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Innovationsmanagement
Hrsg.: Barske; Gerybadze; Hünninghausen; Sommerlatte
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ISBN 3-936608-81-4
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Das INSTI-Partner-Netzwerk

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- Leseprobe - 
  
Das INSTI-Partner-Netzwerk
von Thomas Einsporn

Patente sind ein wichtiger Gradmesser für die Innovationstätigkeit einer nationalen Wirtschaft. In dieser Hinsicht musste es bedenklich stimmen, dass vom Beginn bis zur Mitte der 90er Jahre die jährlichen Anmeldezahlen beim deutschen Patent- und Markenamt stagnierten. Doch seitdem hat sich einiges bewegt. Die jährlichen Zuwachsraten konnten erheblich gesteigert werden. Dazu beigetragen hat ein Projekt zur Innovationsstimulierung der deutschen Wirtschaft. Aus diesem Projekt ist das INSTI-Partner-Netzwerk hervorgegangen. Der Autor stellt die Aktivitäten des Netzwerks vor und legt dar, welchen Nutzen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen daraus ziehen können.
 

Stichworte: Innovationsstimulierung, Vorteile durch das Patentwesen: Absicherung, Reputation, Lizenzvergabe, Stand der Technik, Wirtschaftliche Bedeutung, Das Angebot der INSTI-Partner, Sonderfördermaßnahmen: KMU-Patentaktion, Integration des Patentwesens in die Hochschulausbildung, Innovationstraining, Erfinderclubs, Zusammenfassung.

 

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Welche Institutionen in Deutschland Innovationen anstoßen,

  • welche Rolle Patente im Innovationsprozeß spielen,

  • welche Dienstleistungen das INSTI-Partner-Netzwerk bei der Entwicklung, Sicherung, Verwertung und Vermarktung von Innovationen anbietet,

  • welche Sonderfördermaßnahmen im Rahmen des Netzwerkes angeboten werden und wie Unternehmen an ihnen teilhaben können,

  • wer die INSTI-Partner sind und wie man sie erreicht.

  

Ein Projekt zur Verstärkung der Innovationstätigkeit

Die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, darüber ist man sich heute unter den meisten Fachleuten einig, kann nur mit innovativen Produkten und Verfahren erreicht werden. Lange Jahre der Hochkonjunktur haben in Deutschland dazu geführt, dass zum Beispiel in den Jahren von 1983 bis 1994 die Anzahl der Patentanmeldungen stagnierte, ja zum Teil zurückgegangen ist.
Seit einigen Jahren ist der Ruf nach Innovationen und Existenzgründungen wieder laut geworden. Viele Unternehmen haben jedoch ihre Personaldecke so ausgedünnt, dass keine Fachleute mehr vorhanden waren, die Innovationen initiieren könnten. Unternehmen suchten händeringend Hilfe zu allen Fragestellungen des Innovationsprozesses. In Deutschland gab es bis 1995 keine Institution oder Initiative, die Beratungsleistungen im Gesamtprozeß von der Idee bis zur Verwertung anbieten konnte. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Projekt zur Innovationstimulierung der deutschen Wirtschaft (INSTI) initiiert. Seine Hauptziele sind:

  • Steigerung der Nutzung von Patentinformation, so dass bestehende Ideenressourcen stärker als bisher zur Umsetzung neuer Produkte eingesetzt werden,

  • Steigerung der Anzahl hochwertiger Erfindungen durch die Schaffung eines innovationsfreundlichen Klimas in Deutschland zur Verstärkung der Innovationstätigkeit.

Mit Hilfe des INSTI-Projektes sollte ein bundesweites Netzwerk von regionalen Anlaufstellen, den sogenannten INSTI-Partnern, errichtet werden. Dieses heute aus 32 INSTI-Partnern bestehende flächendeckende Netzwerk bietet das gesamte Expertenwissen von der Idee bis zur Verwertung und somit Beratung aus einer Hand an.  

Warum Innovationsstimulierung?

Hoher Kostendruck durch internationale Konkurrenz, die Senkung der Arbeitskosten durch Personalreduzierung, veränderte Produktionsverfahren und Abläufe (Leanmanagement, Leanproduction u.ä.), Standortnachteile in Deutschland durch Bürokratisierung, Billiganbieter aus osteuropäischen und asiatischen Ländern und so weiter werden in der öffentlichen Diskussion immer wieder als Faktoren unserer wirtschaftlichen Situation angeführt.
Gegenstrategien - wie zum Beispiel Rationalisierungsmaßnahmen sowie der Einsatz von Controllern und Unternehmensberatern - schafften das schlanke Unternehmen, das mit möglichst wenig Mitarbeitern und geringsten Kosten weltmarktfähige Produkte und Dienstleistungen anbieten kann.
Der Prozeß führte zu befriedigenden Ergebnissen, die durch eine Fülle von Instrumenten und Einrichtungen im Bereich der Rationalisierung erreicht werden konnten. An den Hochschulen wurden Spezialstudien zum Thema Controlling und Kostenwesen eingeführt, und Ingenieure lernen, wie man Produktionsverfahren möglichst rationell ablaufen lassen kann.
Organisationen, die sich berufsmäßig mit dem Thema Rationalisierung und Kostensenkung beschäftigen, haben Hochkonjunktur. So bietet der REFA-Verband für Arbeitsorganisation seit Jahren Methodenlehren an, die von der Zeiterfassung über die Datenermittlung bis hin zur effizienten Gestaltung von Arbeitsabläufen reichen. Diese Instrumente sind erprobt und funktionieren in der Praxis. Andere Organisationen wie beispielsweise das RKW (Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft) unterstützen durch Berater und Schulungsmaßnahmen ebenfalls Rationalisierungsprozesse. Auch nahezu alle Unternehmensberater bieten selbstverständlich Kostensenkungsprogramme an und beraten die Unternehmen entsprechend.
Als Ergebnis kann man feststellen: Für die Bereiche Rationalisierung und Kostensenkung gibt es sowohl Methoden, Ausbildungsziele als auch Einrichtungen und Gremien, deren Erfahrungen genutzt werden können.
Was aber geschieht mit einem Unternehmen, das seinen Personalbestand erfolgreich reduziert, die Kosten auf das nötige Maß gesenkt, die Fertigungsprozesse und innerbetrieblichen Abläufe perfekt rationalisiert und organisiert hat? Solange die Produkte oder Dienstleistungen auf dem Weltmarkt gefragt sind, kann Geld verdient werden. Was aber passiert, wenn die Produkte auf dem Markt keine Nachfrage mehr finden, obwohl sie technisch auf dem neuesten Stand sind und äußerst kostengünstig hergestellt werden? Die Aussage des zuständigen Leiters für die Forschung und Entwicklung eines mittelständischen Unternehmens charakterisiert die Situation: »Da muss mir etwas Neues einfallen!«.
Wettbewerbsfähigkeit sowie neue und sichere Arbeitsplätze sind nur zu erreichen, wenn es gelingt, neue Produkte schnell und kostengünstig dem Markt anzubieten. Entscheidend hierfür sind Innovationsfähigkeit, Effizienz in Forschung und Entwicklung sowie ein wirksamer Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Als ein Gradmesser für die Innovationsfähigkeit einer Volkswirtschaft wird unter anderem die Anzahl der jährlich neu eingereichten Patente betrachtet. Bis 1994 stagnierte die Anzahl der Patentanmeldungen und lag bei durchschnittlich 45.000 pro Jahr.

Abb. 1: Entwicklung der Patentanmeldungen

Seit 1995 sind jedoch starke Veränderungen zu erkennen, und man kann eine jährliche Steigerungsquote der Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt von 16,5 Prozent verzeichnen. Die Anzahl der Patentanmeldungen wurde so gegenüber 1993 fast verdoppelt.
Vor allem die unternehmerische Wirtschaft, die über 75 Prozent aller Patente anmeldet, sieht zunehmend die Vorteile und Nutzungsmöglichkeiten, die sie durch das Patentwesen erreichen kann.  

Vorteile durch das Patentwesen

Absicherung
Neben der Absicherungsfunktion - zwanzigjähriges Monopol für die ausschließliche Nutzung der Erfindung - können durch qualitativ hochwertige Patentstrategien Wettbewerber von bestimmten Marktsegmenten ausgeschlossen werden. Durch gezielte, mit Patenten abgesicherte Forschung und Entwicklung ergibt sich die Möglichkeit, Marktanteile zu erobern. Bei besonders erfolgreichen Innovationen gelingt es sogar, den Industriestandard neu zu definieren (siehe hierzu auch Kapitel 03.02).

Reputation
Die meisten Unternehmen, die das Patentwesen erfolgreich für sich nutzen, dokumentieren diese Stärke als Reputationsfunktion auch in der Öffentlichkeit. Dem Verbraucher wird die technische Überlegenheit gegenüber den Wettbewerbern verdeutlicht. Mit der Anzahl erfolgreicher Patentanmeldungen stellen sich die Unternehmen in der Produktwerbung als besonders innovationsfreundlich dar.

Lizenzvergabe
Mit Patenten abgesicherte Forschungsergebnisse werden gerade von jungen technologieorientierten Unternehmen und Existenzgründern in Lizenz vergeben. Mit Lizenzverträgen können einerseits langfristige Einnahmequellen gesichert werden, andererseits kann ein Unternehmen als Lizenznehmer auftreten und Drittpatente nutzen. Dadurch können erhebliche Mittel für die eigene Forschung und Entwicklung eingespart werden.

Information zum Stand der Technik
Von besonderer Bedeutung ist die Nutzung der Patentliteratur im Rahmen von Innovationsprozessen. Durch die vollständige Dokumentation und internationale Klassifizierung können heute Unternehmen das Problem der Neuheitsschädlichkeit relativ schnell in den Griff bekommen. Eine Untersuchung der Universität Kiel zur wirtschaftlichen Bedeutung von Patentstrategien hat ergeben, dass sich Patentdaten in besonders positiver Weise für die strategische Planung von F&E-Prozessen eignen. Die Analyse von Patentdaten ermöglicht die technologische Konkurrenzanalyse und die Prognose technologischer Entwicklungen, da Patentaktivitäten nachgewiesenermaßen bedeutenden Marktveränderungen vorlaufen. Mit strategischen Patentanalysen aus den Veröffentlichungen der Patentämter lassen sich somit frühzeitig Rückschlüsse auf zukünftige Wettbewerbsveränderungen ziehen. Dies wird um so deutlicher, je umfangreicher und internationaler die Patentanalysen geführt werden.
Mit der frühzeitigen Recherche zum Stand der Technik können die Unternehmen das Problem der sogenannten Neuheitsschädlichkeit und damit die Erfolgsaussichten für eine Patentanmeldung und spätere wirtschaftliche Verwertung effizient erhöhen.

Wirtschaftliche Bedeutung von Patenten
Wissenschaftliche Studien haben belegt, dass Unternehmen mit aktiver strategischer Patentpolitik den höchsten ökonomischen Erfolg aufweisen und auch häufig Technologie- und Marktführer sind.
Neben der Sicherungsfunktion werden Patente zunehmend als lohnende Einnahmequelle gegen Lizenz vergeben. So konnten amerikanische Unternehmen ihre Lizenzeinnahmen seit 1990 um das Siebenfache auf über 100 Milliarden Dollar 1997 steigern. Die Firma Siemens nutzt eigene Patente für Lizenztauschverträge und beziffert den Wert durch die Vermarktung geistigen Eigentums nach Aussage des Leiters der Patentabteilung auf über eine Milliarde Mark.
Bei einer Untersuchung der Universität Kiel mit 50 Unternehmen der Werkzeug- und Maschinenbauindustrie wurde nachgewiesen, dass es signifikante Zusammenhänge zwischen der Patentstrategie und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens gibt. Neueste internationale Untersuchungen haben ebenfalls festgestellt, dass Unternehmen, die ihre Innovation durch Patente und Gebrauchsmuster schützen lassen, überdurchschnittlich erfolgreich sind (Umsatzanteil von über 20 Prozent von neu-eingeführten Produkten in den letzten drei Jahren).
Fazit: International orientierte, aktive Patentanmelder, die eine qualitativ hochwertige Patentstrategie verfolgen, weisen den höchsten ökonomischen Erfolg aus.
Aus Abbildung 1 ist zwar zu erkennen, dass die Anzahl der Patentanmeldungen seit 1995 stetig steigt, die Anzahl der erteilten Patente jedoch noch stagniert. Wirtschaftliche Aktivitäten durch die Verwertung von Innovationen sind aber in der Regel nur mit erteilten Patenten möglich. Die Erkenntnis, dass Innovationen und Existenzgründungen Grundpfeiler einer erfolgreichen unternehmerischen Tätigkeit sind, haben zu dem Projekt Innovationsstimulierung der deutschen Wirtschaft (INSTI) geführt.

Innovationsstimulierung der deutschen Wirtschaft (INSTI)
Die stärkere Nutzung von Patentinformationen und wissenschaftlich-technischen Informationen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten kann teure Doppelentwicklungen und Fehlinvestitionen vermeiden helfen. Die durch Recherchen in Datenbanken gewonnenen Informationen zur Ermittlung des Standes der Technik, zur Überprüfung der Patentsituation, zur Konkurrenz und Trendanalyse sowie zur laufenden Überwachung von Entwicklungsthemen können für Zukunftsstrategien eingesetzt werden.

Abb. 2: Die Fachbereiche der INSTI-Partner

Die Vertiefung der Kenntnisse über das Patentwesen soll dazu beitragen, dass Innovationen bei Produkten und Verfahren stärker als bisher geschützt werden. Denn nur durch eine Anmeldung zum Patent oder Gebrauchsmuster besteht die Chance, die Erfindung allein verwerten zu können.
Um Dienstleistungsangebote aus einer Hand zu den Fragestellungen:

  • Initiierung von Ideenfindungsprozessen,

  • Bewertung neuer Ideen,

  • Einsatzmöglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes,

  • Verwertung von Innovationen

anbieten zu können, wurde eine flächendeckende Innovationsinfrastruktur - das INSTI-Partner-Netzwerk - initiiert.  

Das INSTI-Partner-Netzwerk

Seit 1904 existiert in Japan das Hatsumei Kyokai, das mit 47 Außenstellen über das Land verteilt Innovationsberatung von der Ideenfindung bis zur Verwertung anbietet. Das Besondere an diesem Netzwerk ist, dass Mitarbeiter der unternehmerischen Wirtschaft und auch freie Erfinder die umfangreiche Dienstleistung bei jedem Netzwerkpartner angeboten bekommen.
Eine Analyse der Situation in Deutschland hat ergeben, dass keine vergleichbaren Einrichtungen vorhanden sind. Da aber Institutionen und Unternehmungen existieren, die jeweils Teile des Innovationsprozesses als Beratungsdienstleistungen anbieten, wurde das Ziel gesteckt, ausgesuchte Institutionen in einem Netzwerk zusammenzufassen und durch Kooperation das gesamte Expertenwissen der Kundschaft vor Ort anzubieten. In Abbildung 2 sind die Bereiche dargestellt, die für die Auswahl zum INSTI-Partner in Betracht kamen. INSTI-Partner konnte nur werden, wer Aktivitäten zu folgenden Arbeitsbereichen anbietet:

  • aktive Nutzung von Patentdatenbanken für Technologierecherchen,

  • Weiterbildungsangebote im Rahmen von Innovationstrainings,

  • Erfahrungen bei der Technologiebewertung und Verwertung von Innovationen,

  • Nutzung öffentlicher Technologie- und Innovationsbörsen,

  • Bereitschaft zur Organisation und Betreuung von Erfinderclubs für technisch interessierte Jugendliche,

  • aktive Mitarbeit für weitere Maßnahmen im Rahmen des INSTI-Projektes.

Das aus 30 Partnern bestehende INSTI-Netzwerk (Abbildung 3) bietet ein differenziertes Leistungsangebot, das alle Innovationselemente beinhaltet. Unternehmen, Erfinder und weitere Interessenten haben somit die Möglichkeit, das Expertenwissen aus einer Hand an jedem Standort abzufordern. Elektronisch sind alle INSTI-Partner über das Internet vernetzt (Alle relevanten Anschriften finden Sie auf den Seiten 15 bis 20).

Abb. 3: Das INSTI-Netzwerk

Sonderfördermaßnahmen
Zur Innovationsstimulierung der deutschen Wirtschaft sind im Rahmen des Projektes folgende weitere Maßnahmen initiiert worden:

INSTI-KMU-Patentaktion
In Deutschland gibt es noch eine erhebliche Anzahl von Unternehmen, die Hemmnisse gegenüber dem Patentwesen haben. Zum Abbau dieser Vorbehalte werden im Rahmen des INSTI-Projektes kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmensgründer bei der Sicherung ihrer F&E-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstützt. Die Aktion soll zum strategischen Verständnis des Patentsystems, zur Sensibilisierung hinsichtlich der Nutzung gewerblicher Schutzrechte, zur Erstellung konkreter »Fahrpläne« für Patentanmeldung und -verwertung sowie zum Know-how-Transfer beitragen.
  

Das Angebot der INSTI-Partner

Die Dienstleistungen der INSTI-Partner sind im Internet abrufbar. In der hier aufliegenden Dienstleistungs-Datenbank der INSTI-Partner hat der Nutzer die Möglichkeit, zu allgemeinen, aber auch zu ganz speziellen Anfragen oder Problemstellungen den geeigneten INSTI-Partner herauszusuchen. Die nach einer Suchanfrage jeweils angezeigten Treffer beinhalten neben Adresse, Ansprechpartner, Tätigkeitsraum und vielen weiteren Informationen auch E-Mail und Homepage-Links, so dass der Nutzer auf einfachste Weise Kontakt aufnehmen oder sich detailliert über das gesamte Dienstleistungsangebot informieren kann. Er hat die Möglichkeit, nach folgenden 17 verschiedenen Themenbereichen zu recherchieren:

  • Innovationsbewertung: Hier kann der Nutzer seine Innovation von INSTI-Partnern durch Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Trendanalysen und vieles mehr einschätzen und bewerten lassen.

  • Umfeld-/Firmenbewertung: Hier lassen sich die INSTI-Partner auswählen, die Umfeld- und Firmenbewertungen durchführen.

  • Innovationsentwicklung/-umsetzung: Hier werden Beratung zur Produktentwicklungsstrategie sowie Unterstützung bei der Fertigung von Prototypen angeboten, und man findet die geeigneten INSTI-Partner.

  • Innovationsförderung: Hier beraten INSTI-Partner über Möglichkeiten der Förderung von Innovationen.

  • Schutzrechtsstrategien: Hier finden Interessenten ihren INSTI-Partner in Fragen von Patentumgehungsstrategien und Abschätzung von Schutzrechtskosten.

  • Schutzrechtsüberwachung: Hier finden sich INSTI-Partner, die Hilfestellung bei der Schutzrechtsüberwachung geben.

  • Schutzrechtsverwertung: Hier erhält der Nutzer Unterstützung bei der Suche nach Kooperationspartnern. Will er sein Patent verkaufen, findet er die geeigneten INSTI-Partner.

  • Kooperationsvermittlung: Interessenten finden hier INSTI-Partner, die unter anderem F&E-Kooperationen und Venture Capital-Unternehmen vermitteln können.

  • Existenzgründerberatung: In allen Fragen rund um das Thema Existenzgründung stehen hier entsprechende INSTI-Partner zur Verfügung.

  • Förderprogrammberatung: INSTI-Partner geben detaillierte Informationen, über welches Förderprogramm ein bestimmtes Vorhaben unterstützt werden kann.

  • Informationsvermittlung: Hier finden Nutzer den geeigneten Partner, der sich auf Fragestellungen aus dem Bereich der Informationsvermittlung spezialisiert hat.

  • Begleitung von Innovationsprojekten: Hier bieten INSTI-Partner Hilfe beim F&E- Management oder bei der Erarbeitung von Finanzierungskonzepten für Innovationen.

  • Schulung/Weiterbildung: Hier werden Schulungs- und Weiterbildungsangebote von INSTI-Partnern in Bereichen wie Existenzgründung, Verwertung von Erfindungen oder Gewerbliche Schutzrechte angeboten.

  • Dokumentenbestand: Hier finden Nutzer INSTI-Partner, die für sie in bestimmten Dokumenten wie zum Beispiel Altpatenten, Offenlegungsschriften oder ähnlichem recherchieren und die auch über einen solchen Bestand verfügen.

  • Sonstige Dienstleistungen: Hier bieten INSTI-Partner weitere Dienstleistungen wie Datenbankaufbau, Informationsmanagement oder Internetdienste an.

  • Zielgruppenzugehörigkeit: Interessenten finden hier Partner, die sich auf Ihre Zielgruppenzugehörigkeit spezialisiert haben.

Wenn zum Beispiel Unternehmen Beratung zur Produktentwicklungsstrategie oder Unterstützung bei der Fertigung von Prototypen benötigen, sollten sie in dem Bereich Innovationsentwicklung/-umsetzung suchen. Als Ergebnis können sie sich nunmehr alle INSTI-Partner anzeigen lassen, die Innovationsentwicklung/-umsetzung anbieten. Des weiteren besteht die Möglichkeit, noch detaillierter nach dem Thema Innovationsentwicklung zu suchen und somit eine Übersicht der INSTI-Partner zu bekommen, die die entsprechende Dienstleistung anbieten.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen einschließlich Handwerksbetriebe und Unternehmensgründer des produzierenden Gewerbes und der Landwirtschaft mit Geschäftssitz und Produktionsstätte in Deutschland

  • Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 80 Mio. DM oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 54 Mio. DM

  • Unternehmen, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben

Was wird vom BMBF in welcher Höhe gefördert?

  • Recherche zum Stand der Technik; Fördermittel: 3.000 DM à 50 Prozent => 1.500 DM

  • Kosten-Nutzen-Analyse; Fördermittel: 3.000 DM à 50 Prozent => 1.500 DM

  • Patentanmeldung beim Deutschen Patentamt; Fördermittel: 8.000 DM à 50 Prozent => 4.000 DM

  • Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung; Fördermittel: 3.000 DM à 50 Prozent => 1.500 DM

  • Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland; Fördermittel: 10.000 DM à 50 Prozent => 5.000 DM

  • Technische Zulassung; Fördermittel: 3.000 DM à 50 Prozent => 1.500 DM

Der Zuschuß pro Unternehmen beträgt maximal 15.000 DM.

Wie kann ein Unternehmen teilnehmen?

Anträge für die Teilnahme an der INSTI-KMU-Patentaktion können bei einem der regionalen Partner angefordert werden. Alle in Anspruch genommenen Maßnahmen müssen innerhalb von zwei Jahren durchgeführt sein. Der INSTI-Partner übernimmt die Betreuung des geförderten Unternehmens (Funktion eines »Paten«). Antrags- und Orientierungsberatungen können bei den Partnern ebenfalls in Anspruch genommen werden.

Verstärkte Integration des Patentwesens in dieHochschulausbildung (INPAT)
Patente als Indikator für die aus Erfindertätigkeit und Forschungsprojekten gewonnene Innovationskraft bilden ein Bindeglied zur gewerblichen Nutzung der Ergebnisse und besitzen somit eine Schlüsselfunktion für den Transfer von Ideen zu marktfähigen Produkten. Zur Optimierung dieses Prozesses sind Patentinformationen und Kenntnisse über den Gewerblichen Rechtsschutz zunehmend von Bedeutung.
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) führt in Abstimmung mit dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) die Sonderfördermaßnahme »Verstärkte Integration des Patentwesens in die ingenieur- und naturwissenschaftliche Hochschulausbildung (INPAT)« durch.
Durch INPAT sollen die Kenntnisse der Studenten/Studentinnen aus den ingenieur- und naturwissenschaftlichen Fachbereichen im Gewerblichen Rechtsschutz und in der Nutzung von Patentinformation verbessert werden, um eine optimale Vorbereitung auf ihre zukünftige Tätigkeit in Wirtschaft und Wissenschaft zu gewährleisten.
Fachhochschulen und Hochschulen bekommen Zuschüsse für die Einrichtung eines Lehrauftrages zum Gewerblichen Rechtsschutz als Wahl(pflicht)fach sowie für die Ausbildung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters /einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin im Umgang mit Recherchen in Patentdatenbanken. Gewährt werden bis zu 2000 DM pro Semester als Drittmittel für die anfallenden Kosten des Lehrauftrages beziehungsweise bis zu 3000 DM pro Semester als Drittmittel für die anfallenden Kosten beim Besuch der Schulungsveranstaltungen und beim Recherchieren in Patentdatenbanken.
Die Sonderfördermaßnahme endet mit Ablauf des Sommersemesters zum 31. Dezember 2000. Antragsberechtigt sind die ingenieur- und naturwissenschaftlichen Fachbereiche deutscher Hoch- und Fachhochschulen.

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