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- Leseprobe -
Neue Formen der Innovationsfinanzierung durch Banken
von Carl-L. von Boehm-Bezing
Stichworte: Kapital als Engpaßfaktor,
Besonderheiten der
Innovationsfinanzierung, Konzepte zur Innovationsfinanzierung,
Kredite versus Eigenkapital,
Zukunftsbezogene
Kreditwürdigkeitsprüfung, Technologie
als Problem, Der Kreditprozeß bei der
Innovationsfinanzierung: Vorprüfung, Management,
Innovation, Markt und Vertrieb, Liquidität und wirtschaftliche
Verhältnisse, Detailprüfung, Expertennetz, Kreditauszahlung,
Gesamtfinanzierung, Öffentliche Förderung,
Kreditvertrag
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In diesem Beitrag
erfahren Sie:
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für welche Branchen Kredite als Finanzierungsquelle
geeignet sind,
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in welchen Stufen der Prozeß einer Bank-Kreditvergabe
abläuft,
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warum eine Kreditvergabe erst nach Klärung der
Gesamtfinanzierung erfolgen kann,
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wie Banken versuchen, den technologischen und ökonomischen
Anforderungen der Innovationsberatung gerecht zu werden,
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wie Banken externes Expertenwissen in den
Kreditbewertungsprozeß einbinden können.
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Einleitung
Nach Schumpeter fallen unter den Begriff »Innovation« nicht nur neue Produkte,
sondern auch neue Dienst-leistungen, Verfahren, Ablaufprozesse sowie die Gewinnung neuer
Absatzmärkte durch innovatives Marketing [6]. Innovationen sichern nicht nur die Existenz
der Unternehmen, sondern auch den Standort Deutschland und schaffen neue Arbeitsplätze.
Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gelten als hervorragende Pioniere
bei der Entwicklung von Innovationen. Für die langfristige strukturelle Anpassung einer
Volkswirtschaft an die Herausforderungen einer zunehmenden Globalisierung spielt die
Innovationskraft junger Unternehmen eine entscheidende Rolle. Zur Umsetzung ihrer Ideen in
Aktivitäten benötigen sie jedoch eine ausreichende Ausstattung mit Kapital. Immerhin
müssen sie in einem globalen Markt bestehen, der durch immer kürzere Produktionszyklen,
rasante Dynamik und internationale Konkurrenz gekennzeichnet ist. Die
Eigenkapitalausstattung deutscher Unternehmen sinkt allerdings seit Jahren. Nach
Berechnungen der Deutschen Bundesbank betrug die durchschnittliche Eigenkapitalquote (ohne
Pensionsrückstellungen) 1993 nur noch 17,5 Prozent nach 29,8 Prozent im Jahr 1965. In
einer neueren Analyse ermittelte die Deutsche Ausgleichsbank, daß die Eigenkapitalquote
kleiner und mittelständischer Betriebe um gut 10 Prozent unter der von Großunternehmen
lag; fast 40 Prozent der Unternehmen verfügten sogar über gar kein bilanzielles
Eigenkapital [1].
Kapital als Engpaßfaktor
So nehmen die Ergebnisse der Analyse des Niedersächsischen Instituts für
Wirtschaftsforschung »Zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands« nicht
Wunder: Finanzierungsengpässe werden als die wichtigsten Innovationshemmnisse empfunden.
Der Umfrage zufolge beklagten kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes
in den alten Bundesländern:
-
fehlendes Fremdkapital - 33 Prozent
-
fehlendes Eigenkapital - 50 Prozent,
-
in den neuen Bundesländern sogar:
-
fehlendes Fremdkapital - 50 Prozent
-
fehlendes Eigenkapital - 60 Prozent.
(Zu Einzelheiten siehe die Studie des Niedersächsischen Instituts für
Wirtschaftsforschung [5].)
Die Besonderheiten der
Innovationsfinanzierung
Die erfolgreiche Umsetzung von Erfindungen in neue Produkte und Dienstleistungen ist
bekanntlich mit hohen Risiken verbunden, insbesondere bei jungen Unternehmen. Die
Finanzierung dieser typischen Unternehmerrisiken durch Eigenkapital stößt zunehmend an
seine Grenzen. Was bleibt, ist häufig genug die Kreditfinanzierung. Die Finanzierung von
Innovationen - insbesondere der notwendigen Forschung und Entwicklungsaktivitäten - durch
Kredite zu verlangen, hieße allerdings, die Übernahme klassischer Unternehmensrisiken
auf die Banken zu verlagern. Unternehmerische Risiken können Banken jedoch nicht tragen.
Dies gilt nicht zuletzt angesichts des Mißverhältnisses zwischen Risiko und erzielbaren
Margen. Eine Kreditfinanzierung, die den spezifischen Risiken der Innovationsfinanzierung
Rechnung trägt, ist nur zu extrem hohen Zinsen möglich. Deshalb ausschließlich auf
Beteiligungskapital zur Finanzierung von Innovationen zu verweisen, ist allerdings zu kurz
gedacht. Ohne die Finanzierung technologieorientierter Existenzgründer oder innovativer
Unternehmen reduziert sich das Kreditportefeuille einer Bank schnell auf Betriebe in
reifen Branchen und Technologien. Ein Verzicht auf zukunfts- und wachstumsorientierte
Firmenkunden führt langfristig zum Verlust von Marktanteilen.
Konzepte zur Innovationsfinanzierung
Es gilt deshalb Konzepte zu entwickeln, die einerseits die überproportional hohen
Risiken bei der Entwicklung innovativer Produkte durch junge Technologieunternehmen
berücksichtigen, andererseits diesen Unternehmen den Weg zur Kreditfinanzierung
eröffnen.
Dabei muß allerdings der gesamte Finanzierungsprozeß berücksichtigt werden. Es
beginnt bei der Frage, ob das konkrete Vorhaben überhaupt sinn- und verantwortungsvoll
durch Kredite finanziert werden kann. Wird diese Frage bejaht, sind der
Kreditprozeß, die
Auszahlungsvoraussetzungen sowie die vertraglichen Vereinbarungen auf die Besonderheiten
der Innovationsfinanzierung abzustimmen. Es ist allerdings auch zu berücksichtigen, daß
junge Technologieunternehmen - wie kleine mittelständische Betriebe überhaupt -von ihrer
Bank mehr erwarten als nur Kredite. Mangels eigener Stabsabteilungen bedürfen sie
mannigfaltiger Informationen, die sie zu Recht von ihrer Hausbank erwarten.
Kredite versus Eigenkapital
Branchen, die durch extrem lange Forschungs- und Entwicklungsphasen für die
Neuentwicklung von Innovationen gekennzeichnet sind, bieten in der Regel keine Basis für
die Finanzierung über Kredite. Ein typisches Beispiel sind Biotechnologieunternehmen, die
Pharmaprodukte, also vor allem Therapeutika und Diagnostika herstellen. Die Entwicklung
dieser Produkte kann bis zu 12 Jahre dauern und bis zu 500 Mio. USD kosten. Während der
Entwicklungsphase werden in der Regel keine Erträge, mit Ausnahme von Milestonezahlungen
ihrer Kooperationspartner aus der Pharmaindustrie, erzielt. Ob sich das Unternehmen
langfristig am Markt behaupten kann, ist bis zum Abschluß der klinischen Prüfung der
biotechnischen Erzeugnisse unsicher.
Angesichts der hohen Kosten und der langen Zeiträume sind Kredite zumindest in der
Anfangsphase kein geeignetes Finanzierungsinstrument für
Biotech-Unternehmen.
Tatsächlich werden die benötigten Mittel über mehrere Finanzierungsrunden über Venture
Capital Gesellschaften, sogenannte Business-Angel oder Investmentbanken (vor allem bei
Private Placements und/oder Börseneinführungen) beschafft. Ob im Einzelfall
Investitionskredite zur Verfügung gestellt werden, ist nach dem Kreditprozeß für die
Innovationsfinanzierung zu entscheiden.
Der Kreditprozeß
Wie bereits erwähnt gilt es, den Kreditprozeß so zu gestalten, daß er sowohl den
Bedürfnissen innovativer Unternehmen als auch den besonderen Risiken von Innovationen
gerecht wird.
Die
zukunftsbezogene Kreditwürdigkeitsprüfung
Die Einräumung eines Kredits hängt bekanntlich von dem Ergebnis der
Kreditwürdigkeitsprüfung ab, die neben der Prüfung der Kreditfähigkeit insbesondere
die persönliche und sachliche Kreditwürdigkeit umfaßt. Die Zeiten, in denen die Analyse
von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Jahre entscheidendes Element
für die Beurteilung der sachlichen Kreditwürdigkeit und damit Basis der
Kreditentscheidung war, sind lange vorbei [4]. Anstelle der Analyse von Bilanzen, die
über ein Jahr zurückliegen, entscheidet heute die zukunftsbezogene Sicht, die Strategie
des Unternehmens und sein Konzept, das Produkt und seine Marktchancen, die Qualität des
Managements, die Branchen- und Wettbewerbssituation sowie das Vertriebskonzept.
Nach kaufmännischen Grundsätzen sollen Kredite grundsätzlich nur gewährt werden, wenn
die kreditgebende Bank darauf vertrauen kann, daß der Kreditnehmer willens und auch in
der Lage sein wird, den Kredit bei Fälligkeit vereinbarungsgemäß zurückzuzahlen. Nach
den im Rahmen des Kreditgeschäftes anzuwendenden Grundsätzen der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns sind Banken schon deshalb zu einer angemessenen Sicherung der
Kredite verpflichtet, weil sie in erster Linie mit fremdem Geld arbeiten und die
Sicherheit ihrer Kunden-Einlagen zu gewährleisten haben [4].
Erfahrungen im Haus der Deutschen Bank belegen, daß die Analyse der sogenannten weichen
Kriterien der Kreditwürdigkeitsprüfung häufig schwerer fällt als die Beurteilung der
wirtschaftlichen Verhältnisse. Basis der Beurteilung des Risikos sind zum Beispiel
Branchenstudien, Verbands-veröffentlichungen und vor allem Informationen des
Unternehmens/Unternehmers selbst.
Der Grundsatz, daß die Einschätzung der wirtschaftlichen Zukunft des Unternehmens sowie
das Vertrauen in die Kompetenz des Managements entscheidend für die Beurteilung der
sachlichen und persönlichen Kreditwürdigkeit sind, gilt ganz besonders für junge
innovative Unternehmen. Von ausschlaggebender Bedeutung für die Kreditentscheidung ist
die Beurteilung der technologischen Machbarkeit einer Innovation, der Marktchancen der
geplanten neuen Produkte und Dienstleistungen und der fachlichen und kaufmännischen
Ausbildung und Erfahrung des Managements.
Technologie als
Problem
Der klassische Firmenkundenbetreuer oder Kreditanalyst ist bei der Beurteilung der
technologischen Machbarkeit innovativer Produkte häufig überfordert. Aufgrund ihrer
Ausbildung als Bankkaufleute, Volks- und Betriebswirte oder Juristen fehlt ihnen vielfach
das notwendige technische Verständnis, insbesondere wenn die Innovation auf der Anwendung
oder Verknüpfung von Zukunftstechnologien basiert. Selbst für die Einschätzung der
Marktchancen und des technologischen Know-hows des Managements ist in der Regel ein hohes
Maß an technischem Beurteilungsvermögen erforderlich. Unkenntnis, ja auch die bloße
Unsicherheit hinsichtlich der zu finanzierenden Innovation führt häufig zur Ablehnung
des Kreditwunsches, weil die Risiken als nicht kalkulierbar eingeschätzt werden.
Mißverständnisse passieren teilweise bereits im Beratungsgespräch, weil Kunden und
Betreuer eine unterschiedliche Sprache sprechen und die technologische Neuentwicklung vom
Mitarbeiter der Bank nicht verstanden wird. Aber selbst dann, wenn der
Firmenkundenbetreuer eine Innovation verstanden hat und ein positives Votum abgibt, muß
gemäß dem 4-Augen-Prinzip der Kreditanalyst überzeugt werden.
Für die Verbesserung der technologischen Kompetenz der Bankmitarbeiter gibt es
verschiedene Ansätze:
So können sich geeignete Mitarbeiter über Seminare, Branchenworkshops und andere
Weiterbildungsangebote das notwendige Know-how aneignen. Allerdings betreuen
Firmenkundenberater in der Regel eine Vielzahl von Unternehmen aus unterschiedlichen
Branchen. Innovative Unternehmen in Zukunftsbranchen sind eher Ausnahmen im Portfeuille
eines Betreuers. Inwieweit ein- oder mehrmalige Schulungen überhaupt geeignet sind,
Branchen-Know-how zu vermitteln, ist zweifelhaft. Ein Betreuer ist jedoch auf jeden Fall
überfordert, wenn er sich in verschiedenen Zukunftsbranchen einarbeiten und dort auf dem
laufenden bleiben muß.
Eine andere Möglichkeit ist die Einstellung von Wirtschaftsingenieuren, ihre fachliche
Ausbildung und ihr Einsatz als Firmenkundenbetreuer. Trotz der langen Ausbildungszeit wird
dieser Weg tatsächlich in einigen Kreditinstituten bereits realisiert. Ob das
technologische Verständnis dieser Mitarbeiter jedoch in allen Fällen ausreicht, um zu
beurteilen, ob Innovationen in unterschiedlichen Zukunftsbranchen realisierbar sind, ist
zumindest zweifelhaft.
Eine weitere Möglichkeit schließlich ist der Zukauf von externem Expertenwissen im
Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung. Dies kann sowohl eine dauerhafte Einbindung in ein
Betreuungsteam sein als auch der einzelfallbezogene Zukauf.
Der
Kreditprozeß bei der Innovationsfinanzierung
Die folgende Darstellung orientiert sich an der Praxis, die im Rahmen eines Konzeptes zur
Begleitung innovativer wachstumsstarker Technologieunternehmen im Hause der Deutsche Bank
umgesetzt wurde.
Ausgangpunkt der Überlegungen war, daß einerseits die zunehmende Dynamik im
Wirtschaftsprozeß und die immer schnellere Entwicklung neuer Produkte für den
Unternehmer eine möglichst schnelle Kreditentscheidung erforderlich macht und
andererseits die mentale Bereitschaft von Firmenkundenbetreuern zur Finanzierung von
Innovation erhöht sowie die technologiebezogene Unterstützung gewährleistet werden
muß.
Um einerseits dem Firmenkundenbetreuer eine erste Einschätzung hinsichtlich der
Erfolgsaussichten einer zu finanzierenden Innovation zu ermöglichen und andererseits dem
kreditsuchenden Unternehmen eine erste Antwort auf die Frage zu geben, ob das
Kreditinstitut grundsätzlich Bereitschaft zur Finanzierung zeigt, ist eine Trennung des
Kreditprozesses in zwei Stufen sinnvoll. Dabei soll in einem ersten Schritt geprüft
werden, ob das Vorhaben aussichtsreich ist und im Detail geprüft werden soll oder eine
Finanzierung nicht vertretbar ist.
Die Vorprüfung
Bei dieser ersten Einschätzung konzentriert sich die Analyse auf vier Faktoren, die
ein unterschiedlich starkes Gewicht haben:
Management
Von entscheidender Bedeutung ist das Management respektive der Unternehmer. Im
einzelnen sind zu klären,
-
die technische und kaufmännische Ausbildung,
-
die Erfahrung als Manager in einer »Funktionsstufe«,
-
die Erfahrung als Unternehmer,
-
die Bereitschaft zur Kooperation,
-
die Branchenerfahrung sowie
-
die unternehmerische Einstellung.
Bei der Beurteilung der technischen Ausbildung spielt neben dem Abschluß auch die
praktische Berufserfahrung im Bereich der Innovation sowie die durch Patente belegte
Fachkompetenz eine wichtige Rolle. Angesichts der zunehmenden Komplexität technologischer
Entwicklungen des globalen Wettbewerbs, dem gerade innovative Unternehmen schon von Anfang
an ausgesetzt sind, sowie der hervorragenden technologischen Qualität deutscher
Forschungsinstitutionen und Hochschulen wird die Kooperation zu einem entscheidenden
Erfolgsfaktor für innovative Unternehmen. Dies gilt sowohl für den Entwicklungsprozeß,
als auch für den Vertrieb. Ein Unternehmer, der Kooperationen ablehnt, um sein Know-how
für sich zu bewahren, muß sich sowohl bei der Entwicklung als auch beim Vertrieb mit
Unternehmen messen, die ihren Entwicklungsprozeß durch Zusammenarbeit mit
Forschungsunternehmen, anderen mittelständischen Betrieben und eventuell Großunternehmen
optimieren, drastisch verkürzen und eine schnellere Marktdurchdringung erreichen.
Aus Sicht des Kreditinstituts ist auch die unternehmerische Einstellung zu prüfen. Indiz
dafür ist zum Beispiel, ob der Unternehmer bereit ist, kalkulierbare Risiken einzugehen
und sich an ihnen angemessen zu beteiligen. So sprechen Überlegungen, Schutzrechte privat
zu halten oder in eine andere als die fremdfinanzierte Produktionsgesellschaft
einzubringen, die nur Lizenzverträge vereinnahmt, nicht für die Bereitschaft,
unternehmerische Risiken in angemessenem Umfang zu übernehmen.
Die Innovation
Die Innovation selbst muß anhand
-
ihres Innovationsgrades,
-
des Entwicklungs- und Vermarktungsrisikos,
-
des gesamten Produktportfolios des Unternehmens sowie
-
der Situation der Schutzrechte untersucht werden.
Häufig wird das technologische Verständnis des Firmenbetreuers nicht ausreichen, um
die Innovation und das Entwicklungsrisiko abschätzen zu können. Als Lösung bietet sich
an, neben Branchenstudien, welche Research-Abteilungen von Kreditinstituten und externe
Quellen anbieten, bereits in der Vorbereitung auf ein erstes Kundengespräch externes
Expertenwissen für konkrete Fragestellungen beizuziehen.
Um Expertenwissen kurzfristig und preisgünstig nutzen zu können, bedarf es nicht nur
eines Experten-Netzes, sondern auch eines Verfahrens, das sicherstellt, daß die
notwendigen Informationen dem Betreuer innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung stehen.
Konkret muß das Verfahren so konzipiert sein, daß innerhalb einer kurzen Zeitspanne -
zum Beispiel innerhalb von 24 Stunden - der richtige Experte gefunden wird, ihm die
Fragestellungen des Betreuers zugehen sowie ein Gesprächstermin vereinbart wird. Ein
sogenanntes »Hotline«-System funktioniert nur, wenn zwischen dem Kreditinstitut und dem
Experten-Netz vertragliche Vereinbarungen bestehen und Zuständigkeiten für alle
Teilelemente des Verfahrens eindeutig festgelegt sind. So muß zum Beispiel sichergestellt
sein, daß der Experte alle notwendigen Informationen und Fragestellungen in knapper Form
erhält, seinerseits zum vereinbarten Termin den Firmenbetreuer abruft und ihm für eine
vorab vereinbarte Zeit zur Verfügung steht.
Parallel dazu ist zu untersuchen, in welcher Entwicklungsphase sich die Innovation
befindet, ob für Produktinnovationen Referenz- oder Testkunden vorhanden sind, welche
Vertriebsstrategien bestehen und inwieweit sie aufgebaut oder vorbereitet sind.
Allerdings darf sich die Analyse nicht nur auf die zu finanzierende Innovation des
Unternehmens konzentrieren. Das gesamte Produktspektrum muß analysiert werden.
Grundsätzlich zeigt die Erfahrung, daß die Überlebensfähigkeit von
Einproduktunternehmen deutlich geringer ist als die von Unternehmen, deren Portfolio aus
Basis-, Schlüssel- und Schrittmacherprodukten besteht.
Obwohl ihre Anmeldung häufig erhebliche Kosten verursacht, ist das Vorliegen eines
Patentes oder vergleichbaren Schutzrechtes von erheblicher Bedeutung. Erstens, weil ab dem
Zeitpunkt, zu dem die genaue Beschreibung der Erfindung und der Antrag auf Erteilung eines
Patentes dem Patentamt vorliegt, in über 80 Ländern weltweit keine gleiche oder
ähnliche Erfindung mehr patentiert werden kann [7]. Zweitens, weil die Ablehnung von
Schutzrechten Rückschlüsse auf die Managementqualitäten erlaubt. Daneben schließt das
Vorliegen eines Schutzrechts aus, daß die vorgestellte Innovation tatsächlich bereits in
einem anderen Unternehmen entwickelt wurde. Notwendig ist deshalb, daß das Unternehmen
oder spätestens das Kreditinstitut prüft, ob bereits Patente oder Schutzrechte anderer
Unternehmen vorliegen, die durch die vermeintliche Innovation verletzt werden. Immerhin
besagen Schätzungen, daß 1995 24 Mrd. DM für Entwicklungen aufgewendet wurden, die an
anderer Stelle bereits abgeschlossen waren. Außerdem sind Schutzrechte häufig die
wichtigsten Aktiva junger, technologieorientierter Unternehmen und stellen in der Regel
deren einzige Sicherheit dar.
Markt und Vertrieb
Im Rahmen der Marktpotentialanalyse sind sowohl das aktuelle Marktvolumen und die
künftige Marktentwicklung als auch die Angebots- und Nachfragestruktur zu
berücksichtigen. Entscheidendes Kriterium dafür, ob sich eine Innovation am Markt
durchsetzt, ist der Kundennutzen. Neue Produkte - das gleiche gilt auch für neue
Verfahren und Dienstleistungen - werden nur dann vom Kunden angenommen, wenn sie aus
seiner Sicht einen Mehrwert aufweisen, der einen Wechsel des Lieferanten, gegebenenfalls
der Produktionsmaschinen, der Organisationsstruktur et cetera rechtfertigt. Meßbar ist
ein Zusatznutzen dann, wenn die Innovation einen geringeren Anschaffungspreis hat oder
niedrigere Betriebskosten verursacht oder mehr Leistung (bessere Einsatzmöglichkeit, neue
Leistungsmerkmale, längere Lebenszeit) bietet [2].
Die Chancen der Markteinführung einer Produktinnovation hängen allerdings nicht zuletzt
von Marktregulierungen (Qualitätsstandards, DIN-Normen) und Markteintrittsbarrieren
(Zulassungen amtlicher Stellen) ab.
Liquidität
und wirtschaftliche Verhältnisse
Die Erfahrungen des Fraunhofer-Instituts für Systemtechnik und Innovationsforschung
(ISI) belegen, daß Unternehmen hauptsächlich aus mangelnder Markt-und Kundenorientierung
sowie aufgrund organisatorischer Pannen scheitern [2]. Eine der wichtigsten Ursachen ist
die mangelhafte Qualität des Rechnungs- und Planungswesens. Eine detaillierte, zeitnahe
Planung sowie steuerungsrelevante Detailinformation für das Management sind heute
generell unverzichtbar; gerade innovative Unternehmen benötigen aktuelle
Soll-Ist-Vergleiche und Liquiditätspläne, um gefährliche Entwicklungen frühzeitig
erkennen und gegensteuern zu können. Eine erste Analyse der letzten Jahresabschlüsse und
möglichst aktueller Zwischenzahlen sind auch in dieser ersten Phase selbstverständlich.
Weiteres Vorgehen
Aus der Summe der Einschätzungen der Kriterien Management, Innovation, Markt und
Vertrieb sowie Liquidität und wirtschaftliche Verhältnisse ergibt sich im Rahmen der
Gesamtbewertung, ob das Vorhaben so positiv eingeschätzt wird, daß eine Detailprüfung
sinnvoll und notwendig ist. Dabei ist zu überprüfen, ob eine endgültige
Kreditentscheidung ohne externes Know-how möglich ist. Dieser Fall ist nur dann gegeben,
wenn nahezu alle Einzelaspekte eine zumindest zufriedenstellende Beurteilung erfahren
haben. Normalerweise wird die Vorprüfung allerdings ergeben, daß im Rahmen der
Detailprüfung ein externes Gutachten angefordert werden muß. In diesem Fall sind mit dem
Unternehmen das Verfahren und die Kosten der externen Begutachtung sowie die Notwendigkeit
der Vereinbarung von Covenants zu besprechen. Falls aus der Sicht der Bank eine
Finanzierung dagegen nicht vertretbar erscheint, erfolgt bereits in diesem frühen Stadium
die Absage an das Unternehmen, das den Kreditantrag gestellt hat. Die Unterteilung des
Kreditprüfungsprozesses in eine Erstanalyse und eine Detailprüfung ermöglicht gerade
bei Ablehnungen dem innovativen Betrieb die kurzfristige Suche nach alternativen
Finanzierungslösungen. Bei Vorlage aller relevanten Informationen durch das Unternehmen
und einem straffen Verfahren zur Einbindung externer Expertise ist eine Vorprüfung
innerhalb von 3 bis 5 Arbeitstagen möglich.
Zu Verzögerungen wird es allerdings immer dann kommen, wenn Nachbesserungen beim Vorhaben
notwendig sind, die ansonsten als Argumente für eine Kreditablehnung dienen müssen. Als
Beispiel seien Fälle erwähnt, in denen unplausible Planungen oder das Fehlen von
Worst-Case-Szenarien eine Nachbesserung erforderlich machen.
Detailprüfung
Der Regelfall der Vorprüfung wird sein, daß im Rahmen einer Detailprüfung ein externes
Gutachten angefordert werden muß. Hintergrund des Gutachtensystems ist, daß der
Firmenkundenbetreuer durch ein weitgehend standardisiertes Verfahren fundierte
Stellungnahmen von technologischen Experten für die Bewertung technologischer
Innovationen erhält, die Eingang in den Kreditprüfungsprozeß finden. Dieses Verfahren
kann sowohl im Rahmen der Kredit- als auch bei der Eigenkapitalfinanzierung eingesetzt
werden.
|
Tabelle
1: Wichtige Elemente des Expertennetzes
|
-
anerkanntes Technologie-Know-how der Experten,
-
breites Expertennetz,
-
eindeutige Strukurvorgabe für Inhalt und Umfang des
Gutachtens,
-
absolut vertrauliche Behandlung der im Rahmen der
Begutachtung erlangten Informationen,
-
günstige und standardisierte Festpreise für die Gutachten,
-
rasche Bearbeitung (maximal drei Tage für Auswahl des
geeigneten Gutachters, maximal 10 Tage zur Erstellung des Gutachtens),
-
persönlicher Kontakt des Gutachters zum Kunden ist Pflicht,
-
allgemeinverständliche gutachterliche Stellungnahme,
-
klare, einfache Organisationsstruktur und eindeutige
Verantwortlichkeiten
|
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Tabelle
2: Inhalt des Gutachtens
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-
Gegenstand des Gutachtens,
-
Hinzugezogene Informationen,
-
Pauschale Bewertung der Innovationsvoraussetzungen,
-
Bewertung der Markt-, Produkt- und Produktionsziele,
-
Aussagen zum Wettbewerb,
-
Begutachtung der Betriebsräume und Produktionsanlagen vor
Ort,
-
Gesamtbewertung der Innovation (Erfolgsabschätzung,
Hauptchancen und -risiken, Einschätzung der Flexibilität bei auftretenden Problemen),
-
Einschätzung des Managements (Vorschläge zur
Innovationsplanung und - falls erforderlich - zur Personalentwicklung)
|
Das Expertennetz
Wichtige Elemente des Expertennetzes sind in Tabelle 1 zusammengefaßt.
Entscheidend für das Funktionieren des Systems ist außerdem die Information innerhalb
des Kreditinstituts über die Organisation des Verfahrens sowie die vom
Firmenkundenbetreuer vorzulegenden Unterlagen als Basis zur Auswahl des geeigneten
Gutachters sowie des Gutachtens selbst (siehe Tabelle 2). Allen Beteiligten muß zudem
deutlich sein, daß der Auftraggeber für ein Gutachten immer und ausschließlich das
Kreditinstitut ist, unabhängig davon, wer letztlich die Kosten für das Gutachten trägt.
Damit wird auch deutlich, daß Stärken und/oder Schwächen der Innovation klar und
eindeutig beschrieben werden müssen. Für den Gutachter muß klar sein, daß nicht nur
der Firmenkundenbetreuer, der bereits aufgrund seiner Vorprüfung das Vorhaben näher
kennt, sondern auch der Kreditanalyst das Gutachten und seine zusammenfassende
Stellungnahme verstehen und nachvollziehen können muß.
Ein positives Gutachten darf allerdings niemals die alleinige Basis einer
Finanzierungszusage sein. Das Gutachten bleibt lediglich ein - wenn auch gewichtiger -
Baustein im Rahmen des Kreditprozesses. Da die Entscheidung, ein Gutachten einzuholen,
nicht nur Kosten verursacht, sondern bei dem Kunden auch die verständliche Erwartung
weckt, daß dem Kreditwunsch stattgegeben werde, muß bereits die Vorprüfung mit
äußerster Genauigkeit durchgeführt werden. Die Ablehnung der Finanzierung eines
Vorhabens, für das nach einem positiven Votum in der Vorprüfung auch ein eindeutig
positives Gutachten vorliegt, ist nur schwer verständlich zu machen und deshalb so zu
begründen, daß die negative Entscheidung nachvollzogen werden kann.
...
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