrotechnischer Sachverstand gefragt, denn
hinter der obengenannten Patentklassifikation verbargen sich zwölf verschiedene Varianten
von Schiebeschaltern. Wir entschieden uns für die Variante H01H 15/10 und suchten aus den
sorgfältig archivierten Dokumenten die entsprechende Patentschrift heraus. Diese Variante
existiert seit 1980. Erfunden hat sie Wilfried Schulz aus Iserlohn. 1982 war Offenlegung,
und erst elf Jahre später wurde die Patenterteilung veröffentlicht.
Demjenigen, der die Ergebnisse schwarz auf weiß nach Hause tragen möchte, stehen im
Technologiezentrum verschiedene Kopiergeräte zur Verfügung.
Am Ende schaltete sich noch einmal der Bibliothekar ein und
wies uns auf eine komfortablere Recherchemöglichkeit hin. Das zwar nicht mühsame, aber
doch zeitaufwendige Verfahren läßt sich mit dem Druck auf die richtigen Computertasten
erheblich verkürzen. So ist derjenige, der bei einer Online-Recherche (s. Kasten
»Patentrecherche im Internet« am Ende dieses Kapitels) etwa nach einem
Schiebeschalter mit Dimmerfunktion sucht, schnell am Ziel, wenn er die Suchbegriffe
»Schiebeschalter« und »Dimmer« eingibt.
Aber ganz gleich, ob eine Recherche am PC gemacht oder als
Dokument eingesehen wird, Patentinformationszentren sind geordnete und ergiebige
Fundstellen für den, der sich über den Stand eines bestimmten Technikgebiets informieren
möchte oder Anregungen für eigene Entwicklungen sucht.
F. Kukat, M. Ossoble |
Der erste Buchstabe einer IPC-Klassifikation (Abb. 2) gibt die Sektion an. Die erste
zweistellige Zahl gibt die Klasse innerhalb dieser Sektion an. Der an dritter Stelle
stehende Buchstabe gibt die Unterklasse innerhalb der Klasse an. Die nächste Ziffer gibt
die Gruppe innerhalb der Unterklasse an, und die dann folgende zweistellige Zahl gibt die
Untergruppe innerhalb der Gruppe an.
Auf diese Weise ist es durch Benutzung der weltweit eingesetzten internationalen
Patentklassifikation möglich, außerordentlich zielgerichtet innerhalb eines sehr kleinen
Gebietes nach dem Stand der Technik zu recherchieren. Häufig befinden sich rechts oben
auf dem Patentdokument neben der dick gedruckten Hauptklassifikation weitere
Klassifikationen. Der Grund dafür ist, daß die Zuordnung insbesondere in eine Gruppe und
Untergruppe nicht immer ganz eindeutig ist (siehe Beispiel im Kasten auf Seite 10). Es
können Doppelzuordnungen vorkommen, weil technische Begriffe sich unter mehreren
Überschriften einordnen lassen.
Die IPC-Klassifikation ist nicht das einzige Hilfsmittel bei der Recherche. Es sind auf
der Patentschrift (Abb. 1) noch weitere bibliographische Daten vermerkt. Alle folgenden
Informationen können bei einer Recherche als Suchkriterien verwendet werden:
-
Anmeldetag (22)
-
Offenlegungstag bzw. Veröffentlichung der Patentanmeldung (43)
-
Veröffentlichungstag der Patenterteilung (46)
-
Patentinhaber bzw. Anmelder (73)
-
Erfinder (72)
-
weitere Dokumente, die einen ähnlichen Gegenstand betreffen (56)
Präsenzbibliotheken
Sowohl beim Deutschen als auch beim Europäischen Patentamt und an
weiteren Orten in der Bundesrepublik kann in Präsenzbibliotheken unmittelbare Einsicht in
die Patentdokumente genommen werden.
Bibliotheken mit Patentdokumenten gibt es beim Deutschen Patentamt in München und bei
dessen Außenstelle in Berlin, beim Europäischen Patentamt in München und in den
Patent-Informationszentren in verschiedenen Städten (siehe Abb. 3).
Die Bibliotheken sind für jedermann zugänglich. Der Umfang der einsehbaren deutschen und
ausländischen Patentdokumente und der vorhandenen Datenbanken ist unterschiedlich und
kann erfragt werden.
Die Dokumente sind dabei ent-sprechend der IPC-Klassifikation in chronologischer Folge
abgelegt, so daß eine vollständige Recherche möglich ist. Regelmäßig kann dort auch
in ausländischen Patentdokumenten gesucht werden.
Datenbanken
Mit dem Vordringen des Personalcomputers etwa seit 1975 haben Datenbanken einen großen
Aufschwung genommen, da das in ihnen gespeicherte Wissen unmittelbar vom PC aus abgefragt
werden kann. Mit der Möglichkeit, externe Datenbanken direkt online zu durchsuchen, steht
das darin gespeicherte Wissen der Welt zur Verfügung. Das Durchsuchen einer Datenbank
nach einem bestimmten Thema oder Sachverhalt dauert, sorgfältig vorbereitet, kaum länger
als einige Minuten. Entsprechende Suchkriterien vorausgesetzt, ist das Abfrageergebnis
außerordentlich vollständig, da der Computer nichts übersieht. Das in den Datenbanken
gespeicherte Wissen wird regelmäßig aktualisiert. Außerdem kann zu jeder Zeit gesucht
werden, das heißt, man ist nicht von Öffnungszeiten abhängig.
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Beispiel: Das
deutsche Patent 31 31 670, das einen Acetylengasreaktor zum Erzeugen von Acetylen als
Brenngas für eine Brennkraftmaschine betrifft, ist in vier verschiedene
IPC-Klassifizierungen eingeordnet:
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C 10 H 21/00 Geräte zur
Acetylenerzeugung auf nassem Weg,
C 07 C 11/24 Herstellung von Acetylen,
C 07 C 1/32 Herstellen von Kohlenwasserstoffen aus einer oder mehreren Verbindungen, von
denen keine ein Kohlenwasserstoff ist, ausgehend von Verbindungen, die andere Heteroatome
ohne oder mit Sauerstoff oder Halogen enthalten,
F 02 D 19/02 Steuerung und Regelung von Brennkraftmaschinen mit innerer Verbrennung für
Gasmaschinen
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Zur Abfrage der Informationen sind neben den Telefonnetzen Datenleitungen in Form von
Datennetzen erforderlich. Die wichtigsten Datennetze sind DATEX-P der Telekom, T-Online
der Telekom, Compuserve und das Internet. (Zur Durchführung einer Internetrecherche siehe
Kasten am Schluß des Kapitels).
Die untengenannte Auswahl von Datenbanken (siehe Kasten Seite 11) möge genügen, um
aufzuzeigen, welche umfangreichen Möglichkeiten bestehen, in Patentdatenbanken zu
recherchieren.
Eine Recherchemöglichkeit, die zwischen der Recherche in Papierdokumenten in einer
Präsenzbibliothek und der Online-Recherche in Datenbanken liegt, ist die Recherche in
Datenbanken auf CD-ROM. Wegen der hohen Speicherkapazität einer CD (Compakt-Disk) können
Datenbanken, die bisher nur online zugänglich waren, auf CD-ROM gekauft und im eigenen
Rechner durchsucht werden. Die Verfügbarkeit von Datenbanken auf CD-ROM hat den Vorteil,
daß sehr viel gründlicher, da offline, gesucht werden kann, und auf diese Weise keine
Anschlußzeiten in der Datenbank oder beim Host berechnet werden. Nachteilig sind die
hohen Einmalkosten der CD-ROM-Scheiben, die Tatsache, daß für eine Datenbank mehrere
CD-ROMs erforderlich sind (allein für die deutsche Patentdatenbank fallen pro Jahr mehr
als 50 CD-ROMs an), daß bei einer Recherche in der CD-ROM-Datenbank mehrere CD-ROMs
durchsucht werden müssen, was zeitaufwendig ist oder hohe Hardwarekosten verursacht, und
daß die auf CD-ROM befindliche Datenbank wegen der mit Verzögerung erfolgenden
Aktualisierung nicht alle neu eingehenden Informationen berücksichtigt wie die
Online-Datenbank. Sowohl vom Deutschen als auch vom Europäischen Patentamt werden
CD-ROM-Datenbanken angeboten, die Recherchen in bibliographischen Daten, in Abstracts
(Zusammenfassungen) und im Volltext ermöglichen.
Einrichten
einer Routine im Unternehmen
Zur Beantwortung der Routinefragen »Was gibt es Neues auf meinem
tech-nischen Gebiet« sollten in jedem Unternehmen, das mit technischen Entwicklungen
beschäftigt ist, die aktuellen Neuanmeldungen auf dem jeweiligen technischen Gebiet
regel-mäßig umlaufen.
Patentdokumente können als Volltextdokumente oder als Auszüge in Papierkopie oder
beispielsweise auf CD von unterschiedlichen Anbietern bezogen werden. Die Dokumente
können bei diesen einzeln nach IPC-Klassifizierung bestellt werden, wodurch die
Durchsicht nach relevanten Informationen erheblich vereinfacht wird. Die Dokumente
erscheinen normalerweise wöchentlich und sollten zumindest als Kurzfassung (die aus
Zusammenfassung, Patentanspruch 1 und Zeichnung besteht) bei den Interessenten im
Unternehmen umlaufen. Die Volltextdokumente können bei Bedarf bestellt und in einer
eigenen Datenbank archiviert werden, so daß sie jederzeit für Recherchen zur Verfügung
stehen.
Damit ist ein Überblick über den aktuellsten Stand der Technik und die Aktivitäten der
einschlägigen Wett-bewerber gegeben. Da gegen erteilte deutsche Patente innerhalb von
drei Monaten und gegen erteilte europäische Patente innerhalb von neun Monaten nach der
Erteilung eingesprochen werden kann, ist der routinemäßige Durchlauf neuer
Patentdokumente auch ein zweckmäßiger Weg, das Entstehen fremder Schutzrechte zu
verhindern, falls zusätzlicher Stand der Technik ermittelt werden kann, der den neuen
Patenten hindernd im Weg steht.
Im folgenden sollen beispielhaft Fragen vorgestellt werden, die durch gezielte Auswertung
der Patentliteratur beantwortet werden können.
Wie entwickelt sich die
Technik auf meinem Gebiet weiter?
Anstöße für Entwicklungen kommen vom Markt, von neuen Technologien
und von Änderungen, beispielsweise der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Eine gute
Marktaufnahme eines neuen Produkts stimuliert seine Weiterentwicklung ebenso wie neue
Techniken, die in das Produkt einfließen oder eine Gesetzgebung, die die Einhaltung
bestimmter Grenzwerte festlegt.
Ist das jeweilige technische Gebiet durch die IPC-Klassifikation ausgewählt, läßt sich
in einfacher Weise die bloße Anzahl der monatlichen Neuanmeldungen des technischen
Gebietes recherchieren. Nimmt diese Anzahl zu, so deutet dies auf eine dynamische
Fortentwicklung des Gebietes. Ist sie stationär, so handelt es sich weiterhin um ein in
lebhafter Entwicklung befindliches Gebiet. Nimmt sie jedoch ab, so deutet dies darauf hin,
daß das technische Gebiet seinen Entwicklungshöhepunkt überschritten hat und unter
Umständen für die Zukunft nicht mehr interessant ist (siehe Abb. 4).
Die feinere Aufschlüsselung der recherchierten Anmeldung nach Inhalt ergibt Aufschluß
über die Innovationen im einzelnen. Ihre Aufschlüsselung nach Anmelder gibt Hinweis auf
die technischen Lösungen, die die einzelnen Wettbewerber verfolgen. Je nach Strategie des
eigenen Unternehmens können fremde Innovationen zugekauft werden, oder es müssen eigene
Innovationen vorangetrieben werden, die sich von den konkurrierenden Lösungen
unterscheiden.
Wie entwickelt sich die Wirtschaft auf meinem Gebiet?
Vorhersagen über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung eines Produktes sind sehr
komplex und müssen vielerlei Indizien berücksichtigen. Die Auswertung der
Patentliteratur ist dabei ein hilfreiches Indiz.
Abbildung 5 zeigt, wie auf dem Gebiet der Telefax-Technik die Anzahl der Patentanmeldungen
der Produktion vorausgegangen ist. Der Zusammenhang, daß hohe Anmeldeaktivitäten einem
starken Marktanstieg vorausgehen, kann oft beobachtet werden. Ein anderes Beispiel zeigt
Abbildung 6.
Hier ist die Anzahl der Airbag-Patentanmeldungen in Deutschland dargestellt. Infolge der
zögerlichen Haltung der US-Administration, die den Airbag zunächst für nicht sicher
hielt, ging in den siebziger Jahren die Anmeldetätigkeit massiv zurück. Erst als die
US-Administration Mitte der achtziger Jahre den Airbag wieder freigab, setzte eine massive
Entwicklungstätigkeit ein, der dann eine entsprechende Marktdurchdringung folgte; ein
Beispiel dafür, wie die Innovationstätigkeit durch Regierungsmaßnahmen beeinflußt
wird.
Neben der bloßen Auswertung der Anmeldezahlen des jeweiligen technischen Gebietes lassen
sich durch verfeinerte Auswertungen der Patentliteratur weitere Schlüsse ziehen. Melden
beispielsweise zahlreiche Unternehmen für eine neue Produktart im US-Markt Patente an, so
deutet dies darauf hin, daß sie in den USA für dieses Produkt einen wachsenden Markt
sehen. Die Auswertung der Patentliteratur ist diesbezüglich besonders zuverlässig, da
die Patentanmeldungen einerseits sehr früh eingereicht werden und andererseits vorwiegend
unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Erfolgs getätigt werden, d.h. mit der
Fragestellung, ob sie das ausgegebene Geld wieder einspielen.
Wie
sind die Pläne des Wettbewerbs?
Durch die Suchkriterien Anmelder, Zeitpunkt der Anmeldung und technisches Gebiet
(IPC-Klassifizierung) kann genau analysiert werden, wann welcher Wettbewerber auf welchem
Gebiet Entwicklungsaktivitäten entfaltet. Tauchen hier plötzlich neue IPC-Klassen auf,
so deutet dies unter Umständen auf eine Diversifizierung des Wettbewerbers oder darauf,
daß er in seinen Produkten völlig neuartige technische Lösungen verfolgt. Für die
eigenen Entwicklungen kann das von ausschlaggebender Bedeutung sein.
Eine Recherche danach, in welchen Ländern der Wettbewerber seine Entwicklungen schützt,
läßt Schlüsse darauf zu, ob er in diesen Ländern selbst aktiv werden will, in diese
Länder Lizenzen vergeben oder sich den Markt sonstwie sichern will.
Welche Freiräume bestehen für
eigene Innovationen?
Es ist bedauerlich, wenn eine eigene Innovation nicht mehr unter
Schutz gestellt werden kann, da sie im Stand der Technik bereits vorbeschrieben ist. Es
kann sich dennoch um eine echte Marktinnovation handeln, da der papierene Stand der
Technik vieles beschreibt, das nie gebaut wurde. Bereits in der Frühphase der Entwicklung
sollte jedoch bekannt sein, ob ein eigener Schutz noch möglich ist. Gefährlich ist es,
Entwicklungen zu betreiben, von denen erst, wenn bereits viel Geld ausgegeben ist, bekannt
wird, daß sie in fremde Schutzrechte eingreifen. Hier kann eine Verwertung der
Neuentwicklung von fremden Schutzrechtsinhabern ganz untersagt oder mit erheblichen
zusätzlichen Kosten belastet werden, die die Wirtschaftlichkeit der Neuentwicklung in
Frage stellen. Vor und bei jeder Neuentwicklung ist daher eine Patentrecherche wichtig, um
die Entwicklung gegebenenfalls abzubrechen oder in eine Richtung zu lenken, in der ihr
Schutz noch möglich ist. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, keine Entwicklung zu
beginnen, bevor sie anhand einer gründlichen Patentrecherche beurteilt ist. Die
Recherchekosten liegen in jedem Fall bei einem kleinen Bruchteil dessen, was für die
Entwicklung ausgegeben wird.
Passen die
eigenen F&E- Aktivitäten zur Unternehmensstrategie?
Je nach Produkt- und Unternehmensstrategie ist das eigene Unternehmen
darauf angewiesen, einen innovativen Vorsprung auf technologischen Gebieten zu haben.
Ein Gesamtvergleich der eigenen Anmeldezahlen mit denen der Wettbewerber liefert zunächst
ein Indiz für die Stellung der eigenen Entwicklungsmannschaft im Wettbewerbsvergleich
(Abb. 7). Die Analyse, wie sich die eigenen Entwicklungen auf die einzelnen technischen
Gebiete (IPC-Klassifikation) verteilen und wie diese Verteilung im Vergleich zu der des
Wettbewerbs ist, liefert Aussagen darüber, ob die eigenen F&E-Aktivitäten
ausreichend gebündelt sind, ob sie die Gebiete der eigenen Kernkompetenz betreffen und ob
es weiterhin gelingen wird, den innovativen Vorsprung vor dem Wettbewerb zu halten.
Die vorstehende Auswahl von Fragen möge genügen, die Möglichkeiten und die Bedeutung
von Patentanalysen zu belegen. Für viele der genannten Fragestellungen ist es nicht
notwendig, die meist schwer lesbaren Dokumente im Detail zu studieren. Für viele Aussagen
reichen die bibliographischen Daten und die IPC-Klassifikation. Bei einiger Übung ist der
Inhalt eines Patentdokuments verhältnismäßig rasch erfaßbar. In Abbildung 1
(Patentschrift) sind die Zusammenfassung und die Figur sichtbar. Am Ende der Beschreibung
enthält eine Patentanmeldung oder ein erteiltes Patent die Patentansprüche, die das
beschreiben, was unter Patentschutz gestellt werden soll oder gestellt ist. Der
Hauptanspruch ist der erste Patentanspruch, der meistens der umfassendste und damit
wichtigste ist. Der Fachmann zieht den vollen Nutzen aus dem Dokument erst beim
detaillierten Studium.
Selbst dokumentieren und
recherchieren oder Fremdvergabe?
Kein mit technischen Produkten und deren Weiterentwicklung befaßtes
Unternehmen wird darum herumkommen, zumindest auf den Gebieten seiner Kernkompetenz eine
Dokumentation des Standes der Technik entsprechend der IPC-Klassifikation zu unterhalten.
Dies ist nicht mehr als eine aktuelle Ergänzung der Fachbücher, die für jede
Entwicklung erforderlich sind. Die jeweils erforderlichen Patentdokumente können bei
externen Dienstleistern vorsortiert nach der IPC-Klassifizierung bezogen werden. Diese
spezialisierten Büros und Verlage (Auskunft erteilt die Auskunftsstelle des Deutschen
Patentamts) liefern Patentdokumente auf Papier oder CD und je nach Wunsch
auch nur Zusammenfassungen oder Patentansprüche.
Ob Recherchen - online, auf CD-ROM oder konventionell - selbst durchgeführt werden oder
an dafür spezialisierte Dienstleister vergeben werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall
ab.
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Vorteile der Auftragsrecherche: Der Rechercheur besitzt Übung in der jeweiligen
Suchsprache und hat Erfahrung mit den relevantesten Dateien. Außerdem beherrscht er
möglicherweise Fremdsprachen, die dem Auftraggeber nicht zugänglich sind. Das
Rechercheergebnis ist somit sehr umfassend.
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Vorteile der Eigenrecherche: Während der Fremdrechercheur jedoch eine eng
vorgegebene Problemstellung bearbeitet, hat der Eigenrechercheur einen weiteren Blick,
weil er den Hintergrund kennt. Er stößt bei den gefundenen Dokumenten oder Informationen
häufig auf Anregungen, die bei seiner Problemstellung zusätzlich hilfreich sind oder ihn
auf ganz andere Ideen bringen. Durch eigenes Suchen wird der gefährliche Standpunkt,
selbst alles am besten zu wissen, rasch relativiert, da das, was gefunden wird, meist
überrascht und die Augen für die Entwicklungsleistungen der anderen öffnet. Eigenes
Recherchieren verhilft daher auch zu einer Objektivierung des eigenen Standpunktes. Jede
durchgeführte Eigenrecherche erleichtert zudem die Durchführung weiterer Recherchen und
macht neugierig.
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