Verlagsprogramm    

Bestellkatalog  
Warenkorb ansehen   

Innovationsmanagement
Hrsg.: Barske; Gerybadze; Hünninghausen; Sommerlatte
Digitale Fachbibliothek
auf CD-ROM
über 2.600 Seiten
ISBN 3-936608-81-4
EUR 196,04 (inkl. MwSt. und Versandkosten)

4 Ergänzungen jährlich
je EUR 44,08 (inkl. MwSt. und Versandkosten)
Belieferung kann jederzeit gestoppt werden.


  

Für Innovations-
manager

Kostenlos per E-Mail, 
erscheint monatlich

  
Muster-Newsletter

 

  
Digitale Fachbibliothek
Innovationsmanagement

  
  

Info zu Printprodukten       
Innovationsmanagement
Digitale Fachbibliothek
Liste der Kapitel

196,04

In den Warenkorb legen
Info zum PDF-Download     

Venture Capital Finanzierung

11

In den Warenkorb legen


- Volltext - 
  
Venture Capital Finanzierung
von Karl-Heinz Fanselow

Stichworte: Offene Beteiligung, Stille Beteiligung, Anbieter von Beteiligungskapital, Early-Stage-Finanzierungen: Beteiligungsform, Anforderungsprofil, GeschäftsplanLater-Stage-Finanzierungen: Beteiligungsanlässe, Wachstumsfinanzierung, Börsenvorstufe, Gesellschafterwechsel/Nachfolgeregelung, Ausgliederung von Unternehmensteilen, Management-Buy-Out/Buy-In, Anforderungsprofil an Unternehmen, Was Unternehmer vermeiden sollten, Adressen.

 

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • welche Möglichkeiten der Venture Capital Finazierung für die Produktvorbereitung sowie die Erweiterung der Produktion bestehen,

  • welche Anbieter in Deutschland für eine Kapitalbeteiligung in Frage kommen,

  • welche Anforderungen die Beteiligungsgesellschaften an Unternehmen stellen,

  • welche Fehler Unternehmer im Umgang mit Beteiligungsgesellschaften vermeiden sollten,

  • anhand von Praxisbeispielen, in welchen Bereichen nach welchen Kriterien Early-Stage- und Later-Stage-Finanzierungen vergeben werden.

 

Grundlagen zum Thema Venture Capital

Was ist Venture Capital?
Der englische Begriff »Venture-Capital« bedeutet ins Deutsche übersetzt »Risikokapital«. Die zum Teil anzutreffende Kurzformel »Venture-Capital = Eigen-kapital für Unternehmensgründungen und High-Tech-Unternehmen« trifft heute nicht mehr den Kern. Der Venture-Capital-Begriff sollte daher allgemeiner verstanden werden als:

  • Zufuhr von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln von außen, unabhängig von der Phase der Unternehmensentwicklung und Unternehmensgröße;

  • Unterstützung in generellen Fragen der Unternehmensführung wie zum Beispiel Planung, Vertrieb, Personal, Organisation.

Was ist Venture Capital nicht?
Beteiligungskapital ist nicht mit Kreditmitteln zu verwechseln. Beteiligungsgesellschaften, also die Unternehmen, die Eigenkapital zur Verfügung stellen, tragen unternehmerisches Risiko. Sie erhalten zur Absicherung ihres Engagements keine Sicherheiten. Beteiligungskapital ist auch kein Geld für Spekulationsvorhaben. Das zur Verfügung gestellte Kapital sollte klar definierten, erfolgversprechenden Zielen dienen. Schließlich ist Beteiligungskapital in der Regel kein Notanker für Krisensituationen. Unternehmer sollten sich daher rechtzeitig um ihre Eigenkapitalausstattung bemühen und den Kontakt zu Beteiligungsgesellschaften früh aufnehmen.

Von Early-Stage bis Later-Stage
Im Venture-Capital-Geschäft wird zwischen der Finanzierung von jungen oder sich in der Gründung befindlichen Unternehmen und bereits etablierten Unternehmen unterschieden. Der Bereich, der sich mit der Finanzierung von jungen Unternehmen oder Unternehmensgründungen befaßt, wird »Early-Stage«-Finanzierung genannt.
Der Early-Stage-Bereich kennt drei unterschiedliche Finanzierungsanlässe:

  • Seed-Finanzierung: Beteiligungskapital für die anfallenden Forschungs- und Entwicklungskosten einer Innovation (Produkt, Dienstleistung, Produktionsverfahren, etc.). Der Unternehmer entwickelt erste Konzeptionen für eine spätere Markteinführung. Diese Phase wird überwiegend durch Finanzmittel des Unternehmers und öffentliche Fördermittel finanziert.

  • Start-Up-Finanzierung: Beteiligungskapital für die Gründungsphase des Unternehmens. Das Kapital finanziert die Entwicklung der Innovation bis zur Produktionsreife und daneben die Produktionsvorbereitung.

  • First-Stage-Finanzierung: Beteiligungskapital für die Produktionsaufnahme und die Markteinführung der Innovation.

Der zweite Bereich des Beteiligungsgeschäftes wird »Later-Stage« genannt. Das Beteiligungskapital fließt hierbei in schon etablierte Unternehmen. Diesen Unternehmen wird für unterschiedliche Anlässe Kapital zur Verfügung gestellt.

  • Expansionsfinanzierung: Beteiligungskapital für Produktinnovationen etablierter Unternehmen, Erweiterung der Produktionskapazitäten, Marktdurchdringung oder Diversifikation.

  • Bridge financing: Kapitalbeteiligung in der Vorstufe zum Börsengang.

  • Finanzierung von Unternehmensübernahmen (vollständig oder teilweise) durch das eigene Management (Management Buy Outs), durch externes Management (Management Buy In) oder durch Dritte ohne Beteiligung des Managements. Hierunter fällt auch das weite Feld der Nachfolgeregelung von Unternehmen.

  • Finanzierung von Unternehmensumstrukturierungen (Turn around).

Eine Beteiligungsgesellschaft wird sich regelmäßig auf einen der beiden Bereiche des Beteiligungsgeschäftes konzentrieren. Ein Unternehmer sollte dies bei der Auswahl der Beteiligungsgesellschaft berücksichtigen.

Beteiligungsformen
Das Eigenkapital, das dem Unternehmen von der Beteiligungsgesellschaft zur Verfügung gestellt wird, kann in unterschiedlicher Form in das Unternehmen eingebracht werden. Generell werden offene und stille Beteiligungen unterschieden. Bei stillen Beteiligungen wird differenziert in typisch stille und atypisch stille Beteiligungen.

Offene Beteiligung
Bei der offenen Beteiligung erwirbt die Beteiligungsgesellschaft Anteile des Nominalkapitals der Gesellschaft mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Bei bestehenden Gesellschaften erfolgt der Erwerb im Rahmen einer Kapitalerhöhung oder durch den Kauf von Altanteilen. Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen der Beteiligungsgesellschaft und den anderen Gesellschaftern werden im Gesellschaftsvertrag geregelt. Die Beteiligungsgesellschaft tritt auch im Außenverhältnis als Gesellschafter auf. Die Dauer der offenen Beteiligung ist vertraglich nicht begrenzt, sondern bleibt bis zum Verkauf an einen anderen Gesellschafter bestehen. Als Finanzinvestor wird eine Beteiligungsgesellschaft jedoch mittelfristig (in der Regel drei bis fünf Jahre) nach Erreichen der gemeinsamen Ziele ihr Engagement veräußern. Die Veräußerung der offenen Beteiligung kann über die verschiedensten Wege vollzogen werden: Rückkauf durch die Altgesellschafter, Verkauf an andere Investoren oder Verkauf über die Börse.

Stille Beteiligung
Bei der stillen Beteiligung wird dem Unternehmen Eigenkapital bereitgestellt, ohne daß der Kapitalgeber Anteile des Unternehmens erwirbt. Dafür beschränkt er seine Haftung auf die Höhe seiner Einlage. Die Beteiligungsgesellschaft ist verpflichtet, ihre Einlage zu leisten und bei Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses hat sie einen Anspruch auf Rückzahlung. Die stille Beteiligung wird für eine befristete Laufzeit vereinbart. Aufgrund der Haftungsbeschränkung erhält die Beteiligungsgesellschaft bei der typisch stillen Beteiligung nur eine feste Verzinsung, die wegen fehlender Sicherheiten über dem Kapitalmarktniveau liegt.
Bei der atypisch stillen Beteiligung wird der stille Gesellschafter zusätzlich zu einem fest vereinbarten Entgelt sowohl am Gewinn und in der Regel auch am Verlust des Unternehmens als auch an den Vermögenswerten (stille Rücklagen, Firmenwert) beteiligt. Diese Unterscheidung hat vor allem steuerliche Konsequenzen, die hier aber nicht näher erläutert werden können.

Anbieter von Beteiligungskapital
Ein Unternehmer hat unterschiedliche Möglichkeiten, seine Nachfrage nach Venture Capital zu befriedigen. Prinzipiell werden zwei Formen unterschieden. Zum einen gibt es die direkte Beteiligung durch private Investoren. Diese sogenannten »Business Angels« verfügen in der Regel über fundierte spezifische Branchenkenntnisse und entsprechendes Vermögen. Das Beteiligungsgeschäft durch Business Angels erfreut sich in Deutschland zunehmenden Interesses. Initiiert durch die Bundesregierung wird derzeit an einem Netzwerk (Business Angels Netzwerk Deutschland) gearbeitet, das via Internet Business Angles mit Existenzgründern bekannt machen soll.
Die in Deutschland vorherrschende Form ist die Beteiligungsfinanzierung über spezialisierte Finanzierungsgesellschaften. Die Beteiligungsgesellschaften refinanzieren sich über Fonds, oder, wie die derzeit noch einzige börsennotierte Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG), direkt über den Kapitalmarkt durch Ausgabe eigener Aktien. Die Fonds werden überwiegend von Investoren aus der Industrie, der Kreditwirtschaft oder von Versicherungen aufgelegt.
Orientiert an den Investorengruppen existieren private und öffentliche Venture-Capital-Gesellschaften. Die öffentlichen Gesellschaften finanzieren sich, im Gegensatz zu den privaten, durch staatliche Mittel. Neben den öffentlichen Venture Capital Gesellschaften gibt es noch staatliche Institutionen, die nicht direkt als Marktteilnehmer auftreten, sondern Programme zur Unterstützung von Gründungsfinanzierungen auflegen. Diese können von dem Unternehmen beantragt werden. Hierunter fällt zum Beispiel das Programm »Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (BTU)« der Kreditanstalt für Wiederaufbau beziehungsweise der Deutsche Ausgleichsbank, das die Finanzierung von Technologieunternehmen bis 50 Prozent und mit maximal 3 Mio. DM unterstützt. Diese Beteiligung ist an das Engagement eines »Lead Investors«, das heißt, in der Regel an eine Beteiligungsgesellschaft, gebunden.  

Early-Stage-Finanzierungen

Um eine praxisorientierte Antwort auf die Frage »Wie kommt der Unternehmer an Beteiligungskapital?« zu ermöglichen, wird der Bereich der Early-Stage-Finanzierung anhand der Deutschen Venture Capital Gesellschaft mbH (DVCG), Frankfurt am Main, vorgestellt. Es wird dabei insbesondere auf die Anforderungen an Unternehmen beziehungsweise Unternehmer und die Arbeitsweise der DVCG abgestellt. Diese werden in der Regel in ähnlicher Form auch von den anderen Marktteilnehmern verlangt.

Die DVCG
Die DVCG ist ein Partnerunternehmen der Deutsche Bank AG. Sie fokussiert ihre Investitionen im Seed-Bereich auf die Branchen Informations- und Kommunikationstechnologie, Life Science (Biotechnologie, Medizintechnik) und Mikrosystemtechnologie. Jeder Bereich wird durch ein erfahrenes Team von Investmentmanagern - bestehend aus Branchen-, Technologie- und Finanzierungsexperten - betreut. Bei den anderen Finanzierungsanlässen verfolgt die DVCG keinen Branchenfokus. Ihr Marktgebiet ist Deutschland.
Die DVCG verfügt über ein anlagebereites Kapital von 160 Mio. DM. Inklusive der öffentlichen Refinanzierungsmöglichkeiten steht der DVCG ein Kapital von über 300 Mio. DM zur Verfügung.
Die Beteiligungsanlässe der DVCG reichen von Beteiligungskapital für die Seed-Finanzierung, Unternehmensgründungen bis zur Wachstumsfinanzierung mittelständischer Unternehmen mit einer Umsatzgrößenordnung von höchstens 100 Mio. DM.
Einem Unternehmen, an dem die DVCG sich beteiligt, wird ein Kapital in der Höhe von 0,3 Mio. DM bis 5 Mio. DM bereitgestellt. Das fest vereinbarte Engagement kann in mehreren Tranchen ausgezahlt werden. Dabei werden in der Regel Unternehmensziele definiert (sogenannte Milestones), an deren Erreichung die Auszahlung der Tranchen gebunden ist. Die jeweiligen Beteiligungskonzepte werden individuell an den Bedürfnissen des Unternehmens ausgerichtet.

Beteiligungsform
Die DVCG deckt in der Regel den Eigenkapitalbedarf durch eine Kombination aus offener und stiller Beteiligung. Die Höhe der offenen Beteiligung beträgt in der Regel 25,1 Prozent. Dabei bleibt die DVCG Minderheitsgesellschafter, so daß die unternehmerische Unabhängigkeit auch nach der Aufnahme der DVCG als Mitgesellschafter gewährleistet ist. Der Unternehmer trägt weiterhin die unternehmerische Alleinverantwortung. Das übrige von der DVCG zur Verfügung gestellte Eigenkapital wird als atypisch stille Gesellschaft eingebracht. Das Engagement der DVCG ist von der Rechtsform des Unternehmens unabhängig. Sie tritt jedoch nicht als persönlich haftender Gesellschafter auf. Die Beteiligungsdauer bei der stillen Gesellschaft beträgt maximal zehn Jahre. Neben der Bereitstellung von Eigenkapital steht die DVCG dem Unternehmen auch beratend zur Seite.

Anforderungsprofil an Unternehmen
Beteiligungsgesellschaften stellen an Unternehmen, die Eigenkapital suchen, bestimmte Anforderungen. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist die Grundvoraussetzung für eine Beteiligung. Das Anforderungsprofil der DVCG umfaßt folgende Punkte:

  • Technologische Kompetenz und Managementwissen,

  • Alleinstellungsmerkmale der Technologie,

  • Patente im Eigentum oder zur uneingeschränkten Nutzung des Partnerunternehmens, Markteintrittsbarrieren für Mitbewerber,

  • Märkte mit internationaler Wachstumsstärke,

  • Erreichung substantieller Märkte durch Geschäftskonzept und Marketingstrategie.

Für Seed- und Start-Up-Finanzierungen ist im allgemeinen ein detaillierter Milestone-Plan erforderlich. Da bei diesen Finanzierungsarten die Auszahlung der Eigenmittel an das Erreichen bestimmter Zwischenziele gekoppelt ist, muß der Unternehmer seinen Kapitalbedarf genau aufschlüsseln und der Unternehmens-entwicklung anpassen. Bei der Erstellung eines Milestoneplanes kann die Beteiligungsgesellschaft ihre Erfahrung einbringen.

Der Weg zu einer Beteiligung der DVCG im Early-Stage-Bereich
Nach einer Grobprüfung der telefonischen oder schriftlichen Anfrage untersucht die DVCG in einem nächsten Schritt, ob das Konzept der Beteiligungsanfrage schlüssig ist. Dazu sollte das Unternehmen einen detaillierten Geschäftsplan erstellen (siehe Tabelle 1). Führt das Vorgespräch zu einem positiven Ergebnis, entwickelt die DVCG gemeinsam mit dem Unternehmen ein den individuellen Ansprüchen des Unternehmens entsprechendes Beteiligungskonzept. Die DVCG wird dann in einer Absichtserklärung (letter of intent / LOI) ihr Interesse an einer Beteiligung bestätigen. Schließlich werden in abschließenden Vertragsverhandlungen letzte Details geklärt und der Vertrag unterzeichnet.
Auch bei der Erstellung eines Geschäftsplanes bleibt festzuhalten, daß die Beteiligungsgesellschaft dem Unternehmen ihr Know-how zur Verfügung stellt.

Tabelle 1: Inhalte eines Geschäftsplans

  • Beschreibung des Produkt- und Leistungsprogramms

  • Beschreibung der Markt- und Konkurrenzsituation und der Vertriebskonzeption

  • Darstellung des Kapitalbedarfs

  • Jahresabschlüsse (unter Umständen testiert)

  • Gesellschaftsverträge/Patente

  • Plan-Gewinn und Verlustrechnung/Finanzplanung

Later-Stage-Finanzierungen

Auch in diesem Kapitel soll der Praxisbezug durch die Vorstellung einer Beteiligungsgesellschaft hergestellt werden. Dies geschieht am Beispiel der Deutsche Beteiligungs AG (DBAG), Frankfurt am Main.

Die DBAG
Die DBAG ist mit einem investierten Kapital von rund 900 Mio. DM in 74 Gesellschaften im Geschäftsjahr 1997/98 die marktführende Beteiligungsgesellschaft in Deutschland. Sie beteiligt sich sowohl an inländischen als auch an ausländischen Unternehmen. Dabei liegt der Fokus auf Mehrheitsübernahmen größerer mittelständischer Unternehmen, welche die DBAG zusammen mit dem Management der Gesellschaft erwirbt. Die Beteiligungsanlässe umfassen das gesamte Spektrum des Beteiligungsgeschäftes. Dies reicht von Wachstumsfinanzierung und Management-Buy-Outs/Buy-Ins über Beteiligung in der Börsenvorstufe bis hin zu Nachfolgeregelungen. Dabei stellt die DBAG nicht nur Eigenkapital, sondern auch ihr Know-how in generellen Fragen der Unternehmensführung zur Verfügung. Durch die Beteiligung an mittelständischen Unternehmen im Ausland verfügt die DBAG auch über internationale Erfahrung im Beteiligungsgeschäft.

Beteiligungsanlässe der DBAG

Management-Buy-Out/Buy-In
Es ist denkbar, daß das aktuelle Management die Verantwortung für die weitere Entwicklung des zur Veräußerung stehenden Unternehmens übernehmen will und die Gesellschafteranteile erwirbt (Management-Buy-Out) oder externe Führungskräfte die Gesellschafteranteile erwerben (Management-Buy-In). Ein Teil des Kaufpreises des Unternehmens muß mit Eigenkapital finanziert werden, häufig ist dieser Betrag zu hoch, als daß er von dem Management alleine aufgebracht werden kann. Ein Finanzinvestor beteiligt sich dann zusammen mit dem Management an dem Unternehmen. Die DBAG hat sich auf diesen Bereich der Finanzierung fokussiert. Insbesondere bei Nachfolgeregelungen ist die Strukturierung der Transaktion häufig sehr komplex und bedarf einer ausgeprägten Erfahrung der Erwerber.

Gesellschafterwechsel/Nachfolgeregelung
Wenn ein Mitgesellschafter eines Unternehmens seinen Anteil veräußern möchte, kann ein Finanzinvestor, wie die DBAG, die Anteile übernehmen. Ein weiterer Aspekt ist der Genarationenwechsel. Bis zum Jahr 2000 werden 16.000 Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Mio. DM von den bisherigen Eigentümern auf neue übertragen. Häufig ziehen sich die geschäftsführenden Gesellschafter nicht nur aus der Geschäftsführung zurück, sondern sind auch daran interessiert, ihren Anteil am Unternehmen ganz oder teilweise zu veräußern. Dabei stehen aber nicht immer Nachfolger in der eigenen Familie zur Verfügung.

Ausgliederung von Unternehmensteilen
Im Zuge der Konzentration auf das Kerngeschäft trennen sich Konzerne zunehmend von Unternehmensteilen, die nicht in die Konzernstrategie passen. Bei der Veräußerung von Tochterunternehmen (Spin off) kommen das Management, externe Führungskräfte oder Unternehmen, in deren Konzept das angebotene Unternehmen paßt, als Käufer in Frage. Hier kann eine erfahrene Beteiligungsgesellschaft den Käufer bei der Finanzierung unterstützen und die Transaktion strukturieren.

Börsenvorstufe
Ein Unternehmen plant im Rahmen seiner Wachstumsstrategie die Börseneinführung. Der direkte Weg ist aber in vielen Fällen erst nach entsprechender Vorbereitung möglich. Es gilt daher zunächst, Eigenkapital aus einer anderen Quelle zu beschaffen, um den Zeitraum bis zur Börsenreife zu überbrücken. Ein Unternehmen wird dabei auch in Fragen der Anpassung an die Anforderungen, die an ein börsennotiertes Unternehmen gestellt werden, unterstützt. Dazu gehört unter anderem der Aufbau von entsprechenden Führungsstrukturen, einer professionellen Finanzkommunikation und einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit.

Wachstumsfinanzierung
Ein Unternehmen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt. Jetzt sollen die Weichen für das weitere Wachstum gestellt werden. Beispielsweise plant der Inhaber die Erschließung neuer Märkte, die Erneuerung oder Erweiterung seiner Kapazitäten. Auch die Akquisition eines Unternehmens, um die Produktpalette zu vervollständigen oder den Marktanteil auszubauen, fällt in diesen Bereich. Mit Beteiligungskapital werden die finanziellen Freiräume geschaffen, diese Pläne umzusetzen.

Beteiligungsform
Die DBAG beteiligt sich offen oder still an den Unternehmen. Offene Mehrheitsübernahmen bilden dabei den Schwerpunkt der DBAG-Tätigkeit. Die DBAG entwickelt zusammen mit dem Unternehmer die zweckmäßigste Beteiligungsstruktur. Dies kann auch eine Kombination aus offener und stiller Beteiligung sein. Dem Unternehmer kommt dabei die langjährige Erfahrung der DBAG in der Strukturierung von Beteiligungen zugute.

Anforderungsprofil an Unternehmen
Als Gesellschafter übernimmt die DBAG unternehmerisches Risiko. Daher setzt eine Beteiligung eine detaillierte Prüfung voraus. Die Anforderungen an Unternehmen, die Beteiligungskapital im Later-Stage-Bereich suchen, lassen sich nicht so konkret formulieren, wie dies im Early-Stage-Bereich möglich ist. Neben der Umsatzgröße - diese sollte in der Regel über 100 Mio. DM liegen - sind vor allem die Strategie, die Marktposition und die Zukunftsaussichten von wesentlicher Bedeutung. Hinzu kommt die Managementqualität. Ohne ein qualifiziertes Management ist eine Eigenkapitalbeteiligung nicht möglich. Für die Prüfung eines Unternehmens braucht eine Beteiligungsgesellschaft einen Überblick über die Unternehmensentwicklung. Dabei spielen nicht nur Vergangenheitszahlen, sondern vor allem eine detaillierte Planung eine wichtige Rolle. Wo sieht sich das Unternehmen in drei bis fünf Jahren? Wofür wird das Beteiligungskapital verwendet? Verfolgt das Management die gleichen Ziele wie die Beteiligungsgesellschaft? Auf diese und ähnliche Fragen gilt es Antworten zu finden.

Checkliste: Was sollte der Unternehmer vermeiden?

Zum Schluß einige Bemerkungen dazu, was Unternehmen im Umgang mit Beteiligungsgesellschaften vermeiden sollten:

  • Den Versand von Rundschreiben an sämtliche Beteiligungsgesellschaften. Vielmehr sollten Unternehmer anhand der Profile der Beteiligungsgesellschaften (erhältlich beim Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften, BVK - siehe Adressenanhang) diejenigen auswählen, die von ihrem Investmentfokus her für das Unternehmen in Betracht kommen.

  • Kapitalbeteiligungsgesellschaften verstehen sich nicht als »Notärzte«. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig über ihren Eigenkapitalbedarf Gedanken machen.

  • Ein Unternehmen sollte die Partnerschaft mit einer Beteiligungsgesellschaft nicht als notwendiges Übel erachten. Eine Beteiligungsgesellschaft mit langjähriger Erfahrung steht dem Unternehmen als Partner zur Seite und kann sein Know-how in strategischen Fragen zum Nutzen des Unternehmens einbringen.

  • Eine gute Vorbereitung ist elementar für die Kontaktaufnahme mit Beteiligungsgesellschaften. Sie gibt regelmäßig schon einen Einblick in die Managementqualität des Unternehmens.

Der Weg zu einer Beteiligung der DBAG im Later-Stage-Bereich
In einem persönlichen Gespräch verschafft sich die DBAG einen Überblick über das Unternehmen, seine Marktposition und Zukunftsaussichten. Die DBAG orientiert sich dabei an der bisherigen Unternehmensentwicklung und der Unternehmensplanung. Parallel dazu entwickelt die Beteiligungsgesellschaft gemeinsam mit dem Unternehmen eine zweckmäßige Beteiligungsstruktur.
Nach einem positiv verlaufenen Gespräch werden die Ergebnisse in einer Absichtserklärung festgehalten. Die Unternehmensbewertung sowie die Eckpunkte der Vertragsgestaltung und der Beteiligungskonzeption sind Inhalt der Erklärung.
In einer anschließenden Feinprüfung wird die erste Einschätzung des Unternehmens verifiziert. Die Unternehmensplanungen werden im Detail geprüft, das Marktumfeld und die Produkte des Unternehmens werden ausführlich analysiert. Nach der Feinprüfung kommt es zu abschließenden Vertragsverhandlungen und zum Abschluß des Vertrages.

Adressen

Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften German Venture Capital Association e.V. (BVK)
Karolingerplatz 10 - 11
14052 Berlin

Tel.: 030 / 30 69 82 - 0
Fax: 030 / 30 69 82 - 20
Internet: http://www.BVK-eV.de

Deutsche Beteiligungs AG (DBAG)
Emil-von-Behring-Straße 2
60439 Frankfurt am Main

Tel.: 069/957 87 01
Fax: 069/957 87 199
Internet: http://www.deutsche-beteiligung.de

DVCG Deutsche Gesellschaft für Innovationsbeteiligung mbH
Emil-von-Behring-Straße 2
60439 Frankfurt am Main

Tel 069/57006 100
Fax: 069/57006 200
Internet: http://www.dvcg.de

Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND)
Internet: http://www.business-angels.de


Verlagsprogramm

Symposion Publishing GmbH
Werdener Str. 4
40227 Düsseldorf
Tel. 0211 - 8 66 93 0
Impressum