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Innovationsmanagement
Hrsg.: Barske; Gerybadze; Hünninghausen; Sommerlatte
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Neue Formen der Innovationsfinanzierung durch Banken

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- Leseprobe - 
  
Neue Formen der Innovationsfinanzierung durch Banken
von Carl-L. von Boehm-Bezing

Stichworte: Kapital als Engpaßfaktor, Besonderheiten der Innovationsfinanzierung, Konzepte zur Innovationsfinanzierung, Kredite versus Eigenkapital, Zukunftsbezogene Kreditwürdigkeitsprüfung, Technologie als Problem, Der Kreditprozeß bei der Innovationsfinanzierung: Vorprüfung, Management, Innovation, Markt und Vertrieb, Liquidität und wirtschaftliche Verhältnisse, Detailprüfung, Expertennetz, Kreditauszahlung, Gesamtfinanzierung, Öffentliche Förderung, Kreditvertrag

 

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • für welche Branchen Kredite als Finanzierungsquelle geeignet sind,

  • in welchen Stufen der Prozeß einer Bank-Kreditvergabe abläuft,

  • warum eine Kreditvergabe erst nach Klärung der Gesamtfinanzierung erfolgen kann,

  • wie Banken versuchen, den technologischen und ökonomischen Anforderungen der Innovationsberatung gerecht zu werden,

  • wie Banken externes Expertenwissen in den Kreditbewertungsprozeß einbinden können.

 

Einleitung

Nach Schumpeter fallen unter den Begriff »Innovation« nicht nur neue Produkte, sondern auch neue Dienst-leistungen, Verfahren, Ablaufprozesse sowie die Gewinnung neuer Absatzmärkte durch innovatives Marketing [6]. Innovationen sichern nicht nur die Existenz der Unternehmen, sondern auch den Standort Deutschland und schaffen neue Arbeitsplätze.
Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gelten als hervorragende Pioniere bei der Entwicklung von Innovationen. Für die langfristige strukturelle Anpassung einer Volkswirtschaft an die Herausforderungen einer zunehmenden Globalisierung spielt die Innovationskraft junger Unternehmen eine entscheidende Rolle. Zur Umsetzung ihrer Ideen in Aktivitäten benötigen sie jedoch eine ausreichende Ausstattung mit Kapital. Immerhin müssen sie in einem globalen Markt bestehen, der durch immer kürzere Produktionszyklen, rasante Dynamik und internationale Konkurrenz gekennzeichnet ist. Die Eigenkapitalausstattung deutscher Unternehmen sinkt allerdings seit Jahren. Nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank betrug die durchschnittliche Eigenkapitalquote (ohne Pensionsrückstellungen) 1993 nur noch 17,5 Prozent nach 29,8 Prozent im Jahr 1965. In einer neueren Analyse ermittelte die Deutsche Ausgleichsbank, daß die Eigenkapitalquote kleiner und mittelständischer Betriebe um gut 10 Prozent unter der von Großunternehmen lag; fast 40 Prozent der Unternehmen verfügten sogar über gar kein bilanzielles Eigenkapital [1].  

Kapital als Engpaßfaktor

So nehmen die Ergebnisse der Analyse des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung »Zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands« nicht Wunder: Finanzierungsengpässe werden als die wichtigsten Innovationshemmnisse empfunden. Der Umfrage zufolge beklagten kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes in den alten Bundesländern:

  • fehlendes Fremdkapital - 33 Prozent

  • fehlendes Eigenkapital - 50 Prozent,

  • in den neuen Bundesländern sogar:

  • fehlendes Fremdkapital - 50 Prozent

  • fehlendes Eigenkapital - 60 Prozent.

(Zu Einzelheiten siehe die Studie des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung [5].)  

Die Besonderheiten der Innovationsfinanzierung

Die erfolgreiche Umsetzung von Erfindungen in neue Produkte und Dienstleistungen ist bekanntlich mit hohen Risiken verbunden, insbesondere bei jungen Unternehmen. Die Finanzierung dieser typischen Unternehmerrisiken durch Eigenkapital stößt zunehmend an seine Grenzen. Was bleibt, ist häufig genug die Kreditfinanzierung. Die Finanzierung von Innovationen - insbesondere der notwendigen Forschung und Entwicklungsaktivitäten - durch Kredite zu verlangen, hieße allerdings, die Übernahme klassischer Unternehmensrisiken auf die Banken zu verlagern. Unternehmerische Risiken können Banken jedoch nicht tragen. Dies gilt nicht zuletzt angesichts des Mißverhältnisses zwischen Risiko und erzielbaren Margen. Eine Kreditfinanzierung, die den spezifischen Risiken der Innovationsfinanzierung Rechnung trägt, ist nur zu extrem hohen Zinsen möglich. Deshalb ausschließlich auf Beteiligungskapital zur Finanzierung von Innovationen zu verweisen, ist allerdings zu kurz gedacht. Ohne die Finanzierung technologieorientierter Existenzgründer oder innovativer Unternehmen reduziert sich das Kreditportefeuille einer Bank schnell auf Betriebe in reifen Branchen und Technologien. Ein Verzicht auf zukunfts- und wachstumsorientierte Firmenkunden führt langfristig zum Verlust von Marktanteilen.  

Konzepte zur Innovationsfinanzierung

Es gilt deshalb Konzepte zu entwickeln, die einerseits die überproportional hohen Risiken bei der Entwicklung innovativer Produkte durch junge Technologieunternehmen berücksichtigen, andererseits diesen Unternehmen den Weg zur Kreditfinanzierung eröffnen.
Dabei muß allerdings der gesamte Finanzierungsprozeß berücksichtigt werden. Es beginnt bei der Frage, ob das konkrete Vorhaben überhaupt sinn- und verantwortungsvoll durch Kredite finanziert werden kann. Wird diese Frage bejaht, sind der Kreditprozeß, die Auszahlungsvoraussetzungen sowie die vertraglichen Vereinbarungen auf die Besonderheiten der Innovationsfinanzierung abzustimmen. Es ist allerdings auch zu berücksichtigen, daß junge Technologieunternehmen - wie kleine mittelständische Betriebe überhaupt -von ihrer Bank mehr erwarten als nur Kredite. Mangels eigener Stabsabteilungen bedürfen sie mannigfaltiger Informationen, die sie zu Recht von ihrer Hausbank erwarten.  

Kredite versus Eigenkapital

Branchen, die durch extrem lange Forschungs- und Entwicklungsphasen für die Neuentwicklung von Innovationen gekennzeichnet sind, bieten in der Regel keine Basis für die Finanzierung über Kredite. Ein typisches Beispiel sind Biotechnologieunternehmen, die Pharmaprodukte, also vor allem Therapeutika und Diagnostika herstellen. Die Entwicklung dieser Produkte kann bis zu 12 Jahre dauern und bis zu 500 Mio. USD kosten. Während der Entwicklungsphase werden in der Regel keine Erträge, mit Ausnahme von Milestonezahlungen ihrer Kooperationspartner aus der Pharmaindustrie, erzielt. Ob sich das Unternehmen langfristig am Markt behaupten kann, ist bis zum Abschluß der klinischen Prüfung der biotechnischen Erzeugnisse unsicher.
Angesichts der hohen Kosten und der langen Zeiträume sind Kredite zumindest in der Anfangsphase kein geeignetes Finanzierungsinstrument für Biotech-Unternehmen. Tatsächlich werden die benötigten Mittel über mehrere Finanzierungsrunden über Venture Capital Gesellschaften, sogenannte Business-Angel oder Investmentbanken (vor allem bei Private Placements und/oder Börseneinführungen) beschafft. Ob im Einzelfall Investitionskredite zur Verfügung gestellt werden, ist nach dem Kreditprozeß für die Innovationsfinanzierung zu entscheiden.

Der Kreditprozeß

Wie bereits erwähnt gilt es, den Kreditprozeß so zu gestalten, daß er sowohl den Bedürfnissen innovativer Unternehmen als auch den besonderen Risiken von Innovationen gerecht wird.

Die zukunftsbezogene Kreditwürdigkeitsprüfung
Die Einräumung eines Kredits hängt bekanntlich von dem Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung ab, die neben der Prüfung der Kreditfähigkeit insbesondere die persönliche und sachliche Kreditwürdigkeit umfaßt. Die Zeiten, in denen die Analyse von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Jahre entscheidendes Element für die Beurteilung der sachlichen Kreditwürdigkeit und damit Basis der Kreditentscheidung war, sind lange vorbei [4]. Anstelle der Analyse von Bilanzen, die über ein Jahr zurückliegen, entscheidet heute die zukunftsbezogene Sicht, die Strategie des Unternehmens und sein Konzept, das Produkt und seine Marktchancen, die Qualität des Managements, die Branchen- und Wettbewerbssituation sowie das Vertriebskonzept.
Nach kaufmännischen Grundsätzen sollen Kredite grundsätzlich nur gewährt werden, wenn die kreditgebende Bank darauf vertrauen kann, daß der Kreditnehmer willens und auch in der Lage sein wird, den Kredit bei Fälligkeit vereinbarungsgemäß zurückzuzahlen. Nach den im Rahmen des Kreditgeschäftes anzuwendenden Grundsätzen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sind Banken schon deshalb zu einer angemessenen Sicherung der Kredite verpflichtet, weil sie in erster Linie mit fremdem Geld arbeiten und die Sicherheit ihrer Kunden-Einlagen zu gewährleisten haben [4].
Erfahrungen im Haus der Deutschen Bank belegen, daß die Analyse der sogenannten weichen Kriterien der Kreditwürdigkeitsprüfung häufig schwerer fällt als die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Basis der Beurteilung des Risikos sind zum Beispiel Branchenstudien, Verbands-veröffentlichungen und vor allem Informationen des Unternehmens/Unternehmers selbst.
Der Grundsatz, daß die Einschätzung der wirtschaftlichen Zukunft des Unternehmens sowie das Vertrauen in die Kompetenz des Managements entscheidend für die Beurteilung der sachlichen und persönlichen Kreditwürdigkeit sind, gilt ganz besonders für junge innovative Unternehmen. Von ausschlaggebender Bedeutung für die Kreditentscheidung ist die Beurteilung der technologischen Machbarkeit einer Innovation, der Marktchancen der geplanten neuen Produkte und Dienstleistungen und der fachlichen und kaufmännischen Ausbildung und Erfahrung des Managements.

Technologie als Problem
Der klassische Firmenkundenbetreuer oder Kreditanalyst ist bei der Beurteilung der technologischen Machbarkeit innovativer Produkte häufig überfordert. Aufgrund ihrer Ausbildung als Bankkaufleute, Volks- und Betriebswirte oder Juristen fehlt ihnen vielfach das notwendige technische Verständnis, insbesondere wenn die Innovation auf der Anwendung oder Verknüpfung von Zukunftstechnologien basiert. Selbst für die Einschätzung der Marktchancen und des technologischen Know-hows des Managements ist in der Regel ein hohes Maß an technischem Beurteilungsvermögen erforderlich. Unkenntnis, ja auch die bloße Unsicherheit hinsichtlich der zu finanzierenden Innovation führt häufig zur Ablehnung des Kreditwunsches, weil die Risiken als nicht kalkulierbar eingeschätzt werden. Mißverständnisse passieren teilweise bereits im Beratungsgespräch, weil Kunden und Betreuer eine unterschiedliche Sprache sprechen und die technologische Neuentwicklung vom Mitarbeiter der Bank nicht verstanden wird. Aber selbst dann, wenn der Firmenkundenbetreuer eine Innovation verstanden hat und ein positives Votum abgibt, muß gemäß dem 4-Augen-Prinzip der Kreditanalyst überzeugt werden.
Für die Verbesserung der technologischen Kompetenz der Bankmitarbeiter gibt es verschiedene Ansätze:
So können sich geeignete Mitarbeiter über Seminare, Branchenworkshops und andere Weiterbildungsangebote das notwendige Know-how aneignen. Allerdings betreuen Firmenkundenberater in der Regel eine Vielzahl von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Innovative Unternehmen in Zukunftsbranchen sind eher Ausnahmen im Portfeuille eines Betreuers. Inwieweit ein- oder mehrmalige Schulungen überhaupt geeignet sind, Branchen-Know-how zu vermitteln, ist zweifelhaft. Ein Betreuer ist jedoch auf jeden Fall überfordert, wenn er sich in verschiedenen Zukunftsbranchen einarbeiten und dort auf dem laufenden bleiben muß.
Eine andere Möglichkeit ist die Einstellung von Wirtschaftsingenieuren, ihre fachliche Ausbildung und ihr Einsatz als Firmenkundenbetreuer. Trotz der langen Ausbildungszeit wird dieser Weg tatsächlich in einigen Kreditinstituten bereits realisiert. Ob das technologische Verständnis dieser Mitarbeiter jedoch in allen Fällen ausreicht, um zu beurteilen, ob Innovationen in unterschiedlichen Zukunftsbranchen realisierbar sind, ist zumindest zweifelhaft.
Eine weitere Möglichkeit schließlich ist der Zukauf von externem Expertenwissen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung. Dies kann sowohl eine dauerhafte Einbindung in ein Betreuungsteam sein als auch der einzelfallbezogene Zukauf.

Der Kreditprozeß bei der Innovationsfinanzierung
Die folgende Darstellung orientiert sich an der Praxis, die im Rahmen eines Konzeptes zur Begleitung innovativer wachstumsstarker Technologieunternehmen im Hause der Deutsche Bank umgesetzt wurde.
Ausgangpunkt der Überlegungen war, daß einerseits die zunehmende Dynamik im Wirtschaftsprozeß und die immer schnellere Entwicklung neuer Produkte für den Unternehmer eine möglichst schnelle Kreditentscheidung erforderlich macht und andererseits die mentale Bereitschaft von Firmenkundenbetreuern zur Finanzierung von Innovation erhöht sowie die technologiebezogene Unterstützung gewährleistet werden muß.
Um einerseits dem Firmenkundenbetreuer eine erste Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer zu finanzierenden Innovation zu ermöglichen und andererseits dem kreditsuchenden Unternehmen eine erste Antwort auf die Frage zu geben, ob das Kreditinstitut grundsätzlich Bereitschaft zur Finanzierung zeigt, ist eine Trennung des Kreditprozesses in zwei Stufen sinnvoll. Dabei soll in einem ersten Schritt geprüft werden, ob das Vorhaben aussichtsreich ist und im Detail geprüft werden soll oder eine Finanzierung nicht vertretbar ist.

Die Vorprüfung
Bei dieser ersten Einschätzung konzentriert sich die Analyse auf vier Faktoren, die ein unterschiedlich starkes Gewicht haben:

  • das Management,

  • die Innovation,

  • den Markt und Vertrieb sowie

  • die Liquidität und die wirtschaftlichen Verhältnisse.

Management
Von entscheidender Bedeutung ist das Management respektive der Unternehmer. Im einzelnen sind zu klären,

  • die technische und kaufmännische Ausbildung,

  • die Erfahrung als Manager in einer »Funktionsstufe«,

  • die Erfahrung als Unternehmer,

  • die Bereitschaft zur Kooperation,

  • die Branchenerfahrung sowie

  • die unternehmerische Einstellung.

Bei der Beurteilung der technischen Ausbildung spielt neben dem Abschluß auch die praktische Berufserfahrung im Bereich der Innovation sowie die durch Patente belegte Fachkompetenz eine wichtige Rolle. Angesichts der zunehmenden Komplexität technologischer Entwicklungen des globalen Wettbewerbs, dem gerade innovative Unternehmen schon von Anfang an ausgesetzt sind, sowie der hervorragenden technologischen Qualität deutscher Forschungsinstitutionen und Hochschulen wird die Kooperation zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor für innovative Unternehmen. Dies gilt sowohl für den Entwicklungsprozeß, als auch für den Vertrieb. Ein Unternehmer, der Kooperationen ablehnt, um sein Know-how für sich zu bewahren, muß sich sowohl bei der Entwicklung als auch beim Vertrieb mit Unternehmen messen, die ihren Entwicklungsprozeß durch Zusammenarbeit mit Forschungsunternehmen, anderen mittelständischen Betrieben und eventuell Großunternehmen optimieren, drastisch verkürzen und eine schnellere Marktdurchdringung erreichen.
Aus Sicht des Kreditinstituts ist auch die unternehmerische Einstellung zu prüfen. Indiz dafür ist zum Beispiel, ob der Unternehmer bereit ist, kalkulierbare Risiken einzugehen und sich an ihnen angemessen zu beteiligen. So sprechen Überlegungen, Schutzrechte privat zu halten oder in eine andere als die fremdfinanzierte Produktionsgesellschaft einzubringen, die nur Lizenzverträge vereinnahmt, nicht für die Bereitschaft, unternehmerische Risiken in angemessenem Umfang zu übernehmen.

Die Innovation
Die Innovation selbst muß anhand

  • ihres Innovationsgrades,

  • des Entwicklungs- und Vermarktungsrisikos,

  • des gesamten Produktportfolios des Unternehmens sowie

  • der Situation der Schutzrechte untersucht werden.

Häufig wird das technologische Verständnis des Firmenbetreuers nicht ausreichen, um die Innovation und das Entwicklungsrisiko abschätzen zu können. Als Lösung bietet sich an, neben Branchenstudien, welche Research-Abteilungen von Kreditinstituten und externe Quellen anbieten, bereits in der Vorbereitung auf ein erstes Kundengespräch externes Expertenwissen für konkrete Fragestellungen beizuziehen.
Um Expertenwissen kurzfristig und preisgünstig nutzen zu können, bedarf es nicht nur eines Experten-Netzes, sondern auch eines Verfahrens, das sicherstellt, daß die notwendigen Informationen dem Betreuer innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung stehen. Konkret muß das Verfahren so konzipiert sein, daß innerhalb einer kurzen Zeitspanne - zum Beispiel innerhalb von 24 Stunden - der richtige Experte gefunden wird, ihm die Fragestellungen des Betreuers zugehen sowie ein Gesprächstermin vereinbart wird. Ein sogenanntes »Hotline«-System funktioniert nur, wenn zwischen dem Kreditinstitut und dem Experten-Netz vertragliche Vereinbarungen bestehen und Zuständigkeiten für alle Teilelemente des Verfahrens eindeutig festgelegt sind. So muß zum Beispiel sichergestellt sein, daß der Experte alle notwendigen Informationen und Fragestellungen in knapper Form erhält, seinerseits zum vereinbarten Termin den Firmenbetreuer abruft und ihm für eine vorab vereinbarte Zeit zur Verfügung steht.
Parallel dazu ist zu untersuchen, in welcher Entwicklungsphase sich die Innovation befindet, ob für Produktinnovationen Referenz- oder Testkunden vorhanden sind, welche Vertriebsstrategien bestehen und inwieweit sie aufgebaut oder vorbereitet sind.
Allerdings darf sich die Analyse nicht nur auf die zu finanzierende Innovation des Unternehmens konzentrieren. Das gesamte Produktspektrum muß analysiert werden. Grundsätzlich zeigt die Erfahrung, daß die Überlebensfähigkeit von Einproduktunternehmen deutlich geringer ist als die von Unternehmen, deren Portfolio aus Basis-, Schlüssel- und Schrittmacherprodukten besteht.
Obwohl ihre Anmeldung häufig erhebliche Kosten verursacht, ist das Vorliegen eines Patentes oder vergleichbaren Schutzrechtes von erheblicher Bedeutung. Erstens, weil ab dem Zeitpunkt, zu dem die genaue Beschreibung der Erfindung und der Antrag auf Erteilung eines Patentes dem Patentamt vorliegt, in über 80 Ländern weltweit keine gleiche oder ähnliche Erfindung mehr patentiert werden kann [7]. Zweitens, weil die Ablehnung von Schutzrechten Rückschlüsse auf die Managementqualitäten erlaubt. Daneben schließt das Vorliegen eines Schutzrechts aus, daß die vorgestellte Innovation tatsächlich bereits in einem anderen Unternehmen entwickelt wurde. Notwendig ist deshalb, daß das Unternehmen oder spätestens das Kreditinstitut prüft, ob bereits Patente oder Schutzrechte anderer Unternehmen vorliegen, die durch die vermeintliche Innovation verletzt werden. Immerhin besagen Schätzungen, daß 1995 24 Mrd. DM für Entwicklungen aufgewendet wurden, die an anderer Stelle bereits abgeschlossen waren. Außerdem sind Schutzrechte häufig die wichtigsten Aktiva junger, technologieorientierter Unternehmen und stellen in der Regel deren einzige Sicherheit dar.

Markt und Vertrieb
Im Rahmen der Marktpotentialanalyse sind sowohl das aktuelle Marktvolumen und die künftige Marktentwicklung als auch die Angebots- und Nachfragestruktur zu berücksichtigen. Entscheidendes Kriterium dafür, ob sich eine Innovation am Markt durchsetzt, ist der Kundennutzen. Neue Produkte - das gleiche gilt auch für neue Verfahren und Dienstleistungen - werden nur dann vom Kunden angenommen, wenn sie aus seiner Sicht einen Mehrwert aufweisen, der einen Wechsel des Lieferanten, gegebenenfalls der Produktionsmaschinen, der Organisationsstruktur et cetera rechtfertigt. Meßbar ist ein Zusatznutzen dann, wenn die Innovation einen geringeren Anschaffungspreis hat oder niedrigere Betriebskosten verursacht oder mehr Leistung (bessere Einsatzmöglichkeit, neue Leistungsmerkmale, längere Lebenszeit) bietet [2].
Die Chancen der Markteinführung einer Produktinnovation hängen allerdings nicht zuletzt von Marktregulierungen (Qualitätsstandards, DIN-Normen) und Markteintrittsbarrieren (Zulassungen amtlicher Stellen) ab.

Liquidität und wirtschaftliche Verhältnisse
Die Erfahrungen des Fraunhofer-Instituts für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI) belegen, daß Unternehmen hauptsächlich aus mangelnder Markt-und Kundenorientierung sowie aufgrund organisatorischer Pannen scheitern [2]. Eine der wichtigsten Ursachen ist die mangelhafte Qualität des Rechnungs- und Planungswesens. Eine detaillierte, zeitnahe Planung sowie steuerungsrelevante Detailinformation für das Management sind heute generell unverzichtbar; gerade innovative Unternehmen benötigen aktuelle Soll-Ist-Vergleiche und Liquiditätspläne, um gefährliche Entwicklungen frühzeitig erkennen und gegensteuern zu können. Eine erste Analyse der letzten Jahresabschlüsse und möglichst aktueller Zwischenzahlen sind auch in dieser ersten Phase selbstverständlich.

Weiteres Vorgehen
Aus der Summe der Einschätzungen der Kriterien Management, Innovation, Markt und Vertrieb sowie Liquidität und wirtschaftliche Verhältnisse ergibt sich im Rahmen der Gesamtbewertung, ob das Vorhaben so positiv eingeschätzt wird, daß eine Detailprüfung sinnvoll und notwendig ist. Dabei ist zu überprüfen, ob eine endgültige Kreditentscheidung ohne externes Know-how möglich ist. Dieser Fall ist nur dann gegeben, wenn nahezu alle Einzelaspekte eine zumindest zufriedenstellende Beurteilung erfahren haben. Normalerweise wird die Vorprüfung allerdings ergeben, daß im Rahmen der Detailprüfung ein externes Gutachten angefordert werden muß. In diesem Fall sind mit dem Unternehmen das Verfahren und die Kosten der externen Begutachtung sowie die Notwendigkeit der Vereinbarung von Covenants zu besprechen. Falls aus der Sicht der Bank eine Finanzierung dagegen nicht vertretbar erscheint, erfolgt bereits in diesem frühen Stadium die Absage an das Unternehmen, das den Kreditantrag gestellt hat. Die Unterteilung des Kreditprüfungsprozesses in eine Erstanalyse und eine Detailprüfung ermöglicht gerade bei Ablehnungen dem innovativen Betrieb die kurzfristige Suche nach alternativen Finanzierungslösungen. Bei Vorlage aller relevanten Informationen durch das Unternehmen und einem straffen Verfahren zur Einbindung externer Expertise ist eine Vorprüfung innerhalb von 3 bis 5 Arbeitstagen möglich.
Zu Verzögerungen wird es allerdings immer dann kommen, wenn Nachbesserungen beim Vorhaben notwendig sind, die ansonsten als Argumente für eine Kreditablehnung dienen müssen. Als Beispiel seien Fälle erwähnt, in denen unplausible Planungen oder das Fehlen von Worst-Case-Szenarien eine Nachbesserung erforderlich machen.

Detailprüfung
Der Regelfall der Vorprüfung wird sein, daß im Rahmen einer Detailprüfung ein externes Gutachten angefordert werden muß. Hintergrund des Gutachtensystems ist, daß der Firmenkundenbetreuer durch ein weitgehend standardisiertes Verfahren fundierte Stellungnahmen von technologischen Experten für die Bewertung technologischer Innovationen erhält, die Eingang in den Kreditprüfungsprozeß finden. Dieses Verfahren kann sowohl im Rahmen der Kredit- als auch bei der Eigenkapitalfinanzierung eingesetzt werden.
  

Tabelle 1: Wichtige Elemente des Expertennetzes

  • anerkanntes Technologie-Know-how der Experten,

  • breites Expertennetz,

  • eindeutige Strukurvorgabe für Inhalt und Umfang des Gutachtens,

  • absolut vertrauliche Behandlung der im Rahmen der Begutachtung erlangten Informationen,

  • günstige und standardisierte Festpreise für die Gutachten,

  • rasche Bearbeitung (maximal drei Tage für Auswahl des geeigneten Gutachters, maximal 10 Tage zur Erstellung des Gutachtens),

  • persönlicher Kontakt des Gutachters zum Kunden ist Pflicht,

  • allgemeinverständliche gutachterliche Stellungnahme,

  • klare, einfache Organisationsstruktur und eindeutige Verantwortlichkeiten

Tabelle 2: Inhalt des Gutachtens

  • Gegenstand des Gutachtens,

  • Hinzugezogene Informationen,

  • Pauschale Bewertung der Innovationsvoraussetzungen,

  • Bewertung der Markt-, Produkt- und Produktionsziele,

  • Aussagen zum Wettbewerb,

  • Begutachtung der Betriebsräume und Produktionsanlagen vor Ort,

  • Gesamtbewertung der Innovation (Erfolgsabschätzung, Hauptchancen und -risiken, Einschätzung der Flexibilität bei auftretenden Problemen),

  • Einschätzung des Managements (Vorschläge zur Innovationsplanung und - falls erforderlich - zur Personalentwicklung)

Das Expertennetz
Wichtige Elemente des Expertennetzes sind in Tabelle 1 zusammengefaßt.
Entscheidend für das Funktionieren des Systems ist außerdem die Information innerhalb des Kreditinstituts über die Organisation des Verfahrens sowie die vom Firmenkundenbetreuer vorzulegenden Unterlagen als Basis zur Auswahl des geeigneten Gutachters sowie des Gutachtens selbst (siehe Tabelle 2). Allen Beteiligten muß zudem deutlich sein, daß der Auftraggeber für ein Gutachten immer und ausschließlich das Kreditinstitut ist, unabhängig davon, wer letztlich die Kosten für das Gutachten trägt. Damit wird auch deutlich, daß Stärken und/oder Schwächen der Innovation klar und eindeutig beschrieben werden müssen. Für den Gutachter muß klar sein, daß nicht nur der Firmenkundenbetreuer, der bereits aufgrund seiner Vorprüfung das Vorhaben näher kennt, sondern auch der Kreditanalyst das Gutachten und seine zusammenfassende Stellungnahme verstehen und nachvollziehen können muß.
Ein positives Gutachten darf allerdings niemals die alleinige Basis einer Finanzierungszusage sein. Das Gutachten bleibt lediglich ein - wenn auch gewichtiger - Baustein im Rahmen des Kreditprozesses. Da die Entscheidung, ein Gutachten einzuholen, nicht nur Kosten verursacht, sondern bei dem Kunden auch die verständliche Erwartung weckt, daß dem Kreditwunsch stattgegeben werde, muß bereits die Vorprüfung mit äußerster Genauigkeit durchgeführt werden. Die Ablehnung der Finanzierung eines Vorhabens, für das nach einem positiven Votum in der Vorprüfung auch ein eindeutig positives Gutachten vorliegt, ist nur schwer verständlich zu machen und deshalb so zu begründen, daß die negative Entscheidung nachvollzogen werden kann.

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