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Hrsg.: Barske, Gerybadze, 
Hünninghausen, Sommerlatte
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ISBN 3-936608-39-3
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Eigenkapitalfinanzierung innovativer Unternehmungen durch Business Angels

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- Leseprobe - 
  
Eigenkapitalfinanzierung innovativer Unternehmungen durch Business Angels
von Matija Mayer

Insbesondere bei kleinen und mittleren innovativen Unternehmen besteht in der Frühphase häufig noch kein Zugang zum Kapitalmarkt. Eigenmittelquellen sind bei kapitalintensiven Innovationen oft schnell erschöpft. Der Gesetzgeber sieht ausdrücklich Möglichkeiten vor, die Eigenkapitalbasis durch die Aufnahme neuer Teilhaber, sogenannter Business Angels, zu erweitern. Die Autorin schlüsselt die Vor- und Nachteile auf, die sich aus solchen Beteiligungen für das Unternehmen ergeben.
 

Stichworte: Informelles Eigenkapital, Aufnahme neuer Teilhaber, Business Angels als Teilhaber: Business-Angel-Finanzierung, »Smart Money«, Typisierung von Business Angels, Business-Angel-Netzwerke, Zusammenfassung.

 

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • warum kleine und mittlere Unternehmen insbesondere in der Frühphase oft auf informelle Finanzierungsquellen zurückgreifen,

  • wie die Risiken des Managements, die durch Aufnahme eines Business Angels entstehen, begrenzt werden können,

  • welche Typen von Business Angels es gibt, und welchen Einfluss sie jeweils auf das Management ausüben können,

  • was Business-Angel-Netzwerke bei der Zusammenführung von Investoren und innovativen Unternehmen leisten können und wo ihre Grenzen liegen.

 

Informelles Eigenkapital zur Überbrückung von Finanzierungslücken

Zur Finanzierung von Innovationen wird häufig zu Beginn das Privatvermögen des Innovators und teilweise auch das von Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern in die Unternehmung eingestellt. Man spricht hierbei auch von Love Money [2]. Der Innovator ist zwar zugleich Eigenkapitalgeber und erwirbt entsprechende Rechte, doch sind damit die für ihn am leichtesten zugänglichen Eigenmittelquellen erschöpft. Zur Deckung seines wachsenden Kapitalbedarfs entfällt die Möglichkeit der eigenen Einlagenerhöhung. Es müssen neue Finanzierungsquellen aufgetan werden. Solange das Unternehmen keine Aktiengesellschaft ist, bleibt ihm die Möglichkeit der Finanzierung über den Kapitalmarkt versperrt [8]. Ihm droht eine Eigenfinanzierungslücke insbesondere in der Frühphase. Somit bleibt nur die Möglichkeit, auf informelles Eigenkapital zurückzugreifen. Informell bedeutet dabei, dass die potenziellen Kapitalgeber nicht an die Öffentlichkeit treten, somit kein organisierter Markt vorliegt und Informationen nur schlecht zugänglich sind. (Als Gesellschafter können auch Mitarbeiter in Frage kommen. Vgl. [13; 20; 22]) Obschon dieser Bereich noch relativ undurchsichtig erscheint, können die vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis durch die Aufnahme neuer Teilhaber in eine Gesellschaft betrachtet werden.  

Aufnahme neuer Teilhaber in eine Gesellschaft

Die Aufnahme neuer Teilhaber wird dann notwendig, wenn ein Unternehmen nicht emissionsfähig ist, ihm also die Möglichkeit verwehrt bleibt, Aktien bei einer Vielzahl potenzieller Kapitalgeber unterzubringen. Die betrachteten Unternehmen sind meist zu klein, der Bekanntheitsgrad zu gering und der künftige Markterfolg so sehr fraglich, dass eine Platzierung ohnehin kaum möglich wäre. Dies betrifft insbesondere die Rechtsformen der Personengesellschaft sowie der GmbH als eine Form der Kapitalgesellschaft. (Schmalenbach spricht hierbei von beherrschender Beteiligung [17]. Zur idealtypischen Form der Personen- und der Kapitalgesellschaft aus neo-institutionalistischer Sicht vgl. [19].) Die Rechtsform der OHG (Rechtliche Regelungen vgl. §§ 105-160, 283 ff. HGB sowie §§ 705-740 BGB) sowie der BGB-Gesellschaft (Rechtliche Regelungen vgl. §§ 705-740 BGB) bleiben von der folgenden Betrachtung ausgeschlossen, zumal neu aufzunehmende Gesellschafter mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet werden wie die bisherigen. Das betrifft insbesondere die Mitwirkung in der Geschäftsführung, die in der OHG mitunter jedem Gesellschafter alleine obliegen kann. Diese Rechte und Pflichten tauchen in ihrer Grundform mit Gültigkeit für Inhaber bei der Stillen Gesellschaft beziehungsweise für den Komplementär bei der KG wieder auf. Bei der Aufnahme eines Stillen Gesellschafters handelt es sich um eine reine kapitalmäßige Beteiligung (Rechtliche Regelungen vgl. §§ 230-237 HGB). Das heißt, das Eigenkapital wird durch die Vermögenseinlage seitens des Stillen Gesellschafters erhöht, dieser tritt nach außen jedoch nicht in Erscheinung. (Da Stille Gesellschafter nicht an Firmenwert und stillen Reserven beteiligt sind, entstehen bei einer Beendigung keine Bewertungsprobleme.) Der stille Gesellschafter beteiligt sich nicht an der Geschäftsführung, sondern überlässt unternehmerische Entscheidungen den bisherigen Gesellschaftern beziehungsweise der bisherigen Geschäftsleitung [16]. Dies hat zwar für einen Innovator den Vorteil, dass die befürchtete Einflussnahme auf Entscheidungen in seiner Unternehmung rein rechtlich nicht vorgesehen ist. De facto wird er aber mit einem Einmischen rechnen müssen, da der Stille Gesellschafter durch die Kontrollfunktion und den damit verbundenen Rechten der Einblick in sämtliche Geschäftsabläufe möglich wird. Der Stille Gesellschafter hat Zugang zu einer Vielzahl an Informationen und wird unter dem Vorwand der Kontrolle Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Hat der Stille Gesellschafter keine oder nur ungenügend kaufmännische Kenntnisse, so vergrößert sich die Gefahr einer negativen Einflussnahme auf den Markterfolg der Innovation. Während dem Stillen Gesellschafter ein angemessener Anteil am wirtschaftlichen Erfolg eingeräumt werden soll, haftet er jedoch nur mit der von ihm geleisteten Einlage.
Die Regelungen für einen Kommanditisten einer KG gestalten sich analog zu denen des Stillen Gesellschafters (Rechtliche Regelungen vgl. §§ 105-160, 161-177, 238 ff. HGB und §§ 705-740 BGB). Sogenannte Teilhafter sind jedoch nur dann zu gewinnen, wenn das Risiko der Beteiligung nicht zu groß ist [15]. Bei der Beteiligung an einer innovativen Unternehmung sind die Quellen der Unsicherheit jedoch kaum überschaubar. Der Unterschied zur Stillen Gesellschaft besteht grundsätzlich in der Erfolgsbeteiligung: Dem Kommanditisten stehen vier Prozent auf seine Einlage zu, wobei eine angemessene Aufteilung des Restes erfolgen soll. Mit der Kenntnis der hohen Risiken werden hohe Renditeforderungen zu erwarten sein. Die Geschäftsführung kann von jedem Komplementär allein ausgeführt werden. Dieser haftet gesamtschuldnerisch, unmittelbar, solidarisch und unbeschränkt. Hier bleibt jedoch dieselbe Kritik bestehen, wie bei der Stillen Gesellschaft: Durch die Einräumung von Kontrollrechten ist es dem Kommanditisten möglich, Einfluss auf wichtige Entscheidungen zu nehmen, insbesondere auf die Tätigung von Investitionen, während der Teil, den er am unternehmerischen Risiko trägt, auf seine Einlage beschränkt bleibt. Dies ist für ihn die einzige Möglichkeit, die eingegangenen Risiken zu begrenzen, da er das Tagesgeschehen nicht überblickt und auch nicht über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, um das tatsächliche Ausmaß der eingegangenen Risiken realistisch abschätzen zu können.
Möchten die bisherigen Eigentümer auch nur in der Höhe ihrer Einlagen haften, so bietet sich die Wahl der Rechtsform einer GmbH an (Rechtliche Regelungen vgl. GmbHG sowie §§ 238-336 HGB). Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen - mit der Pflicht zur Nachleistung der rückständigen Einlagen - erleichtert zwar die Aufnahme von weiterem Eigenkapital, doch die Übergabe von GmbH-Anteilen bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung sowie der notariellen Form. Zu beachten gilt, dass die Geschäftsführung den Gesellschaftern gemeinsam obliegt, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist. Die Kontrolle erfolgt durch die Gesellschafterversammlung, das heißt gemeinsam und gegenseitig in regelmäßigen Abständen. Jeder Gesellschafter wird entsprechend der Höhe der jeweiligen Geschäftsanteile am Erfolg beteiligt. Die mit der Eigenkapitalerhöhung verbundene Aufnahme eines neuen Gesellschafters hat somit die Abgabe eines bestimmten Anteils sowohl an der Geschäftsführung als auch an der Erfolgsbeteiligung zur Folge. Der neue Gesellschafter trifft Entscheidungen mit, er übt maßgeblichen Einfluss auf den Fortgang der Unternehmung und letztlich auf den Erfolg der Innovation aus. Mit der erweiterten Eigenkapitalbasis ist somit eine Einschränkung des Entscheidungsfreiraums verbunden, doch das unternehmerische Risiko wird auf mehrere Schultern verteilt.  

Business Angels als beratende und unterstützende Teilhaber

Die Aufnahme neuer Gesellschafter ist durch drei wesentliche Eigenschaften gekennzeichnet: Erstens bleibt die Vermögenshöhe durch die Zahl der potenziellen Gesellschafter einerseits sowie deren Vermögen andererseits begrenzt. Zweitens steigen mit der Zahl der Gesellschafter in einem Unternehmen die Koordinationskosten. Und drittens kontrollieren sich die Gesellschafter gegenseitig und nehmen auch Einfluss auf die Entscheidungsfindung [18]. Bringt ein neuer Teilhaber neben seinem Kapital seine Erfahrungen und Kontakte in ein innovatives Unternehmen ein, von dem er sich ein hohes Wachstumspotenzial verspricht, so bezeichnet man diesen als aktiven Business Angel.

Entwicklung der Business Angel Finanzierung

Auch wenn der Begriff erst jüngst aus dem anglo-amerikanischen Raum in die deutsche Finanzwelt Einzug genommen hat, so kann die Finanzierung wachstumsstarker Unternehmen in der Frühphase durch Business Angels kaum als innovativ bezeichnet werden. Denn im Grunde genommen ist die Aufnahme eines Gesellschafters mit Kapital und Managementerfahrung eine von den rechtlichen Regelungen vorgesehene Möglichkeit. Allerdings weist eine Finanzierung durch die Aufnahme eines Business Angels zwei Besonderheiten auf: Einerseits beschränkt sich das Engagement eines Business Angels auf risikoreiche Unternehmungen, die ein besonderes Wachstumspotenzial versprechen. Andererseits kommt der Managementunterstützung eine besondere Bedeutung zu, die vom Gesetzgeber zwar als Recht vorgesehen, nicht aber unbedingt als eine mit der Kapitalüberlassung verbundene Leistung gedacht ist.
Es ist anzunehmen, dass es die Alternative der informellen Beteiligungsfinanzierung schon länger gibt, dass sie jedoch aufgrund der Nichtöffentlichkeit bislang nicht im Forschungsinteresse lag. Harrison und Mason suchen in den Problemen, die kleine und mittelgroße Unternehmen bei der Finanzierung über Kreditinstitute haben, nach einer Begründung für die Entwicklung der Finanzierung durch Business Angels [11]. Sie führen vier Argumente an:

  • Kreditinstitute sind bei der Kreditvergabe umsichtiger geworden. Sie erwarten höhere Sicherheiten für Darlehen und legen größeren Wert auf den Verschuldungsgrad.

  • Sie schenken den Risiken, die sie bei der Kreditfinanzierung eingehen, größere Beachtung.

  • Die Bankgebühren sind gestiegen, was sich in einer Erhöhung der Kreditmargen ausdrückt.

  • Die Banken haben die Notwendigkeit der Kenntnis sämtlicher unternehmensrelevanter Informationen erkannt. Sie holen mehr Informationen ein und prüfen die Kreditwürdigkeit ihre Kunden fundierter.

Diesen Entwicklungen zufolge müssen kleine und mittlere Unternehmen verstärkt nach neuen, alternativen Finanzierungsquellen Ausschau halten [11], wobei das Hauptaugenmerk gezwungenermaßen auf der Akquisition von Eigenkapital liegt.
Die vorliegenden Betrachtungen gehen hingegen zum einen davon aus, dass die Aufnahme von Business Angels in ein innovatives Unternehmen bereits vorher möglich war. Zum anderen müsste sich vermehrtes Streben nach Eigenkapital in einer Steigerung der Eigenkapitalquote ausdrücken. In Deutschland ist diese jedoch rückläufig. (Der Verschuldungsgrad stieg von ca. 2,9 im Jahr 1971 auf ca. 4,5 im Jahr 1996 an. Vgl. [5]) Vielmehr überzeugt die Erklärung von Coveney und Moore, die Business Angels als notwendige informelle Quelle für überbrückendes Risikokapital in der Frühphase sehen. Denn in dieser Entwicklungsphase reichen das eigene Kapital und das »Love Money« nicht mehr aus, Kredite sind aufgrund der fehlenden Sicherheiten undenkbar, und für Venture-Capital-Geber ist das gewünschte Finanzierungsvolumen in Relation zu den Transaktionskosten noch zu gering und die Gefahr des Scheiterns noch zu groß [4].

Informelles Risikokapital als »Smart Money«

Mit der Aufnahme eines Business Angels als neuen Teilhaber tritt neben Eigenkapital ein kritischer und qualifizierter Manager in die innovative Unternehmung ein. Dieses informelle Risikokapital wird daher auch als »Smart Money«, der Business Angel als »Value-Added Investor« bezeichnet [14]. Der Business Angel kann auf die Geschäftsführung einwirken und den Unternehmenswert steigern, zumal er sowohl über spezielle, die Innovation betreffende, als auch über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügt, die er samt den von ihm gesammelten unternehmerischen Erfahrungen zur Unterstützung des Innovators einsetzt. Daneben stellt er in der Regel das von ihm aufgebaute und während seiner eigenen Geschäftstätigkeit genutzte professionelle Kontaktnetz zur Verfügung [19]. Für den Innovator hat die Involvierung eines privaten Teilhabers noch zwei weitere Vorteile. Erstens ist der Business Angel selbst an einer Steigerung des Unternehmungswertes interessiert. Die sensiblen betrieblichen Informationen behandelt er überwiegend vertraulich. Stammt der Investor aus derselben Branche, ist die Ungleichverteilung der Informationen weniger ausgeprägt, der Anreiz zu opportunistischem Verhalten seitens des Innovators reduziert [1]. (Auf die Möglichkeit des Ausspionierens zugunsten eines anderen Investments soll nicht eingegangen werden, da es sich hierbei um Vertragsbruch und Spekulation handelt.) Zweitens wird nun die Haftung für die Risiken auf mehr Schultern verteilt, wobei der Innovator auf die Unterstützung durch das Know-how des neuen Teilhabers hoffen kann. Dadurch werden einige managementbedingte Risiken begrenzt.

Typisierung von Business Angels

Innovatoren können sich von der Aufnahme eines Value Added Business Angels einen großen Beitrag zur Erfolgssteigerung und Risikoreduktion versprechen. Allerdings sind nicht alle informellen Kapitalgeber gleich aktiv, die Höhe der Kapitalbeteiligung kann erheblich differieren, und ein informeller Investor geht mitunter nicht nur eine Beteiligung ein. Abbildung 1 verdeutlicht eine Typisierung der Business Angels analog zu den Ergebnissen einer empirischen Untersuchung von Coveney und Moore [4; 12].

  • Der Entrepreneur Angel engagiert sich am meisten, verfügt über umfangreiche Führungserfahrung und verhält sich teilweise unternehmerischer als in seiner eigenen beruflichen Karriere.

  • Er konzentriert sich auf ein einzelnes Engagement, dem er seine volle Aufmerksamkeit und einen hohen Kapitalbetrag widmet. Ist ein Investitionsprojekt erfolgreich abgeschlossen, lenkt er seinen Einsatz in eine andere innovative Unternehmung um.

  • Kapital in ebenfalls hohem Volumen vergibt der Corporate Angel. Dahinter verbirgt sich meist ein Unternehmen, das aus der Motivation heraus, finanziellen Profit zu generieren, in mehrere innovative Unternehmen investiert. Allerdings hält sich der Corporate Angel aus der Unternehmensführung heraus.

  • Auch der Income Seeking Angel beteiligt sich nicht am Management. Er investiert nur wenig Kapital in nur ein
    Engagement, und das mit dem Ziel, finanzielle Gewinne beziehungsweise ein regelmäßiges Einkommen zu erzielen.

  • Ein Wealth Maximising Angel wirkt, wie der Entrepreneur Angel, aktiv in der Unternehmungsführung mit. Allerdings ist die Höhe der Beteiligung geringer, dafür aber auf mehrere wachstumsstarke Unternehmen verteilt. Der Schwerpunkt seiner Motivation liegt ebenfalls in der Erzielung von Profit.

  • Dem Latent Angel geht es bei seinem finanziellen Engagement in mittlerem Umfang in mehrere riskante, aber erfolgversprechende Beteiligungen ebenfalls um die Erzielung von Gewinnen. Allerdings bleibt er passiv und beteiligt sich nicht an der Geschäftsführung.

Abb. 1: Typisierung von Business Angels [4]

Zu den Virgin Angels sind schließlich die meisten Business Angels zu zählen [4]. Sie engagieren sich in geringer finanzieller Höhe an mehreren Wachstum versprechenden Unternehmen. Sie erhoffen sich neben einer rentableren Investitionsmöglichkeit mitunter die Chance, sich eine neue Beschäftigung zu erschließen.
Zur Finanzierung eines innovativen Unternehmens mittels Eigenkapital und dem damit verbundenen Risikomanagement liefert die Aufnahme eines Entrepreneur Angels den besten Beitrag. (Dass Entrepreneur Angels einen wesentlichen Beitrag zur Risikoreduktion leisten, ist bereits Ergebnis einer empirischen Untersuchung von M. K. Sullivan [21], auch wenn zum damaligen Zeitpunkt die Einteilung von Business Angels nur anhand der Frage erfolgte, ob sie sich in dem Unternehmen engagieren oder nicht.) Bis die Frühfinanzierungsphase durchgestanden ist, engagiert sich der Entrepreneur Angel mit vollem Einsatz in der Unternehmensführung, motiviert Mitarbeiter und verfolgt die Entwicklung tatsächlicher Produkte [10]. Eine Vielzahl managementbedingter Fehler wird so vermieden. Durch den Eintritt in ein funktionierendes professionelles Kontaktnetz lassen sich Reibungsverluste reduzieren und marktseitige Probleme frühzeitig erkennen. Eine flexible Antizipation beziehungsweise Reaktion auf frühzeitig erkannte Probleme verringert weitere Risiken. Lukrativ für den Innovator ist neben der Value-Added-Leistung auch die Möglichkeit, mit der Aufnahme nur eines neuen Teilhabers ausreichend finanziellen Spielraum geschaffen zu haben. Daneben bleibt dem Unternehmen ein Entrepreneur Angel lange erhalten. Teilweise engagiert er sich noch nach seinem Rückzug aus dem finanziellen Engagement, indem er positive Signale für die Innovation sendet, das heißt sich am Monitoring zur Akquisition nachfolgender Kapitalgeber beteiligt [4]. Problematisch bleibt jedoch die Suche nach einem passenden Investor. (Für die Veräußerung der Beteiligung stehen dem Business Angel grundsätzlich ähnliche Möglichkeiten offen wie Venture Capital Gesellschaften. Allerdings ist es möglich, dass sie ihre Beteiligung vor der Veräußerung ruhen lassen und das Tagesgeschäft den Alteigentümern sowie weiteren das Management unterstützenden Kapitalgebern überlassen.)

Das Business Angel Netzwerk (BAN) als Informationsforum

Auf effizienten Märkten sind Informationen über Anbieter von und Nachfrager nach Kapital bekannt beziehungsweise kostenfrei zugänglich. Da Business Angels informelle Investoren sind, besteht jedoch kein organisierter Markt. Die Suche nach einem aktiven potenziellen Teilhaber, dessen Handlungsmotive kongruent zu den Interessen des Investors sind, gestaltet sich ebenso beschwerlich, wie die Identifikation erfolgversprechender Innovationen. Die Informationsbeschaffung ist aufwendig und kostenintensiv, bleibt im Resultat unvollständig und durch persönliche Präferenzen subjektiv. Ein Ansatz, dem zu begegnen, liegt in der Schaffung von Transparenz durch die Gründung von Business Angel Netzwerken (In Europa existiert das European Business Angel Network (EBAN), für Deutschland seit Sommer 1998 das Business Angel Netzwerk Deutschland (BAND), seit Sommer 1999 das Business Angel Venture, weitere vgl. [2].) Sie stellen Mittler dar, die Informationen sammeln und durch das Abgleichen der jeweiligen Intentionen Kapitalgeber und -nehmer zusammenführen wollen [23]. Business Angel Netzwerke bieten zudem Foren an, in denen innovative Unternehmen, die einer Vorauswahl standhielten, ihre Geschäftsidee potenziellen Investoren präsentieren dürfen [11]. Die Einrichtung eines organisierten Marktes soll die Bewertung potenzieller innovativer Unternehmen, deren Erwerb von Unternehmensanteilen und schließlich auch den Exit aus einer Beteiligung vereinfachen [3]. Damit steigern sich jedoch die Anforderungen an den Betrieb solcher
Netzwerke [14]: Sie müssen laufend und am besten antizipativ ihre Kenntnisse über den Markt, potentielle Investoren und aussichtsreiche Innovatoren aktualisieren. Zu den kritischen Erfolgsfaktoren von Business Angel Netzwerken sind insbesondere das Marketing für das eigene Netzwerk sowie die tatsächliche Qualität der in das Angebot aufgenommenen Investments zu zählen [1]. Hierfür sind fundierte Nachforschungen notwendig, die ein hohes Maß an spezifischen Kenntnissen erfordern. Der Erwerb relevanter Informationen und der notwendigen Kenntnisse bedarf umfangreicher finanzieller Mittel. Business Angel Netzwerke müssen eigene Umsätze generieren, womit sie zwangsläufig einen Teil ihrer Neutralität verlieren.
Business Angel Netzwerke sollen die Rolle unabhängiger, aber glaubwürdiger Informationsstellen einnehmen. Dazu müssten sie aber die kostenintensive Due Dilligence Prüfung (Unternehmungsbewertung zum Zweck des Unternehmungserwerbs bzw. -verkaufs) mit jedem Projekt durchführen. Werden die Kosten auf die Teilnehmer umgewälzt, die den Vermittlungsservice in Anspruch nehmen, so ist die Absicht der Reduktion von Suchkosten durch die Zwischenschaltung eines unparteiischen Dritten hinfällig. (Die Idee der Einrichtung einer Business-Angel-Börse, wie von H. Dorn [6] vorgeschlagen, muss aus denselben Gründen abgelehnt werden.) Ein zweites Problem entsteht dadurch, dass die Erfassung der potenziellen Marktseiten zugunsten der Vergleichbarkeit anhand eines vereinheitlichten Schemas erfolgt. Doch die jeweiligen charakteristischen Eigenarten einer innovativen Idee können kaum anhand standardisierter Kriterien erfasst werden. Sie drohen, in einer Fülle verschiedenartiger Konzepte unterzugehen. Die Informationsübermittlung bleibt unvollständig [7]. Harrison und Mason sprechen sich dagegen, basierend auf empirischen Ergebnissen, für die Beibehaltung einer direkten Finanzierung innovativer Unternehmen durch informelle Investoren aus [9]. Zur Begründung führen sie die Vorteile an, dass

  • kleine Summen an Eigenkapital leichter verfügbar sind,

  • keine hohen Gebühren anfallen,

  • der Kapitalgeber zugleich seine betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten in die Unternehmung einbringt,

  • die Auswahl nicht anhand derselben Entscheidungskriterien erfolgt, wie bei formellen Investoren üblich,

  • Kapital von privaten Investoren »geduldig« ist, das heißt es steht der Unternehmung über einen längeren Zeitraum hinweg zur Verfügung, und

  • Business Angels nicht nur in Finanz- oder Industriezentren zu finden sind, sondern grundsätzlich an jedem Ort.

Dafür spricht auch die Motivation potenzieller Investoren für ein Engagement in innovativen Unternehmen: Sie legen Wert darauf, das Management des betreffenden Unternehmens persönlich zu kennen. Sie investieren nur, wenn sie den zur Verfügung stehenden Informationen vertrauen und von einem künftigen Erfolg subjektiv überzeugt sind. Hierbei kommt auch der Umstand zum Tragen, dass sich informelle Investoren überwiegend lokal engagieren, das heißt, dass sie sich mit den jeweiligen regionalen Gegebenheiten gut auskennen, Kontakte vor Ort besitzen und im Krisenfall schnell reagieren können [1]. Daneben bestehen auch steuerliche Anreize sowie die Aussicht, eventuell mit anderen, weitaus erfahreneren Investoren zusammenzuarbeiten [14]. Künftig werden Business Angel Netzwerke nur eine Möglichkeit darstellen, um beide Marktseiten zusammenzuführen. Die Verfügbarkeit von Beteiligungskapital wird damit erleichtert. Da es informelle Risikokapitalgeber schon vor dem Aufkommen der Diskussion über Business Angels gab, werden auch weiterhin Beteiligungen zustande kommen, ohne dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis erlangt. Als positiv ist dennoch der durch die jüngere Publizitätswirkung entstandene Eindruck zu werten, das finanzwirtschaftliche Verhalten habe sich dahingehend geändert, dass potenzielle Investoren eher bereit sind, innovativen Unternehmungen Kapital zur Verfügung zu stellen.
  

Tabelle 1: Auswahl Adressen Business Angel Netzwerke

Business Angel 
Venture GmbH  

Martin Heinemann

Richmodstraße 31
50667 Köln

www.business-angel-venture.de

Business Angels 
Netzwerk Deutschland 
(BAND) e.V.

Uwe Seifert

Bundesallee 210
10719 Berlin 

www.business-angels.de

European Business 
Angels Network 
(EURADA / EBAN)  

Christian Saublens /
Monica Reino

Avenue des Arts 12 Bte 7
B-1210 Brussels BELGIUM

www.eban.org

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