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Innovationsmanagement
Hrsg.: Barske; Gerybadze; Hünninghausen; Sommerlatte
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auf CD-ROM
über 2.600 Seiten
ISBN 3-936608-81-4
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Auswertung neuer F&E-Ergebnisse

Teil 1: Patentliteratur

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- Leseprobe - 
  
Auswertung neuer F&E-Ergebnisse

Teil 1: Patentliteratur
von Heiko Barske

Stichworte: Wissensquelle Patentliteratur, Die IPC-Klassifikation, Präsenzbibliotheken, Datenbanken - online/CD Rom, Durch Patentrecherche Antworten auf Fragen nach: Entwicklung der unternehmensrelevanten Technik, Entwicklung der Wirtschaft, Pläne des Wettbewerbs, Freiräume für eigene Innovationen, Übereinstimmung der F & E Aktivitäten mit der Unternehmensstrategie, Eigenrecherche oder Fremdvergabe

 

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • wie man in Datenbanken und Präsenzbibliotheken Patentrecherchen durchführt,

  • welche Informationen man einer Patentanmeldung entnehmen kann,

  • wie man sich mittels Patentrecherche einen Überblick über die Aktivitäten der Wettbewerber verschafft,

  • welche Rolle Patente und Patentanmeldungen für Entwicklungen im eigenen Unternehmen spielen können,

  • wie unter Kosten-Nutzen-Aspekten Patentanmeldungen zu bewerten sind,

  • welche Kriterien bei der Entscheidung für Eigen- oder Fremdrecherche helfen können.

 

Vorbemerkung

Ob wir wollen oder nicht: Die Gegenwart ist durch die rasanten Fortschritte der Informationstechnologien davon geprägt, daß irgendwo der Öffentlichkeit preisgegebene Informationen weltweit - praktisch augenblicklich - zur Verfügung stehen. Dabei nimmt sowohl die Anzahl der »Wissen-Schaffenden«, egal ob in technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen oder auf anderen Gebieten, als auch deren Produktivität ständig zu, so daß das verfügbare Wissen mit zunehmender Geschwindigkeit anwächst.
Wer ohne fundiertes Wissen Entscheidungen trifft, egal, ob beispielsweise eine Neuentwicklung begonnen, ein fertiges Produkt in einen weiteren Markt eingeführt oder ein neues EDV-System installiert wird, kann im Einzelfall Glück haben. Insgesamt aber wird er gegenüber dem, der sich relevantes Wissen gezielt verschafft und dadurch seine Entscheidungen fundiert trifft, auf Dauer einen erheblichen Wettbewerbsnachteil haben.
Es gilt also, sich gezielt Wissen zu verschaffen. Wer Neues hervorbringt, tut dies häufig durch kreative Assoziation von bereits Bekanntem. Wissen ist somit die Voraussetzung für kreatives Denken. Wegen der umfassenden Verfügbarkeit von Wissen gilt es allerdings, zielgerecht vorzugehen, um nicht im Wissen zu ersticken und »den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr zu sehen«. Dabei hat sich folgende Reihenfolge bewährt:

  • Thema bzw. Problem definieren,

  • einschlägige Informationen suchen,

  • gefundene Informationen im Hinblick auf das Problem verdichten,

  • Informationen analysieren,

  • aufgrund des Analyseergebnisses handeln.

Für Innovationen ist aktuelles Wissen somit, wenn nicht Voraussetzung, so doch ein guter Nährboden.
In diesem Kapitel werden zwei Wissensquellen näher beleuchtet - im vorliegenden Teil 1 die Patentliteratur und in Teil 2 die Auswertung wissenschaftlicher Zeitschriften, Ausstellungen und Messen.  

Wissensquelle Patentliteratur

Patentliteratur, eine der umfangreichsten und aktuellsten Informationsquellen
Patente werden erteilt für Erfindungen, die neu und gewerblich verwertbar sind (siehe Tabelle 1).
Im Gegensatz zu einer Entdeckung oder einer Anweisung an den menschlichen Geist - hier ist für den Erfolg der Einsatz des Verstandes maßgebend wie beim »Mensch-ärgere-Dich-nicht-Spiel« - wird unter Erfindung eine Lehre zum technischen Handeln verstanden. Dabei führt man unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte einen kausal übersehbaren Erfolg ohne Zwischenschaltung menschlicher Verstandestätigkeit herbei. Beispiel: Sensoren einer Maschine lesen Farbmarken ab, woraufhin die Maschine vorbestimmte Tätigkeiten ausführt; die Vorgänge laufen ohne Einsatz des Verstandes ab.
  

Tabelle 1: Das Patent

 

Voraussetzung für Patentierbarkeit

Vorteile für Anmelder

Vorteile für Allgemeinheit

Patent

- technische Lehre
- weltweite Neuheit
- gewerbliche Verwertbarkeit
- Erfindungshöhe

-Verbietungsrecht
- Lizenzvergabe an Dritte
- Nachweis von Kreativität

- frühe Information
über neueste
Entwicklungsergebnisse

Voraussetzung für die Patentfähigkeit einer Erfindung ist zusätzlich ein gewisses Maß an Kreativität, das heißt, ein Durchschnittsfachmann des jeweiligen Fachgebietes muß eine kreative Leistung vollbringen, um in Kenntnis des Vorbekannten zum Gegenstand der patentfähigen Erfindung zu kommen. Jede Patentschrift beschreibt somit eine Innovation und gibt deren Vorteile an. Ob damit allerdings ein wirtschaftlicher Erfolg verbunden ist, ist der Druckschrift nicht entnehmbar. Der jeweilige Anmelder hält den Gegenstand der Patentanmeldung allerdings für so relevant, daß er die Kosten der Patentanmeldung und gegebenenfalls entsprechender Auslandsanmeldungen nicht scheut.
Man begegnet manchmal der Auffassung, Patente behinderten wegen der Kosten die Wirtschaft, und es sei nicht ratsam, sie anzumelden, weil dadurch Know-how preisgegeben würde.
Doch liberale Wirtschaftssysteme, die dem möglichst uneingeschränkten Wettbewerb einen hohen Stellenwert beimessen, haben erkannt, daß Kreativität und der damit verbundene Fortschritt sowie die für ein lebhaftes Wirtschaftsgeschehen entscheidenden Innovationen durch Patentschutz wesentlich gefördert werden. Vor allem drei Gründe sind dafür maßgebend:

  • Das Patent verleiht seinem Inhaber das Recht, Dritten die Nutzung der geschützten Erfindung zu verbieten. Erst durch ein Patent kann somit gegen Dritte vorgegangen werden, die ein unter hohen Vorleistungen entwickeltes neues Produkt nachbauen und sich dadurch den Aufwand sparen wollen. Ohne Patentschutz ist das Risiko, daß andere die Früchte eigener Vorleistungen ernten, kaum kalkulierbar.

  • Ein Patent weist seinen Erfinder oder das damit befaßte Unternehmen als kreativ und hinsichtlich der Innovationsfähigkeit als wettbewerbsstark aus; dies ist ein nicht zu unterschätzender Image- und Motivationsfaktor.

  • Patentanmeldungen und erteilte Patente werden veröffentlicht. Die systematische Nutzung des durch Patentanmeldungen und erteilte Patente geschaffenen Informationssystems eröffnet viele Chancen und spart Kosten,

- weil vermieden wird, daß Entwicklungen mehrfach durchgeführt werden,
- weil Ergebnisse fremder Entwicklungen für eigene Neuentwicklungen genutzt werden können,
- weil im Vorfeld sichergestellt werden kann, daß eigene Entwicklungen später gewerblich genutzt werden können,
- weil frühzeitig erkannt werden kann, ob eigene Ideen noch er folgversprechend sind oder durch neue Technologien überholt werden,
- weil Kooperationspartner gefunden werden können.

Die manchmal schwere Lesbarkeit von Patentansprüchen ist durch deren abstrakte Formulierung bedingt. Dem steht jedoch die verbindliche Beschreibung wenigstens eines Ausführungsbeispiels gegenüber.
Aus den vorgenannten Gründen ist es gerade in unserer Zeit der fortschreitenden Kommunikationstechnik ein Fehler, für patentfähige Erfindungen, insbesondere wenn deren Gegenstand ohne großen Aufwand analysierbar ist, nicht den entsprechenden Schutz zu erwirken. Mehr denn je gilt:
Wer nichts erfindet, verschwindet; wer nichts patentiert, verliert. Oder weniger plakativ: Wer recherchiert, verschafft sich eine Basis und vermeidet Kosten; wer erfindet, sät neue Früchte; wer patentiert, sichert seine Ernte.
  

Zahl der Anmeldungen beim deutschen Patentamt, beim europäischen Patentamt und in Japan

Beim Deutschen Patentamt werden derzeit jährlich etwa 42.000 Patentanmeldungen eingereicht, die auf deutsche Anmelder zurückgehen. Dazu kommen 8.000 Patentanmeldungen, die auf ausländische Anmelder zurückgehen. Beim Europäischen Patentamt werden derzeit jährlich etwa 64.000 Anmeldungen eingereicht, davon gehen etwa 12.000 auf deutsche Anmelder, 19.000 auf sonstige europäische Anmelder, 19.000 auf amerikanische Anmelder und 11.000 auf japanische Anmelder zurück. In Japan werden jährlich ca. 300.000 Patentanmeldungen eingereicht. Alle genannten Anmeldungen werden 18 Monate nach ihrem Erstanmeldetag veröffentlicht, d.h. sie sind ab diesem Zeitpunkt recherchierbar. Die Recherche in Patentanmeldungen hat den Nachteil, daß diese noch nicht auf Neuheit und erfinderische Substanz überprüft sind. Dies ist erst der Fall bei erteilten Patenten, wobei nur ein Teil der Anmeldungen zu Patenten führt. Eine Recherche in Dokumenten erteilter Patente bietet somit die Gewähr dafür, daß der recherchierte Gegenstand zumindest zum Zeitpunkt seiner Erstanmeldung neu und erfinderisch war.

Wegen der strengen Neuheitsanforderungen werden Erfindungen sehr früh im Entwicklungsablauf zum Patent angemeldet. Trotz der Zeitspanne zwischen der Anmeldung eines Patents und der Veröffentlichung der Patentanmeldung oder des Patents (im allgemeinen 18 Monate oder mehr) ermöglicht die Patentliteratur eine Orientierung über Neuentwicklungen lange vor dem Serieneinsatz der entsprechenden Produkte. Analysen haben ergeben, daß 80 Prozent des in der Patentliteratur enthaltenen technischen Wissens in keiner anderen Literatur zu finden ist.
  

Ausländische Schutzrechte in Deutschland

Im Jahr 1996 wurden vom Deutschen Patentamt etwa 16.400 Patente erteilt, von denen 74 Prozent auf inländische Anmelder, vier Prozent auf US-Anmelder und etwa 14 Prozent auf japanische Anmelder zurückgingen. Vom Europäischen Patentamt wurden im selben Jahr 39.000 mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilt, von denen nur 18 Prozent von deutschen Anmeldern stammen, aber 30 Prozent auf US-Anmelder und etwa 18 Prozent auf japanische Anmelder zurückgehen. Der Standort Deutschland wird zunehmend mit ausländischen Schutzrechten überzogen, ein weiterer Beleg dafür, wie wichtig in Zukunft eigene Innovationen sind. In den USA wird im Gegensatz zu Deutschland eine Patentanmeldung nur dann veröffentlicht, wenn daraus ein Patent hervorgeht. Die Anzahl der jährlich in den USA erteilten und damit veröffentlichten Patente liegt bei etwa 100.000.

Patentliteratur, eine wohlgeordnete Wissensquelle

Die IPC-Klassifikation
Die Internationale Patentklassifikation (IPC) wird vom Deutschen Patentamt als neunbändiges Werk herausgegeben, das in den Auslegehallen des Deutschen Patentamts in München und Berlin und in den über die Bundesrepublik verteilten Patentinformationszentren ausliegt oder bei der Carl Heymanns Verlags KG bezogen werden kann. Das Werk enthält einen Band für jede der acht Sektionen und einen Übersichtsband. Die Suche ist außerordentlich einfach, da »hierarchisch« vorgegangen werden kann. Nach Identifikation einer der acht Sektionen wird innerhalb der Sektion die Klasse, innerhalb der Klasse die Gruppe usw. identifiziert. Weiter gibt es ein an den gleichen Stellen zugäng-liches oder erhältliches Stich- und Schlagwörterverzeichnis zur IPC, in dem alphabetisch geordnet über 100.000 technische Suchbegriffe unmittelbar der IPC-Klassifikation zugeordnet sind. Für allgemeine Auskünfte steht die Auskunftsstelle des Deutschen Patentamts zur Verfügung, Tel.: (089) 21950.

Eine Patentrecherche in der Präsenzbibliothek des »Informationszentrums Technik« an der Universität Dortmund

Wer jemals eine Präsenzbibliothek genutzt hat, um sich vom dokumentierten Know-how eines technischen Gebietes ein Bild zu machen, weiß diese preiswerte und leicht zu erschließende Infsormationsquelle zu schätzen. Doch viele Unternehmen haben mit dieser Art der Recherche wenig Erfahrung. Deshalb dokumentieren wir hier exemplarisch unseren Rechercheweg, den wir auf der Suche nach der Patentschrift eines »elektrischen Schiebeschalters« durchliefen.

Durch einen Anruf beim Patentamt in München erfuhren wir, daß die für uns nächstliegende Patent-Informationsstelle die Universität Dortmund ist (Liste aller Infozentren in Deutschland, siehe Abb. 3).

Schritt 1:
Nach Anmeldung bei der Informationsstelle entrichteten wir die Benutzungsgebühr von 40 DM. Der hilfsbereite Bibliothekar verwies uns auf das neunbändige Werk mit dem Titel: »Die Internationale Patentklassifikation«.

Das Werk untergliedert sich in folgende Sektionen:
Sektion A, Band 1 Täglicher Lebensbedarf
Sektion B, Band 2 Arbeitsverfahren, Transportieren
Sektion C, Band 3 Chemie, Hüttenwesen
Sektion D, Band 4 Textilien, Papier
Sektion E, Band 5 Bauwesen, Bergbau
Sektion F, Band 6 Maschinenbau, Beleuchtung, Heizung, Waffen, Sprengen
Sektion G, Band 7 Physik
Sektion H, Band 8 Elektrotechnik
Band 9 Übersicht

Schritt 2:
Wir vermuteten, daß sich der gesuchte Gegenstand entweder in der Sektion F oder aber in der Sektion H befinden würde, und blätterten in den Inhaltsverzeichnissen der entsprechenden Bände. In der Untergruppe »Beleuchtung; Heizung« fanden sich zwar Glühstrümpfe, Signalleuchten, Lichtfilter, Kerzenhalter und allerlei Beleuchtungszubehör, aber kein Schiebeschalter.

Schritt 3:
Schiebeschalter gehören in die Sektion H »Elektrotechnik« und stehen, ganz präzise formuliert, in der Untergruppe H01H: »Elektrische Schalter; Relais; Wählschalter; Schutzvorrichtungen (Sicherungen) für Not- und Störfälle«.

Schritt 4:
In einer weiteren Unterteilung (H01H 15/00) fand sich in folgender Beschreibung ein Hinweis auf den gesuchten Schiebeschalter: »Schalter mit gradlinig bewegbarem Betätigungsteil oder Teilen, die zum Betätigen in entgegengesetzten Richtungen ausgebildet sind, z.B. Schiebeschalter«.

Ab jetzt war elektrotechnischer Sachverstand gefragt, denn hinter der obengenannten Patentklassifikation verbargen sich zwölf verschiedene Varianten von Schiebeschaltern. Wir entschieden uns für die Variante H01H 15/10 und suchten aus den sorgfältig archivierten Dokumenten die entsprechende Patentschrift heraus. Diese Variante existiert seit 1980. Erfunden hat sie Wilfried Schulz aus Iserlohn. 1982 war Offenlegung, und erst elf Jahre später wurde die Patenterteilung veröffentlicht.
Demjenigen, der die Ergebnisse schwarz auf weiß nach Hause tragen möchte, stehen im Technologiezentrum verschiedene Kopiergeräte zur Verfügung.

Am Ende schaltete sich noch einmal der Bibliothekar ein und wies uns auf eine komfortablere Recherchemöglichkeit hin. Das zwar nicht mühsame, aber doch zeitaufwendige Verfahren läßt sich mit dem Druck auf die richtigen Computertasten erheblich verkürzen. So ist derjenige, der bei einer Online-Recherche (s. Kasten »Patentrecherche im Internet« am Ende dieses Kapitels) etwa nach einem Schiebeschalter mit Dimmerfunktion sucht, schnell am Ziel, wenn er die Suchbegriffe »Schiebeschalter« und »Dimmer« eingibt.

Aber ganz gleich, ob eine Recherche am PC gemacht oder als Dokument eingesehen wird, Patentinformationszentren sind geordnete und ergiebige Fundstellen für den, der sich über den Stand eines bestimmten Technikgebiets informieren möchte oder Anregungen für eigene Entwicklungen sucht.

F. Kukat, M. Ossoble

Der erste Buchstabe einer IPC-Klassifikation (Abb. 2) gibt die Sektion an. Die erste zweistellige Zahl gibt die Klasse innerhalb dieser Sektion an. Der an dritter Stelle stehende Buchstabe gibt die Unterklasse innerhalb der Klasse an. Die nächste Ziffer gibt die Gruppe innerhalb der Unterklasse an, und die dann folgende zweistellige Zahl gibt die Untergruppe innerhalb der Gruppe an.
Auf diese Weise ist es durch Benutzung der weltweit eingesetzten internationalen Patentklassifikation möglich, außerordentlich zielgerichtet innerhalb eines sehr kleinen Gebietes nach dem Stand der Technik zu recherchieren. Häufig befinden sich rechts oben auf dem Patentdokument neben der dick gedruckten Hauptklassifikation weitere Klassifikationen. Der Grund dafür ist, daß die Zuordnung insbesondere in eine Gruppe und Untergruppe nicht immer ganz eindeutig ist (siehe Beispiel im Kasten auf Seite 10). Es können Doppelzuordnungen vorkommen, weil technische Begriffe sich unter mehreren Überschriften einordnen lassen.
Die IPC-Klassifikation ist nicht das einzige Hilfsmittel bei der Recherche. Es sind auf der Patentschrift (Abb. 1) noch weitere bibliographische Daten vermerkt. Alle folgenden Informationen können bei einer Recherche als Suchkriterien verwendet werden:

  • Anmeldetag (22)

  • Offenlegungstag bzw. Veröffentlichung der Patentanmeldung (43)

  • Veröffentlichungstag der Patenterteilung (46)

  • Patentinhaber bzw. Anmelder (73)

  • Erfinder (72)

  • weitere Dokumente, die einen ähnlichen Gegenstand betreffen (56)

Präsenzbibliotheken
Sowohl beim Deutschen als auch beim Europäischen Patentamt und an weiteren Orten in der Bundesrepublik kann in Präsenzbibliotheken unmittelbare Einsicht in die Patentdokumente genommen werden.
Bibliotheken mit Patentdokumenten gibt es beim Deutschen Patentamt in München und bei dessen Außenstelle in Berlin, beim Europäischen Patentamt in München und in den Patent-Informationszentren in verschiedenen Städten (siehe Abb. 3).
Die Bibliotheken sind für jedermann zugänglich. Der Umfang der einsehbaren deutschen und ausländischen Patentdokumente und der vorhandenen Datenbanken ist unterschiedlich und kann erfragt werden.
Die Dokumente sind dabei ent-sprechend der IPC-Klassifikation in chronologischer Folge abgelegt, so daß eine vollständige Recherche möglich ist. Regelmäßig kann dort auch in ausländischen Patentdokumenten gesucht werden.

Datenbanken
Mit dem Vordringen des Personalcomputers etwa seit 1975 haben Datenbanken einen großen Aufschwung genommen, da das in ihnen gespeicherte Wissen unmittelbar vom PC aus abgefragt werden kann. Mit der Möglichkeit, externe Datenbanken direkt online zu durchsuchen, steht das darin gespeicherte Wissen der Welt zur Verfügung. Das Durchsuchen einer Datenbank nach einem bestimmten Thema oder Sachverhalt dauert, sorgfältig vorbereitet, kaum länger als einige Minuten. Entsprechende Suchkriterien vorausgesetzt, ist das Abfrageergebnis außerordentlich vollständig, da der Computer nichts übersieht. Das in den Datenbanken gespeicherte Wissen wird regelmäßig aktualisiert. Außerdem kann zu jeder Zeit gesucht werden, das heißt, man ist nicht von Öffnungszeiten abhängig.
  

Beispiel: Das deutsche Patent 31 31 670, das einen Acetylengasreaktor zum Erzeugen von Acetylen als Brenngas für eine Brennkraftmaschine betrifft, ist in vier verschiedene IPC-Klassifizierungen eingeordnet:

C 10 H 21/00 Geräte zur Acetylenerzeugung auf nassem Weg,
C 07 C 11/24 Herstellung von Acetylen,
C 07 C 1/32 Herstellen von Kohlenwasserstoffen aus einer oder mehreren Verbindungen, von denen keine ein Kohlenwasserstoff ist, ausgehend von Verbindungen, die andere Heteroatome ohne oder mit Sauerstoff oder Halogen enthalten,
F 02 D 19/02 Steuerung und Regelung von Brennkraftmaschinen mit innerer Verbrennung für Gasmaschinen

Zur Abfrage der Informationen sind neben den Telefonnetzen Datenleitungen in Form von Datennetzen erforderlich. Die wichtigsten Datennetze sind DATEX-P der Telekom, T-Online der Telekom, Compuserve und das Internet. (Zur Durchführung einer Internetrecherche siehe Kasten am Schluß des Kapitels).
Die untengenannte Auswahl von Datenbanken (siehe Kasten Seite 11) möge genügen, um aufzuzeigen, welche umfangreichen Möglichkeiten bestehen, in Patentdatenbanken zu recherchieren.
Eine Recherchemöglichkeit, die zwischen der Recherche in Papierdokumenten in einer Präsenzbibliothek und der Online-Recherche in Datenbanken liegt, ist die Recherche in Datenbanken auf CD-ROM. Wegen der hohen Speicherkapazität einer CD (Compakt-Disk) können Datenbanken, die bisher nur online zugänglich waren, auf CD-ROM gekauft und im eigenen Rechner durchsucht werden. Die Verfügbarkeit von Datenbanken auf CD-ROM hat den Vorteil, daß sehr viel gründlicher, da offline, gesucht werden kann, und auf diese Weise keine Anschlußzeiten in der Datenbank oder beim Host berechnet werden. Nachteilig sind die hohen Einmalkosten der CD-ROM-Scheiben, die Tatsache, daß für eine Datenbank mehrere CD-ROMs erforderlich sind (allein für die deutsche Patentdatenbank fallen pro Jahr mehr als 50 CD-ROMs an), daß bei einer Recherche in der CD-ROM-Datenbank mehrere CD-ROMs durchsucht werden müssen, was zeitaufwendig ist oder hohe Hardwarekosten verursacht, und daß die auf CD-ROM befindliche Datenbank wegen der mit Verzögerung erfolgenden Aktualisierung nicht alle neu eingehenden Informationen berücksichtigt wie die Online-Datenbank. Sowohl vom Deutschen als auch vom Europäischen Patentamt werden CD-ROM-Datenbanken angeboten, die Recherchen in bibliographischen Daten, in Abstracts (Zusammenfassungen) und im Volltext ermöglichen.

Einrichten einer Routine im Unternehmen
Zur Beantwortung der Routinefragen »Was gibt es Neues auf meinem tech-nischen Gebiet« sollten in jedem Unternehmen, das mit technischen Entwicklungen beschäftigt ist, die aktuellen Neuanmeldungen auf dem jeweiligen technischen Gebiet regel-mäßig umlaufen.
Patentdokumente können als Volltextdokumente oder als Auszüge in Papierkopie oder beispielsweise auf CD von unterschiedlichen Anbietern bezogen werden. Die Dokumente können bei diesen einzeln nach IPC-Klassifizierung bestellt werden, wodurch die Durchsicht nach relevanten Informationen erheblich vereinfacht wird. Die Dokumente erscheinen normalerweise wöchentlich und sollten zumindest als Kurzfassung (die aus Zusammenfassung, Patentanspruch 1 und Zeichnung besteht) bei den Interessenten im Unternehmen umlaufen. Die Volltextdokumente können bei Bedarf bestellt und in einer eigenen Datenbank archiviert werden, so daß sie jederzeit für Recherchen zur Verfügung stehen.
Damit ist ein Überblick über den aktuellsten Stand der Technik und die Aktivitäten der einschlägigen Wett-bewerber gegeben. Da gegen erteilte deutsche Patente innerhalb von drei Monaten und gegen erteilte europäische Patente innerhalb von neun Monaten nach der Erteilung eingesprochen werden kann, ist der routinemäßige Durchlauf neuer Patentdokumente auch ein zweckmäßiger Weg, das Entstehen fremder Schutzrechte zu verhindern, falls zusätzlicher Stand der Technik ermittelt werden kann, der den neuen Patenten hindernd im Weg steht.
Im folgenden sollen beispielhaft Fragen vorgestellt werden, die durch gezielte Auswertung der Patentliteratur beantwortet werden können.

Wie entwickelt sich die Technik auf meinem Gebiet weiter?
Anstöße für Entwicklungen kommen vom Markt, von neuen Technologien und von Änderungen, beispielsweise der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Eine gute Marktaufnahme eines neuen Produkts stimuliert seine Weiterentwicklung ebenso wie neue Techniken, die in das Produkt einfließen oder eine Gesetzgebung, die die Einhaltung bestimmter Grenzwerte festlegt.
Ist das jeweilige technische Gebiet durch die IPC-Klassifikation ausgewählt, läßt sich in einfacher Weise die bloße Anzahl der monatlichen Neuanmeldungen des technischen Gebietes recherchieren. Nimmt diese Anzahl zu, so deutet dies auf eine dynamische Fortentwicklung des Gebietes. Ist sie stationär, so handelt es sich weiterhin um ein in lebhafter Entwicklung befindliches Gebiet. Nimmt sie jedoch ab, so deutet dies darauf hin, daß das technische Gebiet seinen Entwicklungshöhepunkt überschritten hat und unter Umständen für die Zukunft nicht mehr interessant ist (siehe Abb. 4).
Die feinere Aufschlüsselung der recherchierten Anmeldung nach Inhalt ergibt Aufschluß über die Innovationen im einzelnen. Ihre Aufschlüsselung nach Anmelder gibt Hinweis auf die technischen Lösungen, die die einzelnen Wettbewerber verfolgen. Je nach Strategie des eigenen Unternehmens können fremde Innovationen zugekauft werden, oder es müssen eigene Innovationen vorangetrieben werden, die sich von den konkurrierenden Lösungen unterscheiden.

Wie entwickelt sich die Wirtschaft auf meinem Gebiet?
Vorhersagen über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung eines Produktes sind sehr komplex und müssen vielerlei Indizien berücksichtigen. Die Auswertung der Patentliteratur ist dabei ein hilfreiches Indiz.
Abbildung 5 zeigt, wie auf dem Gebiet der Telefax-Technik die Anzahl der Patentanmeldungen der Produktion vorausgegangen ist. Der Zusammenhang, daß hohe Anmeldeaktivitäten einem starken Marktanstieg vorausgehen, kann oft beobachtet werden. Ein anderes Beispiel zeigt Abbildung 6.
Hier ist die Anzahl der Airbag-Patentanmeldungen in Deutschland dargestellt. Infolge der zögerlichen Haltung der US-Administration, die den Airbag zunächst für nicht sicher hielt, ging in den siebziger Jahren die Anmeldetätigkeit massiv zurück. Erst als die US-Administration Mitte der achtziger Jahre den Airbag wieder freigab, setzte eine massive Entwicklungstätigkeit ein, der dann eine entsprechende Marktdurchdringung folgte; ein Beispiel dafür, wie die Innovationstätigkeit durch Regierungsmaßnahmen beeinflußt wird.
Neben der bloßen Auswertung der Anmeldezahlen des jeweiligen technischen Gebietes lassen sich durch verfeinerte Auswertungen der Patentliteratur weitere Schlüsse ziehen. Melden beispielsweise zahlreiche Unternehmen für eine neue Produktart im US-Markt Patente an, so deutet dies darauf hin, daß sie in den USA für dieses Produkt einen wachsenden Markt sehen. Die Auswertung der Patentliteratur ist diesbezüglich besonders zuverlässig, da die Patentanmeldungen einerseits sehr früh eingereicht werden und andererseits vorwiegend unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Erfolgs getätigt werden, d.h. mit der Fragestellung, ob sie das ausgegebene Geld wieder einspielen.

Wie sind die Pläne des Wettbewerbs?
Durch die Suchkriterien Anmelder, Zeitpunkt der Anmeldung und technisches Gebiet (IPC-Klassifizierung) kann genau analysiert werden, wann welcher Wettbewerber auf welchem Gebiet Entwicklungsaktivitäten entfaltet. Tauchen hier plötzlich neue IPC-Klassen auf, so deutet dies unter Umständen auf eine Diversifizierung des Wettbewerbers oder darauf, daß er in seinen Produkten völlig neuartige technische Lösungen verfolgt. Für die eigenen Entwicklungen kann das von ausschlaggebender Bedeutung sein.
Eine Recherche danach, in welchen Ländern der Wettbewerber seine Entwicklungen schützt, läßt Schlüsse darauf zu, ob er in diesen Ländern selbst aktiv werden will, in diese Länder Lizenzen vergeben oder sich den Markt sonstwie sichern will.

Welche Freiräume bestehen für eigene Innovationen?
Es ist bedauerlich, wenn eine eigene Innovation nicht mehr unter Schutz gestellt werden kann, da sie im Stand der Technik bereits vorbeschrieben ist. Es kann sich dennoch um eine echte Marktinnovation handeln, da der papierene Stand der Technik vieles beschreibt, das nie gebaut wurde. Bereits in der Frühphase der Entwicklung sollte jedoch bekannt sein, ob ein eigener Schutz noch möglich ist. Gefährlich ist es, Entwicklungen zu betreiben, von denen erst, wenn bereits viel Geld ausgegeben ist, bekannt wird, daß sie in fremde Schutzrechte eingreifen. Hier kann eine Verwertung der Neuentwicklung von fremden Schutzrechtsinhabern ganz untersagt oder mit erheblichen zusätzlichen Kosten belastet werden, die die Wirtschaftlichkeit der Neuentwicklung in Frage stellen. Vor und bei jeder Neuentwicklung ist daher eine Patentrecherche wichtig, um die Entwicklung gegebenenfalls abzubrechen oder in eine Richtung zu lenken, in der ihr Schutz noch möglich ist. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, keine Entwicklung zu beginnen, bevor sie anhand einer gründlichen Patentrecherche beurteilt ist. Die Recherchekosten liegen in jedem Fall bei einem kleinen Bruchteil dessen, was für die Entwicklung ausgegeben wird.

Passen die eigenen F&E- Aktivitäten zur Unternehmensstrategie?
Je nach Produkt- und Unternehmensstrategie ist das eigene Unternehmen darauf angewiesen, einen innovativen Vorsprung auf technologischen Gebieten zu haben.
Ein Gesamtvergleich der eigenen Anmeldezahlen mit denen der Wettbewerber liefert zunächst ein Indiz für die Stellung der eigenen Entwicklungsmannschaft im Wettbewerbsvergleich (Abb. 7). Die Analyse, wie sich die eigenen Entwicklungen auf die einzelnen technischen Gebiete (IPC-Klassifikation) verteilen und wie diese Verteilung im Vergleich zu der des Wettbewerbs ist, liefert Aussagen darüber, ob die eigenen F&E-Aktivitäten ausreichend gebündelt sind, ob sie die Gebiete der eigenen Kernkompetenz betreffen und ob es weiterhin gelingen wird, den innovativen Vorsprung vor dem Wettbewerb zu halten.
Die vorstehende Auswahl von Fragen möge genügen, die Möglichkeiten und die Bedeutung von Patentanalysen zu belegen. Für viele der genannten Fragestellungen ist es nicht notwendig, die meist schwer lesbaren Dokumente im Detail zu studieren. Für viele Aussagen reichen die bibliographischen Daten und die IPC-Klassifikation. Bei einiger Übung ist der Inhalt eines Patentdokuments verhältnismäßig rasch erfaßbar. In Abbildung 1 (Patentschrift) sind die Zusammenfassung und die Figur sichtbar. Am Ende der Beschreibung enthält eine Patentanmeldung oder ein erteiltes Patent die Patentansprüche, die das beschreiben, was unter Patentschutz gestellt werden soll oder gestellt ist. Der Hauptanspruch ist der erste Patentanspruch, der meistens der umfassendste und damit wichtigste ist. Der Fachmann zieht den vollen Nutzen aus dem Dokument erst beim detaillierten Studium.

Selbst dokumentieren und recherchieren oder Fremdvergabe?
Kein mit technischen Produkten und deren Weiterentwicklung befaßtes Unternehmen wird darum herumkommen, zumindest auf den Gebieten seiner Kernkompetenz eine Dokumentation des Standes der Technik entsprechend der IPC-Klassifikation zu unterhalten. Dies ist nicht mehr als eine aktuelle Ergänzung der Fachbücher, die für jede Entwicklung erforderlich sind. Die jeweils erforderlichen Patentdokumente können bei externen Dienstleistern vorsortiert nach der IPC-Klassifizierung bezogen werden. Diese spezialisierten Büros und Verlage (Auskunft erteilt die Auskunftsstelle des Deutschen Patentamts) liefern Patentdokumente auf Papier oder CD und je nach Wunsch
auch nur Zusammenfassungen oder Patentansprüche.
Ob Recherchen - online, auf CD-ROM oder konventionell - selbst durchgeführt werden oder an dafür spezialisierte Dienstleister vergeben werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

  • Vorteile der Auftragsrecherche: Der Rechercheur besitzt Übung in der jeweiligen Suchsprache und hat Erfahrung mit den relevantesten Dateien. Außerdem beherrscht er möglicherweise Fremdsprachen, die dem Auftraggeber nicht zugänglich sind. Das Rechercheergebnis ist somit sehr umfassend.

  • Vorteile der Eigenrecherche: Während der Fremdrechercheur jedoch eine eng vorgegebene Problemstellung bearbeitet, hat der Eigenrechercheur einen weiteren Blick, weil er den Hintergrund kennt. Er stößt bei den gefundenen Dokumenten oder Informationen häufig auf Anregungen, die bei seiner Problemstellung zusätzlich hilfreich sind oder ihn auf ganz andere Ideen bringen. Durch eigenes Suchen wird der gefährliche Standpunkt, selbst alles am besten zu wissen, rasch relativiert, da das, was gefunden wird, meist überrascht und die Augen für die Entwicklungsleistungen der anderen öffnet. Eigenes Recherchieren verhilft daher auch zu einer Objektivierung des eigenen Standpunktes. Jede durchgeführte Eigenrecherche erleichtert zudem die Durchführung weiterer Recherchen und macht neugierig.

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