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- Volltext -
Venture Capital Finanzierung
von Karl-Heinz
Fanselow
Stichworte: Offene
Beteiligung, Stille Beteiligung,
Anbieter von Beteiligungskapital, Early-Stage-Finanzierungen:
Beteiligungsform, Anforderungsprofil,
Geschäftsplan,
Later-Stage-Finanzierungen:
Beteiligungsanlässe,
Wachstumsfinanzierung, Börsenvorstufe,
Gesellschafterwechsel/Nachfolgeregelung,
Ausgliederung von Unternehmensteilen,
Management-Buy-Out/Buy-In, Anforderungsprofil an Unternehmen,
Was Unternehmer vermeiden sollten, Adressen.
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In diesem Beitrag
erfahren Sie:
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welche Möglichkeiten der Venture Capital Finazierung für
die Produktvorbereitung sowie die Erweiterung der Produktion bestehen,
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welche Anbieter in Deutschland für eine Kapitalbeteiligung
in Frage kommen,
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welche Anforderungen die Beteiligungsgesellschaften an
Unternehmen stellen,
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welche Fehler Unternehmer im Umgang mit
Beteiligungsgesellschaften vermeiden sollten,
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anhand von Praxisbeispielen, in welchen Bereichen nach
welchen Kriterien Early-Stage- und Later-Stage-Finanzierungen vergeben werden.
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Grundlagen zum Thema Venture
Capital
Was ist Venture
Capital?
Der englische Begriff »Venture-Capital« bedeutet ins Deutsche übersetzt
»Risikokapital«. Die zum Teil anzutreffende Kurzformel »Venture-Capital = Eigen-kapital
für Unternehmensgründungen und High-Tech-Unternehmen« trifft heute nicht mehr den Kern.
Der Venture-Capital-Begriff sollte daher allgemeiner verstanden werden als:
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Zufuhr von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln von außen, unabhängig von
der Phase der Unternehmensentwicklung und Unternehmensgröße;
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Unterstützung in generellen Fragen der Unternehmensführung wie zum Beispiel Planung,
Vertrieb, Personal, Organisation.
Was ist
Venture Capital nicht?
Beteiligungskapital ist nicht mit Kreditmitteln zu verwechseln.
Beteiligungsgesellschaften, also die Unternehmen, die Eigenkapital zur Verfügung stellen,
tragen unternehmerisches Risiko. Sie erhalten zur Absicherung ihres Engagements keine
Sicherheiten. Beteiligungskapital ist auch kein Geld für Spekulationsvorhaben. Das zur
Verfügung gestellte Kapital sollte klar definierten, erfolgversprechenden Zielen dienen.
Schließlich ist Beteiligungskapital in der Regel kein Notanker für Krisensituationen.
Unternehmer sollten sich daher rechtzeitig um ihre Eigenkapitalausstattung bemühen und
den Kontakt zu Beteiligungsgesellschaften früh aufnehmen.
Von
Early-Stage bis Later-Stage
Im Venture-Capital-Geschäft wird zwischen der Finanzierung von jungen oder sich in der
Gründung befindlichen Unternehmen und bereits etablierten Unternehmen unterschieden. Der
Bereich, der sich mit der Finanzierung von jungen Unternehmen oder Unternehmensgründungen
befaßt, wird »Early-Stage«-Finanzierung genannt.
Der Early-Stage-Bereich kennt drei unterschiedliche Finanzierungsanlässe:
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Seed-Finanzierung: Beteiligungskapital für die anfallenden Forschungs- und
Entwicklungskosten einer Innovation (Produkt, Dienstleistung, Produktionsverfahren, etc.).
Der Unternehmer entwickelt erste Konzeptionen für eine spätere Markteinführung. Diese
Phase wird überwiegend durch Finanzmittel des Unternehmers und öffentliche Fördermittel
finanziert.
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Start-Up-Finanzierung: Beteiligungskapital für die Gründungsphase des
Unternehmens. Das Kapital finanziert die Entwicklung der Innovation bis zur
Produktionsreife und daneben die Produktionsvorbereitung.
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First-Stage-Finanzierung: Beteiligungskapital für die Produktionsaufnahme und
die Markteinführung der Innovation.
Der zweite Bereich des Beteiligungsgeschäftes wird »Later-Stage« genannt. Das
Beteiligungskapital fließt hierbei in schon etablierte Unternehmen. Diesen Unternehmen
wird für unterschiedliche Anlässe Kapital zur Verfügung gestellt.
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Expansionsfinanzierung: Beteiligungskapital für Produktinnovationen etablierter
Unternehmen, Erweiterung der Produktionskapazitäten, Marktdurchdringung oder
Diversifikation.
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Bridge financing: Kapitalbeteiligung in der Vorstufe zum Börsengang.
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Finanzierung von Unternehmensübernahmen (vollständig oder teilweise) durch das
eigene Management (Management Buy Outs), durch externes Management (Management Buy In)
oder durch Dritte ohne Beteiligung des Managements. Hierunter fällt auch das weite Feld
der Nachfolgeregelung von Unternehmen.
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Finanzierung von Unternehmensumstrukturierungen (Turn
around).
Eine Beteiligungsgesellschaft wird sich regelmäßig auf einen der beiden Bereiche des
Beteiligungsgeschäftes konzentrieren. Ein Unternehmer sollte dies bei der Auswahl der
Beteiligungsgesellschaft berücksichtigen.
Beteiligungsformen
Das Eigenkapital, das dem Unternehmen von der Beteiligungsgesellschaft zur Verfügung
gestellt wird, kann in unterschiedlicher Form in das Unternehmen eingebracht werden.
Generell werden offene und stille Beteiligungen unterschieden. Bei stillen Beteiligungen
wird differenziert in typisch stille und atypisch stille Beteiligungen.
Offene
Beteiligung
Bei der offenen Beteiligung erwirbt die Beteiligungsgesellschaft Anteile des
Nominalkapitals der Gesellschaft mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Bei
bestehenden Gesellschaften erfolgt der Erwerb im Rahmen einer Kapitalerhöhung oder durch
den Kauf von Altanteilen. Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen der
Beteiligungsgesellschaft und den anderen Gesellschaftern werden im Gesellschaftsvertrag
geregelt. Die Beteiligungsgesellschaft tritt auch im Außenverhältnis als Gesellschafter
auf. Die Dauer der offenen Beteiligung ist vertraglich nicht begrenzt, sondern bleibt bis
zum Verkauf an einen anderen Gesellschafter bestehen. Als Finanzinvestor wird eine
Beteiligungsgesellschaft jedoch mittelfristig (in der Regel drei bis fünf Jahre) nach
Erreichen der gemeinsamen Ziele ihr Engagement veräußern. Die Veräußerung der offenen
Beteiligung kann über die verschiedensten Wege vollzogen werden: Rückkauf durch die
Altgesellschafter, Verkauf an andere Investoren oder Verkauf über die Börse.
Stille
Beteiligung
Bei der stillen Beteiligung wird dem Unternehmen Eigenkapital bereitgestellt, ohne daß
der Kapitalgeber Anteile des Unternehmens erwirbt. Dafür beschränkt er seine Haftung auf
die Höhe seiner Einlage. Die Beteiligungsgesellschaft ist verpflichtet, ihre Einlage zu
leisten und bei Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses hat sie einen Anspruch auf
Rückzahlung. Die stille Beteiligung wird für eine befristete Laufzeit vereinbart.
Aufgrund der Haftungsbeschränkung erhält die Beteiligungsgesellschaft bei der typisch
stillen Beteiligung nur eine feste Verzinsung, die wegen fehlender Sicherheiten über dem
Kapitalmarktniveau liegt.
Bei der atypisch stillen Beteiligung wird der stille Gesellschafter zusätzlich zu
einem fest vereinbarten Entgelt sowohl am Gewinn und in der Regel auch am Verlust des
Unternehmens als auch an den Vermögenswerten (stille Rücklagen, Firmenwert) beteiligt.
Diese Unterscheidung hat vor allem steuerliche Konsequenzen, die hier aber nicht näher
erläutert werden können.
Anbieter
von Beteiligungskapital
Ein Unternehmer hat unterschiedliche Möglichkeiten, seine Nachfrage nach Venture Capital
zu befriedigen. Prinzipiell werden zwei Formen unterschieden. Zum einen gibt es die
direkte Beteiligung durch private Investoren. Diese sogenannten »Business
Angels«
verfügen in der Regel über fundierte spezifische Branchenkenntnisse und entsprechendes
Vermögen. Das Beteiligungsgeschäft durch Business Angels erfreut sich in Deutschland
zunehmenden Interesses. Initiiert durch die Bundesregierung wird derzeit an einem Netzwerk
(Business Angels Netzwerk Deutschland) gearbeitet, das via Internet Business Angles mit
Existenzgründern bekannt machen soll.
Die in Deutschland vorherrschende Form ist die Beteiligungsfinanzierung über
spezialisierte Finanzierungsgesellschaften. Die Beteiligungsgesellschaften refinanzieren
sich über Fonds, oder, wie die derzeit noch einzige börsennotierte
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG), direkt über
den Kapitalmarkt durch Ausgabe eigener Aktien. Die Fonds werden überwiegend von
Investoren aus der Industrie, der Kreditwirtschaft oder von Versicherungen aufgelegt.
Orientiert an den Investorengruppen existieren private und öffentliche
Venture-Capital-Gesellschaften. Die öffentlichen Gesellschaften finanzieren sich, im
Gegensatz zu den privaten, durch staatliche Mittel. Neben den öffentlichen Venture
Capital Gesellschaften gibt es noch staatliche Institutionen, die nicht direkt als
Marktteilnehmer auftreten, sondern Programme zur Unterstützung von
Gründungsfinanzierungen auflegen. Diese können von dem Unternehmen beantragt werden.
Hierunter fällt zum Beispiel das Programm »Beteiligungskapital für kleine
Technologieunternehmen (BTU)« der Kreditanstalt für Wiederaufbau beziehungsweise der
Deutsche Ausgleichsbank, das die Finanzierung von Technologieunternehmen bis 50 Prozent
und mit maximal 3 Mio. DM unterstützt. Diese Beteiligung ist an das Engagement eines
»Lead Investors«, das heißt, in der Regel an eine Beteiligungsgesellschaft, gebunden.
Early-Stage-Finanzierungen
Um eine praxisorientierte Antwort auf die Frage »Wie kommt der Unternehmer an
Beteiligungskapital?« zu ermöglichen, wird der Bereich der Early-Stage-Finanzierung
anhand der Deutschen Venture Capital Gesellschaft mbH (DVCG), Frankfurt am Main,
vorgestellt. Es wird dabei insbesondere auf die Anforderungen an Unternehmen
beziehungsweise Unternehmer und die Arbeitsweise der DVCG abgestellt. Diese werden in der
Regel in ähnlicher Form auch von den anderen Marktteilnehmern verlangt.
Die DVCG
Die DVCG ist ein Partnerunternehmen der Deutsche Bank AG. Sie fokussiert ihre
Investitionen im Seed-Bereich auf die Branchen Informations- und
Kommunikationstechnologie, Life Science (Biotechnologie, Medizintechnik) und
Mikrosystemtechnologie. Jeder Bereich wird durch ein erfahrenes Team von
Investmentmanagern - bestehend aus Branchen-, Technologie- und Finanzierungsexperten -
betreut. Bei den anderen Finanzierungsanlässen verfolgt die DVCG keinen Branchenfokus.
Ihr Marktgebiet ist Deutschland.
Die DVCG verfügt über ein anlagebereites Kapital von 160 Mio. DM. Inklusive der
öffentlichen Refinanzierungsmöglichkeiten steht der DVCG ein Kapital von über 300 Mio.
DM zur Verfügung.
Die Beteiligungsanlässe der DVCG reichen von Beteiligungskapital für die
Seed-Finanzierung, Unternehmensgründungen bis zur Wachstumsfinanzierung
mittelständischer Unternehmen mit einer Umsatzgrößenordnung von höchstens 100 Mio. DM.
Einem Unternehmen, an dem die DVCG sich beteiligt, wird ein Kapital in der Höhe von
0,3 Mio. DM bis 5 Mio. DM bereitgestellt. Das fest vereinbarte Engagement kann in mehreren
Tranchen ausgezahlt werden. Dabei werden in der Regel Unternehmensziele definiert
(sogenannte Milestones), an deren Erreichung die Auszahlung der Tranchen gebunden ist. Die
jeweiligen Beteiligungskonzepte werden individuell an den Bedürfnissen des Unternehmens
ausgerichtet.
Beteiligungsform
Die DVCG deckt in der Regel den Eigenkapitalbedarf durch eine Kombination aus offener und
stiller Beteiligung. Die Höhe der offenen Beteiligung beträgt in der Regel 25,1 Prozent.
Dabei bleibt die DVCG Minderheitsgesellschafter, so daß die unternehmerische
Unabhängigkeit auch nach der Aufnahme der DVCG als Mitgesellschafter gewährleistet ist.
Der Unternehmer trägt weiterhin die unternehmerische Alleinverantwortung. Das übrige von
der DVCG zur Verfügung gestellte Eigenkapital wird als atypisch stille Gesellschaft
eingebracht. Das Engagement der DVCG ist von der Rechtsform des Unternehmens unabhängig.
Sie tritt jedoch nicht als persönlich haftender Gesellschafter auf. Die Beteiligungsdauer
bei der stillen Gesellschaft beträgt maximal zehn Jahre. Neben der Bereitstellung von
Eigenkapital steht die DVCG dem Unternehmen auch beratend zur Seite.
Anforderungsprofil
an Unternehmen
Beteiligungsgesellschaften stellen an Unternehmen, die Eigenkapital suchen, bestimmte
Anforderungen. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist die Grundvoraussetzung für eine
Beteiligung. Das Anforderungsprofil der DVCG umfaßt folgende Punkte:
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Technologische Kompetenz und Managementwissen,
-
Alleinstellungsmerkmale der Technologie,
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Patente im Eigentum oder zur uneingeschränkten Nutzung des Partnerunternehmens,
Markteintrittsbarrieren für Mitbewerber,
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Märkte mit internationaler Wachstumsstärke,
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Erreichung substantieller Märkte durch Geschäftskonzept und Marketingstrategie.
Für Seed- und Start-Up-Finanzierungen ist im allgemeinen ein detaillierter
Milestone-Plan erforderlich. Da bei diesen Finanzierungsarten die Auszahlung der
Eigenmittel an das Erreichen bestimmter Zwischenziele gekoppelt ist, muß der Unternehmer
seinen Kapitalbedarf genau aufschlüsseln und der Unternehmens-entwicklung anpassen. Bei
der Erstellung eines Milestoneplanes kann die Beteiligungsgesellschaft ihre Erfahrung
einbringen.
Der Weg zu einer Beteiligung der DVCG im Early-Stage-Bereich
Nach einer Grobprüfung der telefonischen oder schriftlichen Anfrage untersucht die DVCG
in einem nächsten Schritt, ob das Konzept der Beteiligungsanfrage schlüssig ist. Dazu
sollte das Unternehmen einen detaillierten Geschäftsplan erstellen (siehe Tabelle 1). Führt das Vorgespräch zu einem positiven
Ergebnis, entwickelt die DVCG gemeinsam mit dem Unternehmen ein den individuellen
Ansprüchen des Unternehmens entsprechendes Beteiligungskonzept. Die DVCG wird dann in
einer Absichtserklärung (letter of intent / LOI) ihr Interesse an einer Beteiligung
bestätigen. Schließlich werden in abschließenden Vertragsverhandlungen letzte Details
geklärt und der Vertrag unterzeichnet.
Auch bei der Erstellung eines Geschäftsplanes bleibt festzuhalten, daß die
Beteiligungsgesellschaft dem Unternehmen ihr Know-how zur Verfügung stellt.
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Tabelle
1: Inhalte eines Geschäftsplans
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Beschreibung des Produkt- und Leistungsprogramms
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Beschreibung der Markt- und Konkurrenzsituation und der
Vertriebskonzeption
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Darstellung des Kapitalbedarfs
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Jahresabschlüsse (unter Umständen testiert)
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Gesellschaftsverträge/Patente
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Plan-Gewinn und Verlustrechnung/Finanzplanung
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Later-Stage-Finanzierungen
Auch in diesem Kapitel soll der Praxisbezug durch die Vorstellung einer
Beteiligungsgesellschaft hergestellt werden. Dies geschieht am Beispiel der Deutsche
Beteiligungs AG (DBAG), Frankfurt am Main.
Die DBAG
Die DBAG ist mit einem investierten Kapital von rund 900 Mio. DM in 74 Gesellschaften im
Geschäftsjahr 1997/98 die marktführende Beteiligungsgesellschaft in Deutschland. Sie
beteiligt sich sowohl an inländischen als auch an ausländischen Unternehmen. Dabei liegt
der Fokus auf Mehrheitsübernahmen größerer mittelständischer Unternehmen, welche die
DBAG zusammen mit dem Management der Gesellschaft erwirbt. Die Beteiligungsanlässe
umfassen das gesamte Spektrum des Beteiligungsgeschäftes. Dies reicht von
Wachstumsfinanzierung und Management-Buy-Outs/Buy-Ins über Beteiligung in der
Börsenvorstufe bis hin zu Nachfolgeregelungen. Dabei stellt die DBAG nicht nur
Eigenkapital, sondern auch ihr Know-how in generellen Fragen der Unternehmensführung zur
Verfügung. Durch die Beteiligung an mittelständischen Unternehmen im Ausland verfügt
die DBAG auch über internationale Erfahrung im Beteiligungsgeschäft.
Beteiligungsanlässe
der DBAG
Management-Buy-Out/Buy-In
Es ist denkbar, daß das aktuelle Management die Verantwortung für die weitere
Entwicklung des zur Veräußerung stehenden Unternehmens übernehmen will und die
Gesellschafteranteile erwirbt (Management-Buy-Out) oder externe Führungskräfte die
Gesellschafteranteile erwerben (Management-Buy-In). Ein Teil des Kaufpreises des
Unternehmens muß mit Eigenkapital finanziert werden, häufig ist dieser Betrag zu hoch,
als daß er von dem Management alleine aufgebracht werden kann. Ein Finanzinvestor
beteiligt sich dann zusammen mit dem Management an dem Unternehmen. Die DBAG hat sich auf
diesen Bereich der Finanzierung fokussiert. Insbesondere bei Nachfolgeregelungen ist die
Strukturierung der Transaktion häufig sehr komplex und bedarf einer ausgeprägten
Erfahrung der Erwerber.
Gesellschafterwechsel/Nachfolgeregelung
Wenn ein Mitgesellschafter eines Unternehmens seinen Anteil veräußern möchte, kann ein
Finanzinvestor, wie die DBAG, die Anteile übernehmen. Ein weiterer Aspekt ist der
Genarationenwechsel. Bis zum Jahr 2000 werden 16.000 Unternehmen mit einem Umsatz von mehr
als 5 Mio. DM von den bisherigen Eigentümern auf neue übertragen. Häufig ziehen sich
die geschäftsführenden Gesellschafter nicht nur aus der Geschäftsführung zurück,
sondern sind auch daran interessiert, ihren Anteil am Unternehmen ganz oder teilweise zu
veräußern. Dabei stehen aber nicht immer Nachfolger in der eigenen Familie zur
Verfügung.
Ausgliederung
von Unternehmensteilen
Im Zuge der Konzentration auf das Kerngeschäft trennen sich Konzerne zunehmend von
Unternehmensteilen, die nicht in die Konzernstrategie passen. Bei der Veräußerung von
Tochterunternehmen (Spin off) kommen das Management, externe Führungskräfte oder
Unternehmen, in deren Konzept das angebotene Unternehmen paßt, als Käufer in Frage. Hier
kann eine erfahrene Beteiligungsgesellschaft den Käufer bei der Finanzierung
unterstützen und die Transaktion strukturieren.
Börsenvorstufe
Ein Unternehmen plant im Rahmen seiner Wachstumsstrategie die Börseneinführung. Der
direkte Weg ist aber in vielen Fällen erst nach entsprechender Vorbereitung möglich. Es
gilt daher zunächst, Eigenkapital aus einer anderen Quelle zu beschaffen, um den Zeitraum
bis zur Börsenreife zu überbrücken. Ein Unternehmen wird dabei auch in Fragen der
Anpassung an die Anforderungen, die an ein börsennotiertes Unternehmen gestellt werden,
unterstützt. Dazu gehört unter anderem der Aufbau von entsprechenden
Führungsstrukturen, einer professionellen Finanzkommunikation und einer wirksamen
Öffentlichkeitsarbeit.
Wachstumsfinanzierung
Ein Unternehmen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt. Jetzt sollen die Weichen
für das weitere Wachstum gestellt werden. Beispielsweise plant der Inhaber die
Erschließung neuer Märkte, die Erneuerung oder Erweiterung seiner Kapazitäten. Auch die
Akquisition eines Unternehmens, um die Produktpalette zu vervollständigen oder den
Marktanteil auszubauen, fällt in diesen Bereich. Mit Beteiligungskapital werden die
finanziellen Freiräume geschaffen, diese Pläne umzusetzen.
Beteiligungsform
Die DBAG beteiligt sich offen oder still an den Unternehmen. Offene Mehrheitsübernahmen
bilden dabei den Schwerpunkt der DBAG-Tätigkeit. Die DBAG entwickelt zusammen mit dem
Unternehmer die zweckmäßigste Beteiligungsstruktur. Dies kann auch eine Kombination aus
offener und stiller Beteiligung sein. Dem Unternehmer kommt dabei die langjährige
Erfahrung der DBAG in der Strukturierung von Beteiligungen zugute.
Anforderungsprofil
an Unternehmen
Als Gesellschafter übernimmt die DBAG unternehmerisches Risiko. Daher setzt eine
Beteiligung eine detaillierte Prüfung voraus. Die Anforderungen an Unternehmen, die
Beteiligungskapital im Later-Stage-Bereich suchen, lassen sich nicht so konkret
formulieren, wie dies im Early-Stage-Bereich möglich ist. Neben der Umsatzgröße - diese
sollte in der Regel über 100 Mio. DM liegen - sind vor allem die Strategie, die
Marktposition und die Zukunftsaussichten von wesentlicher Bedeutung. Hinzu kommt die
Managementqualität. Ohne ein qualifiziertes Management ist eine Eigenkapitalbeteiligung
nicht möglich. Für die Prüfung eines Unternehmens braucht eine Beteiligungsgesellschaft
einen Überblick über die Unternehmensentwicklung. Dabei spielen nicht nur
Vergangenheitszahlen, sondern vor allem eine detaillierte Planung eine wichtige Rolle. Wo
sieht sich das Unternehmen in drei bis fünf Jahren? Wofür wird das Beteiligungskapital
verwendet? Verfolgt das Management die gleichen Ziele wie die Beteiligungsgesellschaft?
Auf diese und ähnliche Fragen gilt es Antworten zu finden.
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Checkliste:
Was sollte der Unternehmer vermeiden?
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Zum Schluß einige Bemerkungen dazu, was
Unternehmen im Umgang mit Beteiligungsgesellschaften vermeiden sollten:
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Den Versand von Rundschreiben an sämtliche
Beteiligungsgesellschaften. Vielmehr sollten Unternehmer anhand der Profile der
Beteiligungsgesellschaften (erhältlich beim Bundesverband Deutscher
Kapitalbeteiligungsgesellschaften, BVK - siehe Adressenanhang) diejenigen auswählen, die
von ihrem Investmentfokus her für das Unternehmen in Betracht kommen.
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Kapitalbeteiligungsgesellschaften verstehen sich nicht als
»Notärzte«. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig über ihren Eigenkapitalbedarf
Gedanken machen.
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Ein Unternehmen sollte die Partnerschaft mit einer
Beteiligungsgesellschaft nicht als notwendiges Übel erachten. Eine
Beteiligungsgesellschaft mit langjähriger Erfahrung steht dem Unternehmen als Partner zur
Seite und kann sein Know-how in strategischen Fragen zum Nutzen des Unternehmens
einbringen.
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Eine gute Vorbereitung ist elementar für die
Kontaktaufnahme mit Beteiligungsgesellschaften. Sie gibt regelmäßig schon einen Einblick
in die Managementqualität des Unternehmens.
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Der Weg zu einer Beteiligung der DBAG im Later-Stage-Bereich
In einem persönlichen Gespräch verschafft sich die DBAG einen Überblick über das
Unternehmen, seine Marktposition und Zukunftsaussichten. Die DBAG orientiert sich dabei an
der bisherigen Unternehmensentwicklung und der Unternehmensplanung. Parallel dazu
entwickelt die Beteiligungsgesellschaft gemeinsam mit dem Unternehmen eine zweckmäßige
Beteiligungsstruktur.
Nach einem positiv verlaufenen Gespräch werden die Ergebnisse in einer
Absichtserklärung festgehalten. Die Unternehmensbewertung sowie die Eckpunkte der
Vertragsgestaltung und der Beteiligungskonzeption sind Inhalt der Erklärung.
In einer anschließenden Feinprüfung wird die erste Einschätzung des Unternehmens
verifiziert. Die Unternehmensplanungen werden im Detail geprüft, das Marktumfeld und die
Produkte des Unternehmens werden ausführlich analysiert. Nach der Feinprüfung kommt es
zu abschließenden Vertragsverhandlungen und zum Abschluß des Vertrages.
Adressen
Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften German Venture
Capital Association e.V. (BVK)
Karolingerplatz 10 - 11
14052 Berlin
Tel.: 030 / 30 69 82 - 0
Fax: 030 / 30 69 82 - 20
Internet: http://www.BVK-eV.de
Deutsche Beteiligungs AG (DBAG)
Emil-von-Behring-Straße 2
60439 Frankfurt am Main
Tel.: 069/957 87 01
Fax: 069/957 87 199
Internet: http://www.deutsche-beteiligung.de
DVCG Deutsche Gesellschaft für Innovationsbeteiligung mbH
Emil-von-Behring-Straße 2
60439 Frankfurt am Main
Tel 069/57006 100
Fax: 069/57006 200
Internet: http://www.dvcg.de
Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND)
Internet: http://www.business-angels.de
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